Auto zuparken: Was sind die Konsequenzen?

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Fast jedem passiert es in seiner Laufbahn als Autofahrer wohl mal, dass er zu seinem ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeug zurückkehrt und feststellt, dass er zugeparkt wurde. Vor allem, wenn Sie es eilig haben und eigentlich schnell los müssen, ist eine solche Situation besonders ärgerlich. Welche Möglichkeiten Sie in dieser misslichen Lage haben und wie das Zuparken gemäß Bußgeldkatalog geahndet werden kann, erklären wir im Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Was droht, wenn Sie ein anderes Auto zuparken?

VerstoßBußgeldPunkte
Vor einer Grundstücksein- oder -ausfahrt geparkt10 €
… mit Behinderung15 €
… mehr als drei Stunden20 €
… mehr als drei Stunden mit Behinderung30 €
Vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt55 €
... und dabei Einsatzfahrzeuge behindert 100 €1

Bußgeldrechner: Wie wird das Zuparken gemäß Bußgeldkatalog geahndet?

Haben Sie versehentlich eine Einfahrt zugeparkt und anderen Fahrern dadurch die Möglichkeit genommen, ihr Kfz zu bewegen? Sie müssen in der Regel nicht abwarten, bis der entsprechende Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrudelt, um zu erfahren, welche Sanktionen fällig werden. Mithilfe von unserem kostenlosen Bußgeldrechner können Sie innerhalb von wenigen Sekunden ermitteln, wie teuer Sie das Zuparken zu stehen kommt!

FAQ: Zuparken

Wann gilt Zuparken als Nötigung?

Zuparken wird in der Regel nur dann als Nötigung betrachtet, wenn es vorsätzlich geschah.

Was kann ein zugeparkter Autofahrer tun?

Im öffentlichen Raum ist die Polizei oder das Ordnungsamt hinzuzuziehen. Wurde er auf einem Privatgrundstück zugeparkt, kann er den Abschleppdienst rufen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welches Bußgeld wird für Zuparken verhängt?

Das Bußgeld hängt von den genauen Umständen ab und reicht von 10 Euro bis 100 Euro. Die genauen Bußgelder können Sie hier nachlesen.

Im Video: Infos zum Thema „Falschparker abschleppen“

Im Video: Was ist wichtig, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen wollen?
Im Video: Was ist wichtig, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen wollen?

Zugeparkt: Was können Sie tun?

Auto zugeparkt: Welche Gesetze werden dabei verletzt?
Auto zugeparkt: Welche Gesetze werden dabei verletzt?

Fragen Sie sich des Öfteren, wenn Sie eingeparkt wurden, was Sie dagegen tun können? In diesem Fall kommt es darauf an, wo andere Fahrer Sie zuparken. Im Folgenden haben wir Ihnen ein paar Beispiele zusammengefasst, die Licht ins Dunkel bringen sollen.

Sie wurden auf einem öffentlichen Parkplatz zugeparkt?

Sollten andere Fahrer Sie auf einem öffentlichen Parkplatz zuparken, ist dies zwar ärgerlich, den Abschleppdienst sollten Sie dennoch nicht einfach in Eigenregie rufen. Dies ist schlichtweg darin begründet, dass Ihnen dafür die Berechtigung fehlt. Auf allen öffentlichen öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen in Deutschland findet die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anwendung.

Dass die darin festgehaltenen Vorschriften eingehalten werden, fällt zumindest in Bezug auf das Parken im öffentlichen Raum entweder in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes oder der Polizei. Sobald die Beamten eintreffen, kümmern Sie sich um das falsch geparkte Fahrzeug und lassen es ggf. abschleppen.

Engagieren Sie hingegen selbst ein Abschleppunternehmen, weil andere Fahrer eine öffentliche Einfahrt zuparken, können Ihnen unter gewissen Umständen die Kosten für die ganze Prozedur auferlegt werden.

Ihr privater Parkplatz wurde zugeparkt?

Ihre Garageneinfahrt wird öfter zugeparkt? Was Sie tun können, ist z. B. ein solches Schild anzubringen.
Ihre Garageneinfahrt wird öfter zugeparkt? Was Sie tun können, ist z. B. ein solches Schild anzubringen.

Anders verhält es sich, wenn Ihre private Garage oder Einfahrt zugeparkt wurde. Was Sie hier tun können, ist Ihnen selbst überlassen. Da das ordnungswidrige Zuparken auf Ihrem Grund und Boden geschah, haben Sie auch das Recht dazu, das entsprechende Kfz abschleppen zu lassen.

