Wohnmobil überladen: Ist der Urlaub bereits zu Ende, bevor er angefangen hat?

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Ein Anhänger oder ein Wohnmobil bieten sich für zahlreiche Urlaubsreisen an. Schließlich haben Sie nicht nur ihr ganzes Gepäck ständig dabei, sondern Ihnen stehen auch jederzeit Küche, Bad und Schlafzimmer zur Verfügung. Bei den geräumigen Fahrzeugen ist die Verführung mitunter groß, einfach alles Mögliche hineinzuwerfen und loszufahren. Jedoch sollten Sie darauf achten, Ihr Wohnmobil nicht zu überladen. Denn das könnte die Urlaubskasse schwer belasten und diese schlimmstenfalls vorzeitig beenden.

Bußgeldkatalog: Überladung beim Wohnmobil bis 7,5 t zGM

VerstoßBußgeldPunkte
Überladung von mehr als 5 %10 €
... mehr als 10 %30 €
... mehr als 15 %35 €
... mehr als 20 %95 €1
... mehr als 25 %140 €1
... mehr als 30 %235 €1

Bußgeldkatalog: Überladung beim Wohnmobil über 7,5 t zGM

VerstoßBußgeldPunkte
Überladung von 2 bis 5 % (als Fahrer)30 €
... mehr als 5 %80 €1
... mehr als 10 %110 €1
... mehr als 15 %140 €1
... mehr als 20 %190 €1
... mehr als 25 %285 €1
... mehr als 30 %380 €1
Überladung von 2 bis 5 % (als Halter)35 €
... mehr als 5 %140 €1
... mehr als 10 %235 €1
... mehr als 15 %285 €1
... mehr als 20 %380 €1
... mehr als 25 %425 €1
... mehr als 30 %425 €1

Bußgeldrechner für Überladung

FAQ: Überladung beim Wohnmobil

Wann gilt ein Wohnmobil als überladen?

Überschreiten Sie die zulässige Gesamtmasse (zGM) Ihres Gefährts, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Die zGM können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) entnehmen. Unsere Grafik zeigt Ihnen, wo Sie die Angabe finden.

Kommt, wenn ich das Wohnmobil überladen habe, eine Strafe auf mich zu?

Nein, im Rahmen des Strafgesetzbuches (StGB) kommt keine Strafe für die Überladung von einem Wohnmobil auf Sie zu, da es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Sie müssen jedoch mit einem Bußgeld rechnen, dass Sie diesen Tabellen entnehmen können. Möglich sind auch Punkte in Flensburg.

Darf ich die Fahrt fortsetzen, wenn mein Fahrzeug überladen ist?

Das kommt auf die Höhe der Überladung und auf das Ermessen der Verkehrspolizisten an. Diese können die Weiterfahrt bei geringer Überschreitung erlauben oder diese bei hohem Übergewicht untersagen.

Video: Das Wichtigste zum Beladen des Wohnmobils

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihr Wohnmobil richtig beladen.
In diesem Video erfahren Sie, wie Sie Ihr Wohnmobil richtig beladen.

Hier finden Sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Wohnmobils

Wohnmobil überladen: Vermeiden Sie Kosten, die die Urlaubskasse unnötig belasten!
Wohnmobil überladen: Vermeiden Sie Kosten, die die Urlaubskasse unnötig belasten!

Um Ihr Wohnmobil nicht zu überladen, müssen Sie zunächst zwei Dinge in Erfahrung bringen:

  1. Wie viel wiegt Ihr Kraftfahrzeug im Leerzustand?
  2. Wie viel Gewicht darf das Wohnmobil insgesamt höchstens auf die Waage bringen?

Diese Informationen bekommen Sie mit einem Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Im Feld G finden Sie die Angabe der Leermasse. Diese schließt eine 90-prozentige Tankfüllung, ein Körpergewicht von 75 kg des Fahrers sowie eine 100-prozentige Füllung aller weiteren Flüssigkeiten wie Motoröl, Kühlflüssigkeit etc. mit ein.

