Zeugnisverweigerungsrecht bei Geschwindigkeitsüberschreitung & Co

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In Deutschland muss in der Regel nur der Fahrer, der eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hat, dafür geradestehen, das fällige Bußgeld bezahlen und eventuell weitere Sanktionen – wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot – auf sich nehmen. Im Zuge der Fahrerermittlung wird in der Regel zunächst der Halter des Fahrzeugs kontaktiert. Können sich Betroffene bei der Antwort auf den Zeugenfragebogen auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und die Aussage verweigern?

FAQ: Das Wichtigste zum Zeugnisverweigerungsrecht

Was besagt das Zeugnisverweigerungsrecht?

Gewisse Personen haben beispielsweise bei einem Straf- oder Zivilprozess das Recht, die Aussage zu verweigern. Gleiches gilt, wenn eine Person im Rahmen eines Bußgeldverfahrens einen Zeugenfragebogen erhält.

Wer darf sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen?

Hier sind die Verwandtschaftsverhältnisse von Bedeutung. Es gilt unter anderem für Ehegatten, Verlobte, Eltern, Großeltern und Geschwister.

Gilt das Zeugnisverweigerungsrecht auch für einen Beschuldigten?

Ein Beschuldigter muss sich nicht selbst belasten. Hier greift jedoch nicht das Zeugnisverweigerungs-, sondern das Aussageverweigerungsrecht.

Video: Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht

Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht bietet dieses Video.
Informationen zum Zeugnisverweigerungsrecht bietet dieses Video.

Wann dürfen Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht laut StPO Gebrauch machen?

Für wen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht?
Für wen gilt das Zeugnisverweigerungsrecht?

Im Bußgeldverfahren muss zunächst der Fahrer ausfindig gemacht werden, bevor ein Bußgeldbescheid verschickt werden kann. Weichen Halter und Fahrer klar voneinander ab oder handelt es sich um einen Miet- oder Firmenwagen, wird zunächst ein Zuegenfragebogen an den Halter geschickt.

Muss ein Zeuge bei Gericht aussagen, kann er sich in bestimmten Fällen auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Muss ein Zeuge bei Gericht aussagen, kann er sich in bestimmten Fällen auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Viele Betroffene wissen nicht, wie sie auf ein solches Schreiben reagieren sollen und fragen sich, wann sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können – also wann sie das Recht haben, die Aussage zu verweigern. Bei einem Strafprozess – wenn der Staat ein Fehlverhalten eines Beschuldigten sanktioniert – finden sich die gesetzlichen Grundlagen in der Strafprozessordnung (StPO). Beim Zeugnisverweigerungsrecht wird hierbei zwischen verschiedenen Formen unterschieden.

Laut § 53 StPO gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen. Im Zusammenhang mit einem Verstoß im Straßenverkehr, etwa einer Geschwindigkeitsüberschreitung, ist das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen in der Regel von Belang – ein Recht, auf welches wir im Folgenden näher eingehen.

Auch bei einem Zivilprozess – also wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen vor Gericht gegen eine andere Partei vorgeht – greift dieses Recht. In diesem Zusammenhang ist das Zeugnisverweigerungsrecht in der ZPO (Zivilprozessordnung) festgelegt. Laut § 384 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann ein Zeuge die Aussage aus sachlichen Gründen verweigern.

Welche Verwandtschaftsverhältnisse werden vom Zeugnisverweigerungsrecht umfasst?

Wurde ein Verwandter mit Ihrem Auto geblitzt oder hat er einen Rotlichtverstoß begangen, werden Sie in der Regel zunächst einen Zeugenfragebogen erhalten. Laut § 52 Abs. 1 StPO sind die folgenden Personen dazu berechtigt, das Zeugnis zu verweigern:

  1. der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;
  2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
  3. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
  4. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt also beispielsweise bei den Eltern, Großeltern, Geschwistern, Kindern und Enkelkindern. Auch wenn Ihr Schwager oder einer Ihrer Nichten und Neffen einen Verstoß begangen hat, haben Sie das Recht, die Aussage bei einer Vernehmung oder Anhörung zu verweigern.

Viele Paare, die keine Ehe oder Lebenspartnerschaft führen, haben Fragen zum Zeugnisverweigerungsrecht, wenn der Lebensgefährte betroffen ist. Aus § 52 StPO geht klar hervor, dass in einem solchen Fall von diesem Recht nicht Gebrauch gemacht werden kann.

Worin liegt der Unterschied zum Aussageverweigerungsrecht?

Droht einem Verwandten ein Bußgeld, gilt meist das Zeugnisverweigerungsrecht.
Droht einem Verwandten ein Bußgeld, gilt meist das Zeugnisverweigerungsrecht.

Für Laien ist es oft schwierig, die vielen rechtlichen Fachbegriffe richtig zu verstehen und voneinander zu unterscheiden. Eine häufig gestellte Frage besteht darin, wo genau der Unterschied zwischen dem Aussageverweigerungs- und dem Zeugnisverweigerungsrecht bei einer Vernehmung liegt.

Wie bereits erwähnt, greift das Zeugnisverweigerungsrecht, wenn der Verlobte, Ehepartner oder ein näherer Verwandter bezichtigt wird, eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen zu haben. In diesem Fall wird also eine andere Person des Verstoßes beschuldigt.

Das Aussageverweigerungsrecht gilt hingegen, wenn es sich bei der befragten Person um den Beschuldigten handelt – ihm also selbst eine Ordnungswidrigkeit bei der Vernehmung vorgeworfen wird.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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