Ein Wohnmobil ist ideal für Menschen, die in einem Urlaub gerne mehrere Orte bereisen und vor Ort immer mobil sein wollen. Doch auch in der Zeit zuhause, muss das Gefährt an einem geeigneten Ort abgestellt werden. Wo dürfen Sie mit einem Wohnmobil parken und wo ist das verboten? Diese Frage beantwortet der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
FAQ: Wohnmobil parken
Wohnmobile, die unter 7,5 Tonnen wiegen, dürfen Sie grundsätzlich überall abstellen, wo kein generelles Parkverbot besteht oder wenn es sich um ausgewiesene Pkw-Parkplätze handelt (Zusatzeichen 1010-58). Auch ein zeitliches Limit besteht in aller Regel nicht. Anders sieht das aus, wenn Sie zum Beispiel einen Womo-Stellplatz auf einer entsprechenden Anlage mieten. Diesen Wohnmobilstellplatz dürfen Sie nur so lange nutzen, wie Sie dafür gezahlt haben.
Sie dürfen einen Parkplatz mit dem Wohnmobil in einem Wohngebiet so lange nutzen, wie Sie möchten. Es gibt erst einmal keine zeitliche Begrenzung dafür. Voraussetzung ist natürlich, dass das Gefährt über eine Kfz-Zulassung verfügt. Camper, die über 7,5 Tonnen wiegen, dürfen in Wohngebieten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht geparkt werden.
Für eine Übernachtung, müssen Sie das Wohnmobil dort parken, wo kein temporäres oder von der StVO vorgegebenes, allgemeines Parkverbot besteht. Sie dürfen in dem Wagen auf öffentlichen Straßen übernachten, sofern das der Wiederherstellung Ihrer Fahrtüchtigkeit dient.
Nein. Haben Sie einen Stellplatz für das Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück, so müssen Sie keinerlei Einschränkungen beachten.
Video: Wo darf ich mein Wohnmobil abstellen?
Unterwegs mit dem Wohnmobil: Welche Parkplätze dürfen Sie nutzen?
Inhalt
Gerade für große Fahrzeuge sind Parkplätze immer schwieriger zu finden. In Städten gibt es nicht selten eine Parkraumbewirtschaftung, Wohngebiete haben meist nicht genug Stellplätze für alle Fahrzeuge.
Besonders schwer kann es sich gestalten, wenn Sie Ihr Wohnmobil parken müssen. Dann kommt nämlich erst einmal die Frage auf, wo das überall erlaubt ist. Die Antwort ist simpel: Grundsätzlich dürfen Sie mit einem Wohnmobil, welches weniger als 7,5 Tonnen wiegt, überall parken, wo das nicht durch die allgemeinen Verkehrsregeln oder ein spezifisches Verkehrszeichen (etwa Zusatzeichen 1010-58) verboten ist.
Für Fahrzeuge, die über 7,5 Tonnen wiegen, gibt es einige Einschränkungen beim Parken. So ist in § 12 Absatz 3a Straßenverkehrsordnung (StVO) folgendes definiert:
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
Gut zu wissen: Stellplätze für Wohnmobile können Sie auch auf einem Campingplatz buchen. Sie zahlen dann je nach Anbieter entweder eine tägliche oder wöchentliche Standgebühr für Ihr Kfz.
Parken mit dem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz: Mögliche Bußgelder
Das Parken mit dem Wohnmobil auf einem Parkplatz, welcher ausschließlich für Pkw vorgesehen ist, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese wird mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro sanktioniert.
Die nachfolgende Tabelle fasst Ihnen zusammen, wie sich das Bußgeld erhöht, wenn Sie nicht nur das Wohnmobil falsch parken, sondern damit auch noch andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden:
Ordnungswidrigkeit | Geldbuße |
---|---|
Parken mit einem Wohnmobil auf einem Pkw-Parkplatz | 10 € |
… mit Behinderung | 15 € |
… länger als drei Stunden | 20 € |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € |
Parken mit einem Wohnmobil auf dem Gehweg, obwohl der Camper mehr als 2,8 Tonnen wiegt | 15 € |
… mit Behinderung | 25 € |
… länger als eine Stunde | 25 € |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 30 € |
Parken mit einem Wohnmobil über 7,5 Tonnen im Wohngebiet, obwohl das zu dieser Zeit verboten war | 30 € |