Welche Bußgelder sind bei Wohnmobilreisen möglich?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (62 Bewertungen; 4,53 von 5)
Loading ratings...Loading...

Wenn der Sommer naht, Wiesen und Wälder blühen und die Natur mit all ihrer Pracht die asphaltmüden Stadtbewohner aus ihren Häusern lockt, dann tauschen viele Deutsche ihr herkömmliches Zuhause für einige Wochen gegen ein mobiles ein. Deutschland ist bekanntlich Camper-Nation. Erst 2017 hat der Wohnwagenmarkt einen neuen Verkaufsrekord aufgestellt: Mit insgesamt 63.000 Wohnwagen gab es in diesem Jahr so viele Neuzulassungen wie nie zuvor. Folglich boomt auch der Campingtourismus: Im selben Jahr kam es auf deutschen Campingplätzen erstmalig zu insgesamt 30 Millionen Campingübernachtungen.

FAQ: Wohnmobilreisen

Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Wohnmobil verreise?

Die erste Herausforderung stellt sich bereits, wenn Sie Ihre Sachen packen und das Wohnmobil beladen. Achten Sie darauf, dass Sie dabei das zulässige Gesamtgewicht (zGG) nicht überschreiten. Diese Information finden Sie in der Zulassungsbescheinigung . So schützen Sie sich vor Überladung – einem unnötigen Unfallrisiko – und vermeiden ein entsprechendes Bußgeld.

Wie kann ich mich noch auf eine Wohnmobilreise vorbereiten?

Gerade wenn Sie ins Ausland verreisen, sollten Sie sich vorab über die dort geltenden Verkehrsregeln informieren. Welche Höchstgeschwindigkeit gilt dort für Wohnmobile? Wo darf ich mit dem Wohnmobil parken und übernachten und wo nicht? Gilt auf meiner Route Mautpflicht?

Darf ich mit meinem PKW-Führerschein (Klasse B) jedes Wohnmobil fahren?

Nein. Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt nur zum Führen von Wohnmobilen (einschließlich Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t.

Die häufigsten Bußgelder bei Wohnmobilreisen sind die Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die häufigsten Bußgelder bei Wohnmobilreisen sind die Geschwindigkeitsüberschreitung.

Rosige Zahlen also! Doch wenn auch Sie vorhaben, sich einen Wohnwagen zuzulegen und ins Grüne zu fahren, sollten Sie einige Regeln beachten. Der Gesetzgeber hat sich so manche Bußgeldfalle ausgedacht, die speziell für Wohnmobilreisen relevant sind. Wir haben für Ihre Reisen mit dem Wohnmobil Tipps und wichtige Bußgelder zusammengetragen.

E-Book „Wohnmobilreisen“ kostenlos herunterladen!

Das eBook zum Thema „Wohnmobilreisen“ mit wichtigen Informationen und Hinweisen. Folgenden Punkte werden behandelt:

  • Informationen zu Bußgeldern aus verschiedenen Ländern
  • Tipps zum richtigen Vorgehen bei Reisen mit dem Wohnmobil
  • Informationen zur Vollstreckung von Bußgeldern aus einem anderen Land
  • Informationen und Hinweise zur richtigen Beladung Ihres Wohnmobils
Laden Sie das kostenlose E-Book herunter und informieren Sie sich darüber, wie Sie bei einem Bußgeld aus dem Ausland richtig vorgehen.

Hier klicken!

Bußgeldkataloge: West- und Mitteleuropa

1. Tempolimit

Beim Reisen mit dem Wohnmobil können Bußgelder verhängnisvoll sein.
Beim Reisen mit dem Wohnmobil können Bußgelder verhängnisvoll sein.

Eines der häufigsten und ärgerlichsten Bußgelder, das Sie sich bei Wohnmobilreisen einhandeln können, ist das für die Geschwindigkeitsüberschreitung. Im Reisetrubel und mit der verlockenden Aussicht auf Entspannung im Hinterkopf verlieren Sie leicht die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten aus den Augen.

