Winterreifenpflicht in Deutschland: Für wen gilt sie?

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Seit 2010 gilt eine Winterreifenpflicht in Deutschland. Welcher Zeitraum dabei maßgeblich ist, wer sich daran halten muss und mit welchen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog Autofahrer rechnen müssen, wenn sie trotz Glatteis und Schnee nicht mit Winterreifen unterwegs sind, klären wir im Ratgeber. Zusätzlich erfahren Sie, welche Auswirkungen ein Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen auf die Versicherung haben kann.

Bußgeldtabelle: Was droht bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht?

VerstoßBußgeldPunkte
Bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen gefahren60 €1
… mit Behinderung80 €1
… mit Gefährdung100 €1
… mit Unfall120 €1

Wichtige Informationen zur Winterreifenpflicht

FAQ: Winterreifenpflicht

Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland?

Ja, seit 2010 sind Winterreifen unter bestimmten Voraussetzungen Pflicht.

Wann sind Winterreifen Pflicht?

Der Zeitraum ist gesetzlich nicht festgelegt. Die Pflicht gilt immer dann, wenn die Wetter- und Straßenverhältnisse Winterreifen erfordern.

Was passiert, wenn ich ohne Winterreifen fahren?

Es drohen ggf. Bußgelder. Die Bußgeldtabelle sehen Sie hier.

Video: Das müssen Sie über Winterreifen wissen!

Ab wann gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht? Die Antwort gibt’s im Video!
Ab wann gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht? Die Antwort gibt’s im Video!

Winterreifenpflicht: Was das Gesetz besagt

Ab wann ist die Winterreifenpflicht in Deutschland einzuhalten?
Ab wann ist die Winterreifenpflicht in Deutschland einzuhalten?


Bereits seit geraumer Zeit sind Winterreifen Pflicht in Deutschland. Den meisten Autofahrern wird wohl in Bezug auf den Zeitraum die Bauernweisheit „von O bis O“ ein Begriff sein (von Oktober bis Ostern). Doch was besagt das Gesetz dazu? Die Winterreifenpflicht ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. In § 2 Absatz 3a StVO heißt es:

Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“

Demzufolge bezieht sich die Winterreifenpflicht auf keinen Zeitraum, sondern vielmehr auf die vorherrschenden Wetterbedingungen. Die Reifen müssen also stets auf die jeweiligen Straßenverhältnisse angepasst sein. Die Frage: „Ab wann sind Winterreifen Pflicht?“ ist daher wie folgt zu beantworten: Wenn die Wetterlage es verlangt.

Welche Winterreifen sind Pflicht laut StVO?

Winterreifen: Ab wann ist es Pflicht, dass sie in jedem Fall ein Alpine-Symbol aufweisen?
Winterreifen: Ab wann ist es Pflicht, dass sie in jedem Fall ein Alpine-Symbol aufweisen?

Neben der Winterreifenpflicht schreibt die StVO außerdem vor, welche Anforderungen die jeweiligen Winterreifen erfüllen müssen. Diese sind in § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) definiert.

Laut Gesetz müssen bei Winterreifen, im Gegensatz zu Sommerreifen, unter anderem die Struktur sowie das Laufflächenprofil so konstruiert sein, dass die Reifen sich bei Schnee und Matsch positiv auf die Fahreigenschaften des Kfz auswirken. So soll vor allem das Anfahren oder das Abbremsen verbessert werden.

Bedenken Sie: Im Jahr 2017 kam es zu einer Neuregelung in der StVO zur Winterreifenpflicht in Deutschland. Dem Gesetz zufolge reicht es seitdem nicht mehr aus, Reifen aufzuziehen, die lediglich über eine sogenannte „M+S-Kennzeichnung“ verfügen, da diese keine ausreichende Sicherheit aufweisen. Sie sind weiterhin nicht an ein Prüfverfahren gebunden.

Vielmehr gelten seitdem nur noch Reifen mit einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) als wintertauglich, da sie strengen Leistungs- und Qualitätsstandards unterliegen. Bis zum 30. September 2024 dürfen M+S-Reifen allerdings noch gefahren werden, wenn das Herstellungsdatum vor dem 1. Januar 2018 liegt.

