Zu langsam fahren: Droht eine Strafe?

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Immer wieder sind Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr ein großes Thema: Von Rasern gehen große Risiken für die Sicherheit im Verkehr aus. Allerdings funktioniert dies genauso in die andere Richtung: Auch zu langsam zu fahren kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat sein, da es zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden kann.

Zu langsam fahren: Welches Bußgeld erwartet mich?

Be­schrei­bung des Ver­kehrs­ver­sto­ßesBuß­geld Stra­fe
oh­ne trif­ti­gen Grund so lang­sam ge­fah­ren, dass es zur Be­hin­de­rung des Ver­kehrs­flus­ses kam20 Eu­ro/
... wenn dies als Nö­ti­gung im Stra­ßen­ver­kehr aus­ge­legt wird/Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe

FAQ: Zu langsam fahren

Existiert so etwas wie eine Mindestgeschwindigkeit im Straßenverkehr?

Nicht wirklich. § 3 StVO Absatz 2 besagt lediglich, dass Kfz nicht grundlos so langsam fahren dürfen, dass es zu einer Behinderung des Verkehrsflusses kommt.

Welche Situationen würden ein zu langsames Fahren rechtfertigen?

Beispiele dafür wären unter anderem schlechte Wetterverhältnisse, eine sperrige Ladung oder eine geringe Motorleistung.

Was droht laut Bußgeldkatalog, wenn ich zu langsam fahre?

Wer grundlos zu langsam fährt und damit den übrigen Verkehr behindert, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro zahlen.

Regelungen im Verkehrsrecht zur Mindestgeschwindigkeit

Im Schneckentempo unterwegs? Zu langsam fahren kann zur Gefahr im Straßenverkehr werden.
Im Schneckentempo unterwegs? Zu langsam fahren kann zur Gefahr im Straßenverkehr werden.


Wirklich konkrete Vorschriften zur Mindestgeschwindigkeit gibt es auch in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht. Es lässt sich auch kaum eine pauschale Aussage dazu treffen, da die sicherste Geschwindigkeit immer von der individuellen Situation abhängig ist. So ist es gefährlich, mit 30 km/h über die Autobahn zu fahren, wo die meisten Fahrer mit über 100 km/h unterwegs sind, während die gleiche Geschwindigkeit auf einer Spielstraße eine Gefahr für herumtollende Kinder werden kann.

Zum Thema „zu langsam fahren“ formuliert die StVO daher Folgendes (§ 3 Abs. 2 StVO):

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.


Das bedeutet: Sie sollten Ihre Geschwindigkeit immer den Verhältnissen anpassen. Die in der StVO vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeiten für inner- und außerorts gelten jeweils nur unter günstigsten Bedingungen (§3 StVO Abs. 3). Ändern sich diese Bedingungen, kann dies den in Absatz 2 erforderlichen triftigen Grund liefern, um die Geschwindigkeit zu senken. Beispiele wären die folgenden Situationen:

  • Eine Baustelle stellt eine Gefahrensituation dar.
  • Schlechte Witterungsbedingungen wie Nebel oder Regen beeinträchtigen die Sicht oder die Fahrbahn ist nass bzw. eisig, was eine vorsichtigere Fahrweise erforderlich macht.
  • Wenn Sie bspw. innerorts zu langsam fahren, weil Kinder auf der Straße spielen.
  • Sie sind mit einer besonders schweren bzw. einer sehr sperrigen Ladung unterwegs.
  • Ihr Fahrzeug weist nur eine geringe Motorleistung auf.
Zu langsam zu fahren, das kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen - es sei denn, es gibt Gründe wie Kinder auf der Straße.
Zu langsam zu fahren, das kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, es sei denn, es gibt Gründe wie Kinder auf der Straße.

Sollten Sie jedoch keinen Grund dieser Art vorweisen können, erwartet Sie ein Bußgeld, wenn Sie zu langsam fahren und dabei den Verkehrsfluss behindern.