Die Polizei ist hier nicht zuständig. Doch Vorsicht: Nicht immer ist es klug, den Abschleppdienst zu rufen, nachdem Sie auf einem Privatparkplatz zugeparkt wurden.

Denn was tun Sie beispielsweise, wenn der Abgeschleppte Ihnen die damit zusammenhängenden Kosten nicht erstatten kann? Da Sie das Abschleppunternehmen nach dem Zuparken selbst gerufen haben, müssen Sie in der Regel die Kosten auslegen.

Um beweisen zu können, dass Ihr privater Stellplatz zugeparkt war, empfiehlt es sich, Beweisfotos anzufertigen. Ansonsten könnte es sich schwierig gestalten, sich die Abschleppkosten vom Falschparker zurückzuholen. Überlegen Sie daher im Vorfeld, ob Sie den Fahrer nicht doch möglicherweise irgendwie aufspüren und zum Wegfahren bewegen können, bevor Sie zum Hörer greifen und den Abschleppdienst rufen.

Übrigens: Die Antwort auf die Frage: „Meine Garage wird öfter zugeparkt, was kann ich tun?“ lautet: Besorgen Sie sich ein Schild, welches Falschparker darauf hinweist, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Sie sind mit Sicherheit nicht die einzige Person, der ein solches Schild an seinem Garagentor oder seiner Einfahrt befestigt hat, um andere Fahrer vom Zuparken abzuhalten.

Welche Sanktionen können beim Zuparken fällig werden?

Je nachdem, um welche Art von Verstoß es sich handelt, sieht der Bußgeldkatalog unterschiedliche Konsequenzen für das Zuparken vor. Eine kleine Auswahl können Sie der folgenden Auflistung entnehmen:

  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug vor einer Grundstücksein- oder -ausfahrt ab und behindern dabei ein anderes Kfz, kommt zunächst einmal „nur“ ein Verwarnungsgeld von 15 Euro auf Sie zu.
  • Wenn Sie das entsprechende Fahrzeug für eine Dauer von mehr als drei Stunden zuparken, steigt der Betrag auf 20 Euro an. Bei einer zusätzlichen Behinderung müssen Sie laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro zahlen.
  • Wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken, kommt in der Regel ein Verwarnungsgeld von 55 Euro auf Sie zu. Behinderten Sie dabei allerdings die Einsatzkräfte, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen. Zusätzlich erhalten Sie in diesem Fall einen Punkt in Flensburg.
Sie wurden zugeparkt? Das Kfz abschleppen zu lassen, ist nicht immer eine gute Idee.
Sie wurden zugeparkt? Das Kfz abschleppen zu lassen, ist nicht immer eine gute Idee.

Viele Kraftfahrer sind der Meinung, das Zuparken sei ebenfalls strafbar, wenn dabei ein Blitzer verdeckt wird. Schließlich kann die eigentlich geplante Geschwindigkeitsmessung unter Umständen nicht vorgenommen werden, wenn ein Fahrzeug den Blitzer verdeckt. Beim Zuparken eines Messgerätes handelt es sich jedoch weder um Nötigung, noch erfüllen Sie als Autofahrer dadurch einen anderen Tatbestand. Andere Teilnehmer im Straßenverkehr werden ebenfalls nicht behindert, weshalb Sie sich in einem solchen Fall normalerweise keine Gedanken machen müssen.

Kann es sich beim Zuparken um Nötigung handeln?

Ihr Auto wurde zugeparkt? Eine Nötigung kann in der Regel nur dann vorliegen, wenn dies vorsätzlich geschehen ist. Dies bedeutet, dass sie der Falschparker bereits von vornherein zuparken wollte. Es muss also generell seine Intention gewesen sein, Ihr Fahrzeug zu blockieren. In diesem Fall droht ihm gemäß § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Wichtig: Möchten Sie sich quasi rächen und den Falschparker wiederum selbst einparken, erfüllt es ebenfalls den Straftatbestand der Nötigung! Das Zuparken ist Ihnen demzufolge auch dann nicht gestattet, wenn es auf ein vorheriges Fehlverhalten folgt.

Video: Wie viel Abstand ist beim Parken einzuhalten?

Die wichtigsten Infos zum Mindestabstand beim Parken erhalten Sie hier im Video.
Die wichtigsten Infos zum Mindestabstand beim Parken erhalten Sie hier im Video.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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