Bei der Ausübung seiner Tätigkeit ist in der Regel jeder deutsche Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Zieht sich ein Mitarbeiter also körperliche Schäden zu, während er seinem Job nachgeht, handelt es sich um einen Arbeitsunfall, der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird. Doch wie verhält sich das Ganze bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit? Profitieren Beschäftigte auch bei einem Wegeunfall von diesem Versicherungsschutz?
FAQ: Wegeunfall
Hierbei handelt es sich um einen Unfall, der sich auf dem direkten Weg zur Arbeit bzw. von der Arbeit nach Hause ereignet.
Ein Wegeunfall wird als eine Art Arbeitsunfall gewertet, weshalb für Ihre Verletzungen in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung greift. Zudem muss der Geschädigte einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, wann ein eine entsprechende Meldung bei der Berufsgenossenschaft erfolgen muss. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Was ist ein Wegeunfall? Eine Definition
Inhalt
Allgemein liegt bei einem Wegeunfall eine Art Arbeitsunfall vor, was bedeutet, dass der Versicherungsschutz, der bei einer beruflichen Tätigkeit gilt, auch hier Anwendung findet. Werden Sie dementsprechend in einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause verwickelt, greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.
Dem muss jedoch nicht so sein. Normalerweise handelt es sich auch dann um einen Wegeunfall, wenn ein Umweg eingeschlagen wurde,
- um Arbeitskollegen abzuholen, mit denen eine Fahrgemeinschaft besteht,
- um Kinder vor Arbeitsbeginn bei Kindergarten oder Schule abzusetzen oder
- aufgrund einer Umleitung des Verkehrs wegen einer Baustelle.
Es wird deutlich, dass der Umweg stets im Zusammenhang mit der jeweiligen beruflichen Tätigkeit stehen muss, damit ein Autounfall auf dem Arbeitsweg als Wegeunfall angesehen wird.
Ob dies letztendlich der Fall war, kann nicht immer pauschal beantwortet werden, weshalb oft eine Einzelfallentscheidung vonnöten ist, welche alle individuellen Umstände mit einbezieht.
Wegeunfälle: Beispiele zur Verdeutlichung
Die folgenden Beispiele sollen noch einmal verdeutlichen, wann die Definition von einem Wegeunfall zutrifft und wann nicht:
- Herr Wenzel möchte mal wieder etwas für seine Gesundheit tun und beschließt, den Arbeitsweg zu Fuß anzutreten. An einer roten Ampel rutscht er jedoch auf einer Bananenschale aus, knallt mit dem Kopf gegen den Pfosten und zieht sich eine Platzwunde zu. (Da sich der Vorfall auf direktem Weg zur Arbeit ereignete, handelt es sich um einen Wegeunfall.)
- Frau Kempken hat verschlafen und möchte nicht zu spät zur Arbeit kommen. Deshalb nimmt sie im Treppenhaus ihrer Wohnung gleich mehrere Stufen auf einmal, verliert jedoch das Gleichgewicht, stürzt und bricht sich ein Bein. (Der direkte Weg zur Arbeit beginnt erst mit dem Durchschreiten der Haustür. Daher ist dieses Ereignis nicht als Wegeunfall zu werten.)
- Frau Keil befindet sich mit ihrem Auto auf direktem Weg zu ihrer Arbeitsstelle. An einem Stoppschild hält sie vorbildlich an. Plötzlich fährt ihr ein anderer Autofahrer von hinten auf und sie erleidet ein Schleudertrauma. (Auch hier liegt ein Wegeunfall vor, da Frau Keil auf direktem Weg zur Arbeit war, als das Ganze geschah.)
Wegeunfall melden: Darauf sollten Sie achten
§ 193 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) zufolge sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Wegeunfall der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden, wenn
- der betroffene Arbeitnehmer aufgrund seiner erlittenen Verletzungen mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder
- wenn er so schwer verletzt wurde, dass er starb.
Um dieser Unfallanzeige nachzukommen, haben Arbeitgeber drei Tage lang Zeit, wobei der Tag, an dem es zum Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall kam, nicht mitgezählt wird. Zog der jeweilige Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit gravierende oder sogar tödliche Konsequenzen nach sich, sollte die Meldung umgehend erfolgen.
Wegeunfall: Wer zahlt?
Die Behandlungskosten werden nicht von der Krankenkasse, sondern der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen, wenn es auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall kam. Daher sollten Sie auch den jeweiligen Unfall auf dem Weg zur Arbeit melden und anschließend nicht Ihren Hausarzt, sondern einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen.
Betroffene Arbeitnehmer können in der Regel nach einem Wegeunfall von der Berufsgenossenschaft folgende Leistungen beanspruchen:
- medizinische Versorgung sowie Heilbehandlungen, die der Rehabilitation dienen
- ergänzende berufsfördernde und soziale Rehabilitationsleistungen
- spezielle Leistungen, sollte es zur Pflegebedürftigkeit kommen
- Leistungen finanzieller Natur (Verletztengeld oder -rente)
Da die Klärung der Frage, ob es sich bei dem Schadensereignis um einen Wegeunfall handelt oder nicht, meist einige Zeit in Anspruch nimmt, verhält es sich nicht selten so, dass die Krankenkasse zunächst einspringt und die Kosten übernimmt, sie sich jedoch später von der gesetzlichen Unfallversicherung zurückholt. Arbeitnehmer fragen sich zudem häufig nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit: „Wer zahlt nun mein Gehalt?“
Wegeunfall: Ist der Sachschaden am Auto ebenfalls abgedeckt?
Nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit übernimmt die Berufsgenossenschaft ausschließlich die Kosten für körperliche Schäden oder Verletzungen. Beschädigungen an Fahrzeugen, die bei einem Wegeunfall entstanden sind, deckt sie dementsprechend nicht ab. Waren Sie verantwortlich für den Verkehrsunfall, können Sie jedoch auf Ihre Vollkaskoversicherung bauen.
Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause verwickelt, trägt im Regelfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers die anfallenden Reparaturkosten. Personen- oder Sachschäden anderer Unfallbeteiligter übernimmt wiederum Ihre Haftpflicht, sollten Sie für die Entstehung dieser Schäden bei einem Wegeunfall verantwortlich sein.
Ist es möglich, nach einem Wegeunfall Schmerzensgeld zu beanspruchen?
Es ist normalerweise keine Option, beispielsweise nach einem Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit Schmerzensgeld von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem Arbeitgeber zu verlangen. Etwas anderes kann jedoch in Bezug auf denjenigen gelten, der den Wegeunfall verursacht hat.
Wenn , im Vertrag steht um 9 fängt die Arbeitszeit , und man um 12 erst zu Arbeit kommt , und ein Unfall passierte . Wer übernimmt das ? Arbeitgeber, oder niemand ?
Hallo Diana L.,
die Berufsgenossenschaft hilft Ihnen, diese Frage zu klären.
– Die Redaktion
Dass meine Kollegen und ich bei einem Arbeitsunfall abgesichert sind, ist ja ganz normal. Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit kann es ja schon auf dem Weg zu einem Unfall kommen und ich war nicht sicher, wer hier haften würde. Dass der Unfall auch unbedingt gemeldet werden muss, wusste ich nicht.