Regeln der StVO zum Wohnmobil: Fauxpas auf der Reise vermeiden

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Es gibt weder eine gesetzliche Definition noch besondere Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung (StVO) für das Wohnmobil. Das liegt daran, dass Wohnmobile in unterschiedlichen Formen (z. B. Wohnanhänger) und Gewichtsklassen existieren. Je nach Beschaffenheit und Gewicht gelten dann bestimmte Verkehrsregeln für das Wohnmobil. In diesem Ratgeber nehmen wir die Angelegenheit genauer unter die Lupe.

Verkehrsregeln mit dem Wohnmobil missachtet? Dieses Bußgeld droht

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Wohn­mo­bile bis 3,5 t - inner­orts
bis 10 km/h 30 €Hier prüfen **
11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
16 - 20 km/h70 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h180 €2Hier prüfen **
31 - 40 km/h260 €21 MHier prüfen **
Wohn­mo­bile bis 3,5 t - außer­orts
bis 10 km/h 20 €Hier prüfen **
11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h150 €1Hier prüfen **
31 - 40 km/h200 €1Hier prüfen **
Wohnmobile über 3,5 t - inner­orts
bis 10 km/h 40 €Hier prüfen **
11 - 15 km/h 60 €Hier prüfen **
16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h 175 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h235 €21 MHier prüfen **
31 - 40 km/h340 €21 MHier prüfen **
Wohnmobile über 3,5 t - außer­orts
bis 10 km/h 30 €Hier prüfen **
11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h175 €1(1 M)*Hier prüfen **
31 - 40 km/h255 €21 MHier prüfen **
Han­dy am Steu­er100 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung150 €21 MHier prüfen **
... mit Unfall200 €21 MHier prüfen **
Alko­hol am Steu­er500 €21 MHier prüfen **
... erste Wieder­holungs­tat1000 €23 MHier prüfen **
... mehrere Wieder­holungs­taten1500 €23 MHier prüfen **
An­schnall­pflicht igno­riert30 €eher nicht
Park- oder Halte­ver­stoß15-100 €eher nicht
* Hier wird nur dann ein Fahrverbot fällig, wenn Sie innerhalb eines Jahres zweimal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr erwischt wurden (Wiederholungstäter).

FAQ: Was sagt die StVO zum Thema Wohnmobil?

Ab wann gilt ein Kfz als Wohnmobil?

Es gibt keine Definition von „Wohnmobil“ in der StVO. Es kann je nach Gewicht und Ausstattung zur Kategorie der Pkw, Lkw oder Anhänger zählen und den jeweiligen Verkehrsregeln unterliegen.

Gelten für mich und mein Wohnmobil spezielle Vorschriften in Deutschland?

Die wichtigsten Verkehrsregeln für Wohnmobile über 3,5 t finden Sie, wenn Sie hier klicken.

Was ist, wenn ich als Wohnmobil-Fahrer die Regeln missachte?

Hier haben wir die wichtigsten Bußgelder für Wohnmobile zusammengefasst. Bei Reisen ins Ausland gelten selbstverständlich die ausländischen Bußgeldkataloge.

Wohnmobil: Kfz mit besonderer Zweckbestimmung

Wird das Wohnmobil in der StVO den Pkw oder Lkw gleichgestellt?
Wird das Wohnmobil in der StVO den Pkw oder Lkw gleichgestellt?

Weitere Ratgeber zum Thema Wohnmobil

Wie bereits angedeutet, ist das Wohnmobil in der StVO nicht gesondert aufgeführt. Allerdings findet sich in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), genauer gesagt in der Anlage XXIX, eine Beschreibung:

Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

  • Tisch und Sitzgelegenheiten,
  • Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
  • Kochgelegenheit und
  • Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

Mit „Fahrzeug der Klasse M“ sind Kfz mit mindestens vier Rädern gemeint, die zur Beförderung von Personen geeignet sind. Je nach Gewicht sind maximal acht (zzgl. Fahrer) oder mehr als acht Personen erlaubt.

Wohnanhänger werden in der StVZO gesondert aufgeführt. In diesem Ratgeber möchten wir uns daher auf die Verkehrsregeln der StVO für Wohnmobile nach obiger Beschreibung konzentrieren.

Lkw oder Pkw? Das ewige Dilemma der Wohnmobil-Fahrer und warum es relevant ist

Dieses Zusatzzeichen trägt die Nummer VZ 1048-17. Damit gilt ein Verkehrszeichen nur für Wohnmobil-Fahrer.
Dieses Zusatzzeichen trägt die Nummer VZ 1048-17. Damit gilt ein Verkehrszeichen nur für Wohnmobil-Fahrer.

Wir haben bereits klargestellt, dass es sich beim Wohnmobil laut StVZO um ein Kfz zur Personenbeförderung und nicht zum Lasttransport handelt. Tatsächlich ist das Wohnmobil weder den Pkw noch den Lkw gleichgestellt.

