Unterwegs auf Zypern: Welche Promillegrenze gilt?

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Nach Sardinien und Sizilien ist Zypern die drittgrößte Insel im Mittelmeer und lässt mit ihren mehr als 300 Sonnentagen im Jahr das Herz vieler Urlauber höher schlagen. Um die zahlreichen Sehenswürdigkeiten, wie z. B. den Felsen der Aphrodite, leichter erreichen zu können, nehmen sich einige Touristen einen Mietwagen. In diesem Fall sollten sie sich im Vorfeld unbedingt über die Verkehrsregeln auf Zypern informieren. Welche Promillegrenze auf der Mittelmeerinsel Anwendung findet, lesen Sie in diesem Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Auf Zypern die Promillegrenze überschritten

VerstoßKonsequenzen
Promillegrenze auf Zypern missachtet100 - 1.740 €
(bei besonders schweren Verstößen entscheidet ein Gericht über die Höhe der Geldstrafe sowie ein mögliches Fahrverbot)

FAQ: Promillegrenze auf Zypern

Wie viel Promille stellen auf Zypern die Grenze dar?

Auf Zypern liegt das Alkohollimit bei 0,5 Promille.

Welche Sanktionen sind möglich, wenn ich auf Zypern gegen die Promillegrenze verstoße?

Überschreiten Sie auf Zypern die Promillegrenze, bewegt sich die Geldstrafe zwischen 100 und 1.740 Euro. Je nachdem, wie schwer Sie gegen die Alkoholgrenze verstoßen, kann ein Gericht höhere Sanktionen festsetzen. Auch ein Fahrverbot ist möglich.

Können zypriotische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Ein spezielles EU-Vollstreckungsabkommen macht es möglich, dass auf Zypern verhängte Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden können. Dazu muss lediglich eine Bagatellgrenze von 70 Euro erreicht sein.  

Wo liegt auf Zypern die Promillegrenze?

Auf Zypern findet eine Promillegrenze von 0,5 Anwendung.
Auf Zypern findet eine Promillegrenze von 0,5 Anwendung.

Es gibt mehrere alkoholische Getränke, die sich auf Zypern besonderer Beliebtheit erfreuen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Brandy Sour: Dies ist ein Longdrink aus je einem Viertel zypriotischem Brandy, Limonen- oder Zitronensaft und einem Spritzer Angostura. Er wird mit Soda aufgegossen und auf gestoßenem Eis serviert.
  • Commandaria: Hierbei handelt es sich um einen braunen, duftig süßen Dessertwein, der als das traditionellste Getränk Zyperns gilt.
  • Zivanía: Eine weitere zypriotische Spezialität ist der Zivanía, ein Tresterschnaps, der aus Weingeist hergestellt wird.

Wie die meisten Promillegrenzen in Europa liegt auch die in Zypern bei 0,5 Promille. Lassen Sie sich also eines oder gleich alle der gerade erwähnten zypriotischen Getränke schmecken, sollten Sie dabei nicht die in Zypern geltende Promillegrenze aus den Augen lassen, wenn Sie anschließend noch Auto fahren müssen.

Wie werden Verstöße gegen die Promillegrenze auf Zypern sanktioniert?

Verstoßen Sie gegen die Promillegrenze auf Zypern, müssen Sie mit einer Geldstrafe ab 100 Euro rechnen.
Verstoßen Sie gegen die Promillegrenze auf Zypern, müssen Sie mit einer Geldstrafe ab 100 Euro rechnen.

Verstoßen Sie auf Zypern gegen die Promillegrenze, richtet sich die Höhe der drohenden Sanktionen danach, wie schwer die jeweils begangene Regelmissachtung war. Die Geldstrafe liegt zwischen 100 und 1.740 Euro und wird von einem Gericht festgesetzt. Bei besonders schweren Verstößen kann auch ein Fahrverbot auf Zypern verhängt werden.

Doch können Sie überhaupt noch dafür belangt werden, dass Sie es in Zypern mit der Promillegrenze nicht allzu genau genommen haben, sobald Sie wieder sicher und wohlbehalten in Deutschland sind? Durchaus. Begründet ist dies in einem speziellen Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Demzufolge können zypriotische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden.

Da die Geldstrafe für Verstöße gegen die Promillegrenze auf Zypern bei 100 Euro beginnen, haben Sie die Grenze mit dieser Zuwiderhandlung bereits erreicht und kommen um die Zahlung in der Regel nicht herum. Ein Fahrverbot, welches auf Zypern angeordnet wurde, gilt jedoch nur dort und erstreckt sich nicht auf Fahrten in der Bundesrepublik.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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