Ausnahmen von der Winterreifenpflicht

§ 2 Absatz 3a StVO legt weiterhin fest, welche Kraftfahrzeuge bei Schnee und Glatteis von der Winterreifenpflicht befreit sind. Doch wann ist in puncto Winterreifen von keiner Pflicht auszugehen? Dies ist bei folgenden Kfz der Fall:

  • Fahrzeuge, die in Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden
  • einspurige Kraftfahrzeuge wie z. B. Motorräder
  • Stapler, „die nach ihrer Bauart für das Aufnehmen, Heben, Bewegen und Positionieren von Lasten bestimmt und geeignet sind“ (§ 2 Nummer 18 FZV)
  • motorisierte Krankenfahrstühle gemäß § 2 Nummer 13 FZV
  • Einsatzfahrzeuge von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei oder Zolldienst, wenn für diese Kfz aufgrund ihrer Bauart keine Reifen existieren, die den in § 36 Absatz 4 StVZO genannten Anforderungen entsprechen
  • Spezialfahrzeuge, für die aufgrund ihrer Bauart keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 erhältlich sind
Winterreifenpflicht in Deutschland: Ab wann sind gewisse Kfz davon ausgenommen?
Winterreifenpflicht in Deutschland: Ab wann sind gewisse Kfz davon ausgenommen?

Die gerade genannten Fahrzeuge sind zwar zunächst einmal von der Winterreifenpflicht ausgenommen, allerdings müssen sie sich dafür an einige Einschränkungen halten. Die jeweilige Fahrt muss beispielsweise unbedingt notwendig sein, beispielsweise wenn das Ziel nicht mit anderen Verkehrsmitteln zu erreichen ist.

Hinzu kommen ein Maximaltempo von 50 km/h (wenn keine geringere Geschwindigkeit vorge­schrieben ist) und ein einzuhaltender Abstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug, der in Metern dem halben Tachowert entsprechen muss.

Übrigens: Die Winterreifenpflicht bezieht sich nur auf fahrende und nicht auf parkende Fahrzeuge. Haben Sie also Ihr Kfz auf einem Parkplatz abgestellt und trotz winterlicher Wetterbedingungen verfügt dieses noch über Sommerreifen, müssen Sie kein Bußgeld fürchten. Erst wenn Sie mit dem besagten Auto im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind und immer noch auf Winterreifen verzichten, können entsprechende Ahndungen auf Sie zukommen.

Waren Sie trotz Pflicht ohne Winterreifen unterwegs?

Von wann bis wann Winterreifen in Deutschland Pflicht sind und welche Reifen die jeweiligen Anforderungen erfüllen, wäre damit geklärt. Aber was geschieht, wenn Sie sich als Autofahrer nicht an die Winterreifenpflicht halten und trotz winterlicher Wetterverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind?

In diesem Fall bestehen die Konsequenzen aus einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Bei einer zusätzlichen Behinderung steigt dieser Betrag auf 80 Euro an. Der Punkt bleibt bestehen. Haben Sie die Winterreifenpflicht missachtet und dabei andere Verkehrsteilnehmer oder sich selbst in Gefahr gebracht, werden gemäß Bußgeldkatalog 100 Euro und ebenfalls ein Punkt fällig.

Resultierte im schlimmsten Fall ein Unfall aus Ihrem Fehlverhalten, müssen Sie sich normalerweise auf ein Bußgeld von 120 Euro und einen Punkt in Flensburg einstellen. Seit dem 1. Januar 2018 muss übrigens auch der Fahrzeughalter mit Ahndungen rechnen, wenn er es angeordnet oder zugelassen hat, dass die Winterreifenpflicht außer Acht gelassen wird: Ihm drohen normalerweise ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Unfall ohne Winterreifen trotz Pflicht: Ab wann kann die Versicherung sich querstellen?

Wie lange sind Winterreifen Pflicht? Darüber entscheidet die jeweilige Wetterlage.
Wie lange sind Winterreifen Pflicht? Darüber entscheidet die jeweilige Wetterlage.

Haben Sie sich nicht an die Winterreifenpflicht gehalten und es kam zum Unfall, kann dies unter Umständen zu Problemen mit der Versicherung führen. Beispielsweise besteht dann die Möglichkeit, dass Ihnen ein grob fahrlässiges Verhalten zum Vorwurf gemacht wird.

Dies hätte in der Regel eine enorme Kürzung der Kaskoversicherungsleistungen und im schlimmsten Fall das Erlöschen des Versicherungsschutzes zur Folge.

Bei Vorliegen einer Haftpflichtversicherung kann Ihnen als Unfallverursacher ein Mitverschulden vorgeworfen werden, wenn es letztendlich nur aus dem Grund gekracht hat, weil Sie der Winterreifenpflicht keine Beachtung geschenkt haben. Ihre Versicherung wird dann zwar für die Schäden aufkommen, die Ihrem Unfallgegner entstanden sind, kann Sie allerdings später in Regress nehmen.

Auch wenn die Winterreifenpflicht in Deutschland an kein festes Datum geknüpft ist, sollten Sie die entsprechenden Reifen dennoch aufziehen, sobald zu erwarten ist, dass es kälter wird und die Straßen glatt sein könnten. So setzen Sie weder sich selbst, noch andere Verkehrsteilnehmer einem unnötigen Risiko aus, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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