Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, während Sie im Urlaub sind, kann es geschehen, dass dieser nach Ihrer Rückkehr bereits rechtskräftig ist. Wollen Sie gegen die Sanktionen vorgehen, ist dies dadurch nicht mehr möglich. Es besteht jedoch in derlei Fällen die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen.
FAQ: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Damit wird die Einspruchsfrist wieder zurückgesetzt.
Sinnvoll ist sie, wenn ein Bußgeldbescheid in Ihrer Abwesenheit zugestellt und rechtskräftig wurde (z. B. im Urlaub oder während eines Krankenhausaufenthaltes).
Sie müssen einen Antrag stellen. Gerne können Sie unser Muster dafür nutzen.
Was bewirkt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?
Inhalt
Der Bußgeldbescheid wird automatisch rechtskräftig, wenn die 14-tägige Einspruchsfrist fruchtlos – also ohne Einlegung eines Einspruchs – abgelaufen ist.
Waren Sie jedoch ohne eigenes Verschulden außerstande, diese Frist einzuhalten, besteht gemäß § 52 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Im Verwaltungsrecht ermöglicht ein entsprechend bewilligter Antrag, dass der Fristbeginn nach hinten verschoben wird und somit auch die Einspruchsfrist. Neuer Fristbeginn ist dann meist der Tag, an dem Sie den Bußgeldbescheid entgegen hätten nehmen können.
Wollen Betroffene einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, haben sie dann ab dem neuen Fristbeginn erneut zwei Wochen hierfür Zeit. Erst hiernach wird der Bußgeldbescheid andernfalls rechtskräftig. Wollen Sie keinen Einspruch erheben, lohnt sich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Übrigen regelmäßig nicht, da das einzige Ziel dieses Vorgangs die Reaktivierung der Einspruchsfrist ist. Sie können den Einspruch ggf. auch gemeinsam mit dem Wiedereinsetzungsantrag einreichen.
Diese Gründe können die Wiedereinsetzung ermöglichen!
Wollen Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand per Antrag erwirken, müssen Sie jedoch auch eine triftige Begründung anbringen. Folgende Umstände können die Antragsbewilligung z. B. begünstigen:
- längerer Aufenthalt im Krankenhaus einhergehend mit fehlender oder eingeschränkter Geschäftsfähigkeit
- längerer Gefängnisaufenthalt und fehlender Zugang zu den erhaltenen Postsendungen
- längere Urlaubsreise über den Zeitpunkt der Zustellung des Bußgeldbescheids hinaus
Auch weitere Konstellationen sind dabei grundsätzlich denkbar. Wichtig ist, dass der Betroffene ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage war, den Bußgeldbescheid in Empfang zu nehmen und entsprechend darauf zu reagieren.
Wie können Sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen?
Im Folgenden wollen wir Ihnen für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein Muster an die Hand geben. Anhand dessen erhalten Sie einen ersten Eindruck davon, wie ein entsprechendes Schreiben im Bußgeldverfahren formuliert werden kann.
Wollen Sie für Ihren eigenen Antrag auf Wiedereinsetzung unser Muster nutzen, sollten Sie dringend beachten, dass die einzelnen Daten entsprechend auf Ihren Einzelfall angepasst werden müssen.
Muster für den Wiedereinsetzungsantrag im Bußgeldverfahren
[Anschrift des Antragstellers]
[Anschrift der Bußgeldbehörde]
[Ort, Datum]
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
-Vorgangsnummer: [Diese können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen.]-
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 52 OWiG, da die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt wurde.
Begründung:
[Das unverschuldete Versäumnis nachvollziehbar begründen, z. B.:
Vom (Datum) bis zum (Datum) weilte ich im Urlaub in Nordamerika. Zum Nachweis füge ich die Flugtickets für den Hin- und Rückflug sowie die am (Datum) erstellte Hotelrechnung bei. In ebendiesem Zeitraum wurde der oben genannte Bußgeldbescheid zugestellt, nämlich am (Datum).
Nach erster Prüfung des Sachverhalts und in Rücksprache mit meinem Anwalt will ich zudem bereits an dieser Stelle Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben (hier ebenfalls die spezifische Begründung einfügen).]
Aus diesem Grund bedarf es der Wiedereinsetzung und Reaktivierung der Einspruchsfrist.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift des Antragstellers]