War ein Kfz einmal in einen Crash verwickelt und hat dadurch Schaden erlitten, dann wird mitunter der eigentliche Fahrzeugwert heruntergesetzt. Dieser mögliche Werteverlust nach einem Unfall wird gemeinhin als Wertminderung bezeichnet. Eine Zusammenfassung zu den wichtigsten Punkten finden Sie im Nachfolgenden.
FAQ: Wertminderung
Das ein Fahrzeug an Wert verliert, ist ein ganz normaler Prozess. Gerade in den ersten drei Jahren ist der Wertverlust enorm, ehe er sich wieder stabilisiert. Eine Wertminderung ist auch gegeben, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war.
Kam es zu einem Unfall, gibt ein Unfallgutachten Aufschluss über die Wertminderung. Wollen Sie allgemein herausfinden, wie viel Ihr Fahrzeug noch Wert ist, hilft ein Blick in die Schwacke-Liste.
Eine gute Pflege kann die Wertminderung in Grenzen halten. Zudem können Sie schon beim Autokauf auf ein Modell setzen, welches für Wertstabilität bekannt ist.
Wann begründet ein Unfallschaden überhaupt eine Wertminderung?
Inhalt
Der Schaden muss also erheblich gewesen sein, eine Bagatelle begründet noch keine solche Heruntersetzung des Wertes. Der Gedanke hinter einer Wertminderung von einem Unfallwagen ist der, dass bei einem möglichen Weiterverkauf ein geringerer Erlös ob der Mängel erzielt werden würde – unabhängig davon, ob der Besitzer tatsächlich einen solchen Verkauf plant.
Allgemein wird in zwei Arten des Werteverlustes unterschieden:
Technische Wertminderung: Das betroffene Fahrzeug wurde vollständig repariert, jedoch sind äußerlich deutliche Spuren der Wiederinstandsetzung zu erkennen bzw. der Schaden war derart, dass eine komplette – zumindest optische – Wiederherstellung nicht möglich ist. Durch die vielzähligen technischen Möglichkeiten wird diese Art des Werteverlustes zumindest bei Kfz stetig geringer.
Merkantile Wertminderung: Dies dürfte wohl eigentlich gemeint sein, wenn von einer Wertminderung durch einen Unfall gesprochen wird. Auch hier wurde eine umfassende Reparatur der Unfallschäden vorgenommen; dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft noch Mängel auftreten werden. Äußerlich kann der Wagen fabrikneu aussehen, dennoch muss von einem Werteverlust auf dem Markt ausgegangen werden.
Bei diesen Sonderfällen wird kein Werteverlust berechnet
Nicht immer kommt es nach einem Unfall zu einer Wertminderung. In diesen Fällen wird regelmäßig kein Werteverlust anerkannt:
- Das Fahrzeug ist älter als fünf Jahre alt
- Es bestanden bereits zuvor deutliche Schäden und Mängel an dem Wagen
- Es wurden bereits mehr als 100.000 Kilometer mit dem Wagen zurückgelegt
- Es kam zu einem wirtschaftlichen Totalschaden
- Wie bereits erwähnt, führen auch rein äußerliche Bagatellschäden nicht zwangsläufig zu einer Minderung des Fahrzeugwertes
Wie erfolgt die Berechnung einer Wertminderung?
In der Regel verhält es sich so, dass nach einem Unfall Gutachter einbestellt werden. Diese verzeichnen nicht nur den Schaden und schätzen die anfallenden Reparaturkosten ein, sondern sind eben auch für die Berechnung einer etwaigen Wertminderung zuständig.
Es existieren verschiedene Modelle, durch welche sich eine Wertminderung berechnen lässt – das am häufigsten genutzte ist dabei wohl die nach Ruhkopf/Sahm. Bei diesem werden zunächst die Reparaturkosten durch den Neupreis dividiert; liegt der so errechnete Wert unter 10 %, wird von einem Bagatellschaden gesprochen.
Liegt dieser Wert jedoch über 10 %, dann spielt weiterhin eine Rolle, in welchem Zulassungsjahr sich der Wagen befindet. Wie hoch die individuelle Wertminderung bei einem Unfall ausfällt, ist in folgender Tabelle festgelegt:
Zulassungsjahr | Verhältnis von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert in % | ||
---|---|---|---|
10 - 30 | 30 - 60 | 60 - 90 | |
1. Jahr | 5 % | 6 % | 7 % |
2. Jahr | 4 % | 5 % | 6 % |
ab 3. Jahr | 3 % | 4 % | 5 % |