Wie in der oben stehenden Bußgeldtabelle bereits dargestellt, müssen Sie gemäß Bußgeldkatalog voraussichtlich 20 Euro zahlen. Es gilt als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat (dazu später mehr).

Übrigens: Zwar schreibt die StVO vor, dass Autobahnen und Kraftfahrstraßen ausschließlich von Kfz befahren werden dürfen, die mindestens 60 km/h aufs Tacho bringen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies auf der Autobahn als Mindestgeschwindigkeit gilt.

Natürlich können Sie, falls bspw. einer der gerade aufgezählten Gründe vorliegt, langsamer fahren. Auch wenn tatsächlich eine konkrete Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist (dargestellt durch ein rundes blaues Schild mit weißen Zahlen), sollten Sie zwar nicht langsamer fahren, die oben genannten Gründe (sowie ähnliche Situationen) bilden dennoch abermals eine Ausnahme.

Wer zu langsam fährt und dadurch einen Unfall verursacht, bspw. ein Auffahrunfall auf einer Strecke, auf der ein deutlich höheres Tempolimit erlaubt war, der muss damit rechnen, dass er für den entstandenen Schaden haftet.

Wann ist zu langsam fahren strafbar?

Das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit ist noch nicht als „Strafe“ für zu langsames Fahren anzusehen – zumindest nicht im juristischen Sinne. Eine Ordnungswidrigkeit zieht, wie beschrieben, nur eine Buße bzw. Sanktionen nach sich, nicht jedoch eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Erst wenn Sie eine Straftat begehen, machen Sie sich in diesem Sinne „strafbar“ und müssen eben auch eine „Strafe“ erwarten.

Unter Umständen kann auch der Tatbestand „zu langsam fahren“ als Straftat gewertet werden. Das könnte der Fall sein, wenn der betreffende Autofahrer den Verkehr maßgeblich und offensichtlich vorsätzlich behindert und dabei gefährliche Situationen provoziert. Eine solche Handlung könnte als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden. Dies kann gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Geblitzt wegen Tat „zu langsam fahren“: Brauche ich einen Anwalt?

Strafe wegen Ordnungswidrigkeit: Zu langsam fahren kann sanktioniert werden - manchmal ist ein Anwalt erforderlich.
Strafe wegen Ordnungswidrigkeit: Zu langsam fahren kann sanktioniert werden – manchmal ist ein Anwalt erforderlich.

In der Regel konzentrieren sich die installierten Radarfallen auf die Verkehrssünder, die zu schnell unterwegs sind, statt auf jene, die zu langsam fahren. Geblitzt werden könnten Sie dabei trotzdem, etwa durch eine manuelle Anlage wie die Laserpistole oder durch Nachfahren von Polizeibeamten, die aufgrund Ihres Verhaltens eine Behinderung des Verkehrs feststellen.

  • Sollten Sie anschließend einen Bußgeldbescheid erhalten, könnte es oftmals unverhältnismäßig sein, einen Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen, da auch dieser bezahlt werden muss. Hier muss das Verhältnis vom Bußgeld zum Aufwand berücksichtigt werden.
  • Sollten Sie jedoch Gründe vorweisen können, die Ihr Verhalten rechtfertigen oder die beweisen, dass Sie zum Tatzeitpunkt gar nicht selbst hinter dem Steuer saßen, können Sie dies der Bußgeldbehörde mitteilen – etwa im Anhörungsbogen oder bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Hierfür ist kein Anwalt für Verkehrsrecht vonnöten, in komplizierten Fällen aber eine gute Wahl.
Wenn Sie zu langsam fahren und Ihnen daraufhin eine Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen wird, sollten Sie sich die Hilfe von einem Anwalt holen, der Erfahrung in der Bearbeitung von Strafverfahren hat.

Video: Zu langsam fahren – eine Gefahr?

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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