Das ist immer dann problematisch, wenn Verkehrsschilder auftauchen, auf denen entweder ein Lkw oder ein Pkw abgebildet ist. Eher selten taucht das Zusatzzeichen Nr. 1048-17 auf, das explizit für Wohnmobile gilt.

Was die Verkehrsregeln der StVO für Wohnmobil-Fahrer angeht, müssen wir uns vor allem am Gewicht orientieren. Für ein 3,5 Tonnen schweres Wohnmobil können andere Verkehrsregeln gelten als für schwere Caravan über 7,5 Tonnen.

Damit lässt sich auch die Frage nach den Bußgeldern für Verkehrsverstöße mit dem Wohnmobil beantworten: Der Bußgeldkatalog unterscheidet nämlich ebenfalls nach Gewicht eines Kfz. Daher können auch die Bußgelder für ein und denselben Verstoß für schwere und leichte Wohnmobile unterschiedlich hoch sein.

Nur das Zusatzzeichen Nr. 1048-17 gilt explizit Wohnmobilen. Wie alle Zusatzzeichen kann es in Kombination mit einem anderen Verkehrsschild auftreten. Beispiel: Zusammen mit dem blauen Parkplatzschild bedeutet es, dass das Parken nur Wohnmobilen gestattet ist.

Verkehrsregeln für Wohnmobil-Fahrer

Regelungen zur Geschwindigkeit finden wir in den §§ 3 und 18 der StVO. Ein Wohnmobil darf je nach Gewicht bzw. Zuordnung folgende Geschwindigkeiten nicht überschreiten:

Ge­schwin­digkeitWoGilt für die­se Wohn­mo­bile ...
50 km/hinner­ortsalle
60 km/haußer­ortsüber 7,5 t
80 km/haußer­ortsbis 3,5 t mit An­hänger oder
3,5 t bis 7,5 t ohne An­hänger
100 km/haußer­ortsbis 3,5 t ohne An­hänger
100 km/hAuto­bahn/Kraft­fahr­stra­ße3,5 bis 7,5 t, sofern in Zulassungs­beschei­nigung Teil I als Wohn­mobil ausge­wiesen
Richt­ge­schwin­dig­keitAuto­bahn/Schnell­straßebis 3,5 t ohne An­hänger
Auch im Wohnmobil gilt eine Anschnallpflicht. Für Kinder sollte außerdem ein Kindersitz vorhanden sein.
Auch im Wohnmobil gilt eine Anschnallpflicht. Für Kinder sollte außerdem ein Kindersitz vorhanden sein.

Des Weiteren gelten folgende Verkehrsregeln:

  • Anschnallpflicht im Wohnmobil für alle Insassen, Kindersitz für Kinder unter 12 oder unter 150 cm Körpergröße
  • Tempolimit kann je nach Gewicht und Straße auf 50, 60, 80 oder 100 km/h beschränkt sein
  • Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen (ggf. sind spezielle Stellplätze für Wohnmobile vorhanden), erlaubtes Parken auf dem Gehweg nur für Wohnmobile unter 2,8 t gestattet)
  • Mitführpflicht von: Warnweste, Warndreieck, Führerschein, Zulassungsbescheinigung Teil I

Ansonsten gelten die grundsätzlichen Verkehrsregeln der StVO auch für Wohnmobil-Fahrer, also z. B. Handyverbot, Promillegrenze, Vorfahrts-, Abstands- und Ladungsbestimmungen.

Ein weiterer Aspekt, der vom Gewicht des Wohnmobils abhängt, ist die Fahrerlaubnis. Für Wohnmobile bis maximal 3,5 Tonnen genügt die Führerscheinklasse B oder BE. Bei schwereren Modellen bis 7,5 Tonnen benötigen Sie allerdings bereits die Führerscheinklasse C oder C1.

Ist im Wohnmobil ein Feuerlöscher Pflicht? Nicht in Deutschland, dafür aber in vielen anderen europäischen Ländern, darunter Bulgarien, Finnland und Griechenland.

Wann muss das Wohnmobil zum TÜV?

Welche Geschwindigkeit ein Wohnmobil in Deutschland einhalten muss, ist von dessen Gewicht abhängig.
Welche Geschwindigkeit ein Wohnmobil in Deutschland einhalten muss, ist von dessen Gewicht abhängig.

Mehrfach haben wir bereits auf die StVZO statt die StVO verwiesen, um Wohnmobil-Fahrern auf die Sprünge zu helfen. Dies gilt auch für den Turnus der Hauptuntersuchung. Laut Anlage VIII der StVZO wird auch hier nach Gewicht unterschieden. Wann muss ein maximal 3,5 t schweres Wohnmobil zur Kontrolle?

  • Erste Untersuchung: 36 Monate nach Neuzulassung
  • Weitere Untersuchungen: Alle 24 Monate

Ein Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 t muss …

  • erstmals nach 24 Monaten zur Kontrolle.
  • danach alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung; ab dem sechsten Jahr alle 12 Monate.

Noch schwerere Wohnmobile über 7,5 t müssen jährlich zur Hauptuntersuchung, auch wenn es sich um die erste Kontrolle handelt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

Bildnachweise

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