Immer wieder sind Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr ein großes Thema: Von Rasern gehen große Risiken für die Sicherheit im Verkehr aus. Allerdings funktioniert dies genauso in die andere Richtung: Auch zu langsam zu fahren kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat sein, da es zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden kann.
Zu langsam fahren: Welches Bußgeld erwartet mich?
Beschreibung des Verkehrsverstoßes | Bußgeld | Strafe |
---|---|---|
ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass es zur Behinderung des Verkehrsflusses kam | 20 Euro | / |
... wenn dies als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt wird | / | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe |
FAQ: Zu langsam fahren
Existiert so etwas wie eine Mindestgeschwindigkeit im Straßenverkehr?
Nicht wirklich. § 3 StVO Absatz 2 besagt lediglich, dass Kfz nicht grundlos so langsam fahren dürfen, dass es zu einer Behinderung des Verkehrsflusses kommt.
Welche Situationen würden ein zu langsames Fahren rechtfertigen?
Beispiele dafür wären unter anderem schlechte Wetterverhältnisse, eine sperrige Ladung oder eine geringe Motorleistung.
Was droht laut Bußgeldkatalog, wenn ich zu langsam fahre?
Wer grundlos zu langsam fährt und damit den übrigen Verkehr behindert, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro zahlen.
Regelungen im Verkehrsrecht zur Mindestgeschwindigkeit
Inhalt
Wirklich konkrete Vorschriften zur Mindestgeschwindigkeit gibt es auch in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht. Es lässt sich auch kaum eine pauschale Aussage dazu treffen, da die sicherste Geschwindigkeit immer von der individuellen Situation abhängig ist. So ist es gefährlich, mit 30 km/h über die Autobahn zu fahren, wo die meisten Fahrer mit über 100 km/h unterwegs sind, während die gleiche Geschwindigkeit auf einer Spielstraße eine Gefahr für herumtollende Kinder werden kann.
Zum Thema „zu langsam fahren“ formuliert die StVO daher Folgendes (§ 3 Abs. 2 StVO):
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Das bedeutet: Sie sollten Ihre Geschwindigkeit immer den Verhältnissen anpassen. Die in der StVO vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeiten für inner- und außerorts gelten jeweils nur unter günstigsten Bedingungen (§3 StVO Abs. 3). Ändern sich diese Bedingungen, kann dies den in Absatz 2 erforderlichen triftigen Grund liefern, um die Geschwindigkeit zu senken. Beispiele wären die folgenden Situationen:
- Eine Baustelle stellt eine Gefahrensituation dar.
- Schlechte Witterungsbedingungen wie Nebel oder Regen beeinträchtigen die Sicht oder die Fahrbahn ist nass bzw. eisig, was eine vorsichtigere Fahrweise erforderlich macht.
- Wenn Sie bspw. innerorts zu langsam fahren, weil Kinder auf der Straße spielen.
- Sie sind mit einer besonders schweren bzw. einer sehr sperrigen Ladung unterwegs.
- Ihr Fahrzeug weist nur eine geringe Motorleistung auf.
Sollten Sie jedoch keinen Grund dieser Art vorweisen können, erwartet Sie ein Bußgeld, wenn Sie zu langsam fahren und dabei den Verkehrsfluss behindern.
Wie in der oben stehenden Bußgeldtabelle bereits dargestellt, müssen Sie gemäß Bußgeldkatalog voraussichtlich 20 Euro zahlen. Es gilt als Ordnungswidrigkeit, nicht als Straftat (dazu später mehr).
Übrigens: Zwar schreibt die StVO vor, dass Autobahnen und Kraftfahrstraßen ausschließlich von Kfz befahren werden dürfen, die mindestens 60 km/h aufs Tacho bringen. Das bedeutet jedoch nicht, dass dies auf der Autobahn als Mindestgeschwindigkeit gilt.
Natürlich können Sie, falls bspw. einer der gerade aufgezählten Gründe vorliegt, langsamer fahren. Auch wenn tatsächlich eine konkrete Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist (dargestellt durch ein rundes blaues Schild mit weißen Zahlen), sollten Sie zwar nicht langsamer fahren, die oben genannten Gründe (sowie ähnliche Situationen) bilden dennoch abermals eine Ausnahme.
Wann ist zu langsam fahren strafbar?
Das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit ist noch nicht als „Strafe“ für zu langsames Fahren anzusehen – zumindest nicht im juristischen Sinne. Eine Ordnungswidrigkeit zieht, wie beschrieben, nur eine Buße bzw. Sanktionen nach sich, nicht jedoch eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Erst wenn Sie eine Straftat begehen, machen Sie sich in diesem Sinne „strafbar“ und müssen eben auch eine „Strafe“ erwarten.
Geblitzt wegen Tat „zu langsam fahren“: Brauche ich einen Anwalt?
In der Regel konzentrieren sich die installierten Radarfallen auf die Verkehrssünder, die zu schnell unterwegs sind, statt auf jene, die zu langsam fahren. Geblitzt werden könnten Sie dabei trotzdem, etwa durch eine manuelle Anlage wie die Laserpistole oder durch Nachfahren von Polizeibeamten, die aufgrund Ihres Verhaltens eine Behinderung des Verkehrs feststellen.
- Sollten Sie anschließend einen Bußgeldbescheid erhalten, könnte es oftmals unverhältnismäßig sein, einen Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen, da auch dieser bezahlt werden muss. Hier muss das Verhältnis vom Bußgeld zum Aufwand berücksichtigt werden.
- Sollten Sie jedoch Gründe vorweisen können, die Ihr Verhalten rechtfertigen oder die beweisen, dass Sie zum Tatzeitpunkt gar nicht selbst hinter dem Steuer saßen, können Sie dies der Bußgeldbehörde mitteilen – etwa im Anhörungsbogen oder bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Hierfür ist kein Anwalt für Verkehrsrecht vonnöten, in komplizierten Fällen aber eine gute Wahl.
Eher losfahren, Zeitpuffer einplanen. Bei 30 km/h beträgt der Gefährdungsindex 1, bei 40 km/h 2,5, bei 50 km/h 5 und bei 60 km/h schon 10. Wobei ein Fußgänger bei 6 in der Regel schon tot ist. Sie sehen also, das insbesondere Innerorts schon nur geringe Steigerungen fatale Auswirkungen haben können. Der Einfluss der Geschwindigkeit lässt sich am besten durch eine energie-äquivalente Fallhöhe ausdrücken. Eine Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h entspricht einer Fallhöhe von 3,5 m, eine Aufprallgeschwindigkeit von 50 km/h entspricht bereits einer Fallhöhe von fast 10 m und eine Aufprallgeschwindigkeit von 70 km/h einer Höhe von 19,3 m. Ich will es mal so sagen: Sie werden dagegen gar nichts machen können, da sich in diesem engen Bereich gefahrener Geschwindigkeit, insbesondere innerorts, wo jederzeit mit Passanten gerechnet werden muss, immer ein ‚triftiger Grund‘ für die gefahrene Geschwindigkeit konstruieren lässt. Finden Sie sich damit ab.
Hallo, in letzter Zeit kommt es immer öfter vor unabhängig von Wind und Wetter, Tag oder Nacht. Das die leute mit 30 in einer 50er zone fahren. Was darf ich als Otto normal Verbraucher dagegen tuen. Die meisten sind sogar so rücksichtslos das sie anfangen zu beschleunigen wenn mann einen überhohlvorgang starte. Was kann ich dagegen tuen ich habe meine Zeit nicht auf der Straße gefunden aber diese Menschen mittlerweile kanpp 80% fahren einfach viel zu langsam.
Danke im voraus