Bußgelder sind im Ausland manchmal schneller verhängt, als es Urlauber aus Deutschland gewohnt sind. Dann kommt in der Regel die Frage auf, ob diese Geldsanktionen auch zu Hause eingefordert werden können. Innerhalb der EU sind Vollstreckungen durch einen Rahmenbeschluss RbGeld geregelt, doch ist eine Zwangsvollstreckung für Bußgelder im Ausland außerhalb der Union ebenfalls möglich?
FAQ: Zwangsvollstreckung im Ausland
Kann eine Zwangsvollstreckung von Bußgeldern im Ausland erfolgen?
Eine pauschale Aussage ist diesbezüglich nicht möglich, da jeder Staat eigene Regelungen festlegt, wenn eine solche Vollstreckung möglich ist. Besteht kein Vollstreckungsabkommen, ist auch eine Zwangsvollstreckung oft nicht möglich.
Können ausländische Bußgelder in Deutschland zwangsvollstreckt werden?
Wurden die Bußgelder außerhalb der EU verhängt, ist eine Zwangsvollstreckung durch Inkassounternehmen in der Regel nicht möglich.
Wer darf in Deutschland eine Zwangsvollstreckung durchführen?
Das ist in Deutschland nur durch das Bundesamt für Justiz möglich und Aufgabe des Staates. Erhalten Betroffene einen ausländischen Inkassobescheid, sollten sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Vollstreckung: Im Ausland gelten oftmals andere Vorschriften
Inhalt
Bei einer Zwangsvollstreckung nimmt der Gläubiger in der Regel staatliche bzw. private Hilfe in Anspruch, um seine Forderung unter Zwang vom Schuldner einzutreiben. So kann es auch in einem Bußgeldverfahren zu einer Zwangsvollstreckung kommen, wenn Verkehrssünder das Bußgeld nicht bezahlen.
Bei Verkehrsverstößen kann das Thema allerdings auch andere Dimensionen annehmen und Urlauber sehen sich plötzlich mit hohen Inkassoforderungen konfrontiert. Doch ist eine Zwangsvollstreckung für Bußgelder im Ausland, welches nicht zur EU gehört, in Deutschland überhaupt möglich?
Bußgelder: Ist eine internationale Zwangsvollstreckung vorgesehen?
Urlauber erleben nach dem Urlaub manchmal eine böse Überraschung, wenn ein Bußgeldbescheid im Briefkasten landet. Ist es gleich ein Schreiben eines Inkassounternehmens, sollten sie hellhörig werden und die Forderung besonders aufmerksam prüfen. Diese Unternehmen können durchaus im Auftrag ausländischer Behörden tätig sein, doch oft lässt sich nicht genau feststellen, ob ein Forderung berechtigt ist. In einem solchen Fall, sollten Betroffene die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch nehmen.
Eine Zwangsvollstreckung, wenn Bußgelder außerhalb der EU ausgestellt wurden, ist in Deutschland in der Regel durch Inkassounternehmen nicht zulässig, da dies allein durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) erfolgt. Die Vollstreckung ausländischer Bußgelder ist in Deutschland also immer Aufgabe des Staates. Und das geschieht auch nur dann, wenn eine rechtliche Grundlage für eine solche Vollstreckung besteht, wie in etwa durch den zuvor benannten EU-Rahmenbeschluss.
Eine Ausnahme bildet die Schweiz, mit der ein sogenannter Polizeivertrag besteht, der jedoch derzeit nicht in Kraft ist. Daher ist es selten möglich, Bußgelder einzufordern.
Im Zusammenhang mit Bußgeldern, sollten Urlauber auch beachten, dass für eine Zwangsvollstreckung im Ausland andere Regelungen gelten können und diese dann eventuell bei einer erneuten Einreise ins Land greifen. Neben den unterschiedlichen Verjährungsfristen unterschieden sich hier oftmals auch Vorschriften in Bezug auf die Beauftragung von Inkassounternehmen.
Vollstreckung ins Ausland: Kann Deutschland Verkehrssünder verfolgen?
Aber auch anders herum kann eine Zwangsvollstreckung Thema werden. Im Ausland lebende Verkehrssünder, ob nun deutsche Staatsbürger oder nicht, sind außerhalb der Europäischen Union oft nur schwer ausfindig zu machen. Forderungen dann durchsetzen zu können, ist nicht leicht und teilweise durch die nationale Gesetzeslage auch nicht zulässig.
Existiert kein Vollstreckungsabkommen, ist es in der Regel unüblich, dass deutsche Behörden die Forderungen durch Inkassounternehmen vor Ort einfordern. Daher ist es bei Geschwindigkeits- oder Verkehrskontrollen wahrscheinlicher, dass Verkehrssünder aus Staaten außerhalb der EU die Sanktion vor Ort bezahlen müssen. Eine Zwangsvollstreckung im Ausland stellt die Behörden vor eine Kosten-Nutzen-Entscheidung.