Mit einer kleinen Rechnung vermeiden Sie eine Überladung beim Wohnmobil.
Mit einer kleinen Rechnung vermeiden Sie eine Überladung beim Wohnmobil.

Im Feld F.1 finden Sie die Angabe der zulässigen Gesamtmasse in Kilogramm. Wenn Sie von dieser nun das Leergewicht abziehen, erhalten Sie das Gewicht der Ladung, mit der Sie das Fahrzeug maximal füllen dürfen. Anhand unserer Grafik ergibt sich daraus folgende Rechnung:

1354 kg zGM (Feld F.1) – 940 kg Leergewicht (Feld G) = 414 kg Ladung

Sollten Sie Ihr Wohnmobil dennoch überladen, können Bußgelder und Punkte in Flensburg auf Sie zukommen. Dazu im nächsten Abschnitt mehr.

Video: Das Wichtigste zur Überladung von Kfz

Wann liegt eine Überladung vor? Das Video erklärt’s.
Wann liegt eine Überladung vor? Das Video erklärt’s.

Wohnmobil mit 3,5 Tonnen zGM überladen: Welche Sanktionen drohen?

Überladung im Wohnmobil: Im Ausland können die Bußgelder sehr hoch ausfallen.
Überladung im Wohnmobil: Im Ausland können die Bußgelder sehr hoch ausfallen.

Im Bußgeldkatalog für Wohnmobile, der die Sanktionen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) bereithält, spielt es eher eine untergeordnete Rolle, ob Sie ein Wohnmobil mit 3,5 t zGM überladen haben oder ob das Fahrzeug noch etwas mehr wiegen darf. Das Bußgeld für die Überladung von einem Wohnmobil liegt für Kfz bis zu 7,5 t zwischen 10 und 235 Euro.

Sollten Sie ein schwereres Wohnmobil überladen, beginnt das Bußgeld bei 30 Euro und kann bis zu 380 Euro reichen, wenn das zulässige Gesamtgewicht 7,5 t übersteigt.

Wichtig ist bei einem Wohnmobil, das mehr als 3,5 t wiegt, vielmehr Ihre Fahrerlaubnis: Sind Sie lediglich im Besitz der Klasse B, dürfen Sie nur Kraftfahrzeuge führen, die diesen Wert nicht überschreiten. Für schwerere Fahrzeuge ist eine LKW-Fahrerlaubnis notwendig wie beispielsweise C1 (Kfz bis zu 7,5 t) oder C (Kfz über 3,5 t).

Für den Fall, dass Ihr Reiseziel außerhalb von Deutschland liegt, sollten Sie vorab überprüfen, welche Verkehrsregeln im jeweiligen Land gelten und wie hoch die Sanktionen für Verstöße ausfallen können. Denn ein Wohnmobil zu überladen, kann im Ausland richtig teuer werden. In den Niederlanden beginnt das Bußgeld zum Beispiel bei 130 Euro.

Wohnmobil überladen: Wird eine Toleranz gewährt?

Hierzulande ist ein Toleranzabzug in Höhe von 5 Prozent bei einer Überladung üblich. Im Ausland kann das allerdings anders aussehen. Zudem sollten Sie einen wichtigen Faktor nicht außer Acht lassen: Sollten Sie Ihr Wohnmobil überladen, kann das Weiterfahren etwa bei einer Verkehrskontrolle untersagt werden. Die Beamten dürfen auch die Entladung Ihres Gefährts anordnen.

Es ist also ratsam, vor der Reise das Gewicht des Ihres mobilen Zuhauses bei einer öffentlichen Fahrzeugwaage zu überprüfen, damit Sie Ihren Urlaub bedenkenlos genießen können.

Bildnachweise: fotolia.com/© Tomasz Zajda, eigene Infografik, eigenes Bild

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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