Besonders bei Reisen im Wohnmobil können diese jedoch verhängnisvoll sein, insbesondere dann, wenn Sie im Ausland unterwegs sind. Innerhalb der EU können Sie sich grenzfrei bewegen, weshalb es manchmal als Überraschung kommt, dass sich die Straßenbeschilderung ändert und plötzlich andere Verkehrsregeln gelten. Machen Sie sich also bereits vor der Fahrt schlau, welche Höchstgeschwindigkeiten in den Staaten gelten, die auf Ihrer Route liegen, um gesalzene Bußgelder zu vermeiden.

Bußgelder Frankreich:

Geschwindigkeitsübertretung
Bußgeld
unter 20 km/h außerorts
68-180 €
unter 20 km/h innerorts
135-375 €
ab 20 km/h
135-375 €
über 50 km/h
Bis 1.500 €

Bußgelder Niederlande:

GeschwindigkeitsübertretungBußgeld
ab 20 km/hab 165 €
über 50 km/hab 660 €

Bußgelder Österreich

GeschwindigkeitsübertretungBußgeld
ab 20 km/hab 30 €
über 50 km/hbis 2.180 €

Bußgelder Schweiz

GeschwindigkeitsübertretungBußgeld
bis 5 km/hca. 40 €
bis 10 km/hca. 120 €
bis 15 km/hca. 250 €
über 15 km/hmögliche Strafanzeige

2. Maut/ Vignettenpflicht

Wenn Sie mit dem Wohnmobil ins Ausland reisen, sollten Sie neben den Tempolimits auch nach Mautschildern Ausschau halten. In vielen Nachbarländern existieren auf  der Autobahn nämlich mittlerweile Mautgebühren. In einigen Fällen werden die Gebühren über Mautstationen bei der Fahrt kassiert. Dies ist zum Beispiel in Frankreich der Fall, wo ein Großteil der Autobahnen privatisiert ist.

Alternativ sind Sie auf Ihren Wohnmobilreisen in manchen Staaten verpflichtet, vor der Fahrt auf der Autobahn eine Vignette zu kaufen. Diese gibt es zum Beispiel im EU-Nachbarland Österreich sowie in der Schweiz. Wer ohne Vignette erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen. In Österreich wird eine Ersatzmaut von 120 € fällig, in der Schweiz ein Bußgeld in Höhe von 100 Franken.

Länder in Europa mit Vignettenpflicht:

  • Bulgarien
  • Österreich
  • Rumänien
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Ungarn

Länder in Europa mit streckenbezogener Maut:

  • Bosnien-Herzegowina
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Mazedonien
  • Norwegen
  • Polen
  • Portugal
  • Serbien
  • Spanien
  • Türkei
  • Weißrussland

3. Führerschein

Wohnwagen ist nicht gleich Wohnwagen. Bei den verschiedenen Gewichtsklassen und Modellen von Anhänger bis selbstfahrendem Wohnmobil verliert der Laie leicht den Überblick. Wenn Sie reisen, sollten Sie deshalb vorher sicherstellen, dass Sie Ihr Wunschgefährt überhaupt fahren dürfen. Für Wohnmobilreisen sind drei Führerscheinklassen wichtig:

  • Klasse B: Der klassische PKW-Führerschein ermöglicht das Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Diese Grenze gilt auch für Fahrzeuggespanne. Wenn also Ihr PKW und Ihr Anhänger zusammen dieses Gewicht nicht überschreiten, ist kein weiterer Schein nötig.
  • Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (B 96): Diese Klasse eignet sich für die meisten Wohnwagengespanne. Mit ihr können Fahrzeuge zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen geführt werden. B 96 ist eine Zusatzschulung zum B-Schein, die keiner extra Prüfung bedarf, sondern nur einem praktischen und theoretischen Unterricht.
  • Klasse BE: Der Anhängerführerschein ermöglicht es dem Besitzer, einen Anhänger von maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse zu führen. Die Gesamtmasse des Gespanns verdoppelt sich im Vergleich zur B-Klasse auf 7 Tonnen. Die Klasse BE empfiehlt sich also für Wohnmobilreisen mit besonders sperrigen Anhängern.

4. Überladung

Überladungen des Gepäcks auf Wohnmobilreisen können Sie in die Bußgeldfalle tappen
Überladungen des Gepäcks auf Wohnmobilreisen können Sie in die Bußgeldfalle tappen

Auch bei der Wahl und Verteilung Ihres Reisegepäcks können Sie auf Wohnmobilreisen in die Bußgeldfalle tappen. Übergewicht oder aus dem Fahrzeug ragende Gegenstände können das Bremsverhalten des Fahrzeugs verschlechtern und es destabilisieren.

Welches Bußgeld Sie bei Überladung vom Wohnmobil erwartet, hängt vom Ausmaß des Übergewichts ab. Die Summe kann in Deutschland zwischen 10 und 235 € betragen. Ab einer Überladung von über 20% des zulässigen Gesamtgewichts müssen Sie außerdem mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Auch bei falscher Beladung können Bußgelder von bis zu 240 € anfallen und Ihren Wohnmobilreisen ein jähes Ende bereiten. Stellen Sie deshalb vor der Fahrt sicher, dass Ihre Ladung gesichert und sinnvoll im Fahrzeug verteilt ist, bevor Sie mit dem Wohnmobil auf Reisen gehen. Während einer Polizeikontrolle müssten Sie ansonsten im schlimmsten Fall vor Ort Gepäck abladen.

Bußgelder bei falscher Ladung in Deutschland

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Ladung ragt unzulässig aus dem Fahrzeug20 €-
Fahrzeug auf Autobahn, obwohl durch Ladung höher als 4 mab 20 €max. 1
Ladung nicht hinreichend gesichertab 35 €max. 1
Überladung über 5%ab 10 €-
Überladung über 20%ab 95 €1

Bußgelder bei falscher Ladung in Frankreich

VerstoßBußgeldFolgen
Überladung bis 5%bis 135 €-
Überladung ab 5%bis 750 €Fahrzeug­stilllegung, Führerschein­entzug bis Mängel­beseitigung

Bußgelder bei falscher Beladung in den Niederlanden

VerstoßBußgeld
Überladung ab 10%120 €
Überladung ab 25%210 €
Überladung ab 50%310 €
Überladung ab 75%470 €

Bußgelder bei falscher Ladung in Österreich

VerstoßBußgeld
Überladung ab 2%36 € - 2.180 €

Bußgelder bei falscher Beladung in der Schweiz

VerstoßBußgeld
Überladung bis 100 kg100 Franken
Überladung über 100 kg und unter 5% Übergewichtab 250 Franken
Überladung über 5%Anzeige und individuelle Strafzumessung

5. Wildcampen

Während einer Wohnmobilreise zählt das Wildcampen zu den gefährlichsten Bußgeldfallen.
Während einer Wohnmobilreise zählt das Wildcampen zu den gefährlichsten Bußgeldfallen.

Im dicht besiedelten Deutschland ist es schwer, überhaupt ein Fleckchen unberührter Natur zu finden. Sollten Sie trotzdem auf ein malerisches kleines Waldstück stoßen, welches sich hervorragend zum Campen eignet, seien Sie vorsichtig: Wenn Sie mit Wohnmobil und/oder Zelt reisen, gehört nämlich auch das Wildcampen zu den gefährlichsten Bußgeldfallen. Das Strafgeld von bis zu 5.000 € können Sie auch besser investieren, deshalb lautet der letzte unserer Wohnmobil-Reisetipps: Suchen Sie sich immer einen ordentlichen Campingplatz für Ihr Nachtlager.

Was tun, wenn ein Strafzettel aus dem Ausland kommt?

Wenn Sie auf Ihren Wohnmobilreisen fürs Wildcampen oder das Überladen von Ihrem Wohnmobil im EU-Ausland belangt werden, Sind Sie ebenfalls zur Zahlung verpflichtet. Seit einigen Jahren gilt für Bußgelder im Ausland innerhalb der Europäischen Union ein Vollstreckungsabkommen, nach dem ausländische Geldbußen ab einer Bagatellgrenze von 70 € auch in Deutschland vollstreckt werden können.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise