Wechselverkehrszeichen gemäß StVO: Flexible Anzeigen

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Verkehrszeichen geben verbindliche Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer vor. Dabei kann es sich zum Beispiel um Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote handeln. Die meisten Verkehrszeichen sind starr und passen sich nicht an die aktuelle Verkehrslage an. Das sieht bei Wechselverkehrszeichen ganz anders aus. Was es mit diesen dynamischen Verkehrsschildern auf sich hat, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Wechselverkehrszeichen

Was sind Wechselverkehrszeichen auf Autobahn und Co.?

Wechselverkehrszeichen sind eine Sonderform der Verkehrszeichen. Letztere haben in aller Regel nur eine Anzeige. Bei den Wechselverkehrszeichen kann diese Anzeige geändert und somit an die jeweilige Verkehrssituation angepasst werden.

Wann kommen Wechselverkehrszeichen zum Einsatz?

Wechselverkehrszeichen sind häufig auf Schnellstraßen oder Autobahnen aufgestellt. Dort werden diese genutzt, um Verkehrsteilnehmer vor einem Stau zu warnen oder die Geschwindigkeit auf einem bestimmten Abschnitt zu begrenzen. Auch Baustellen können durch LED-Wechselverkehrszeichen angekündigt werden.

Wer bedient eine Wechselverkehrszeichenanlage?

Für die Bedienung der dynamischen Verkehrszeichen ist eine Verkehrszentrale zuständig. Deren Mitarbeiter beobachten an bestimmten Stellen, wie sich die Verkehrssituation entwickelt und können beispielsweise die Information, dass sich ein Unfall auf der Strecke ereignet hat, schnell weiterleiten.

Der Einsatz von Wechselverkehrszeichen im Straßenverkehr

Digitale Wechselverkehrszeichen können sofort an die aktuelle Verkehrslage angepasst werden.
Digitale Wechselverkehrszeichen können sofort an die aktuelle Verkehrslage angepasst werden.

Wechselverkehrszeichen haben den Vorteil, dass diese immer auf die aktuelle Verkehrssituation angepasst werden können. Viele dieser dynamischen Verkehrsschilder sind an Autobahnen und Schnellstraßen fest installiert.

Kommt es auf der Strecke zu einem Stau, kann dies entsprechend auf der Anzeigetafel vermerkt werden, sodass sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen können.

Auch Baustellen und temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverbote können durch digitale Wechselverkehrszeichen schnell und unkompliziert angekündigt werden. Diese werden in aller Regel durch eine Verkehrszentrale bedient.

Die Mitarbeiter dieser Einrichtungen erfassen den ganzen Tag über den Straßenverkehr. Da viele Mitarbeiter an unterschiedlichen Streckenabschnitten postiert sind, können diese Informationen schnell weitergeben.

In § 39 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist zu den Wechselverkehrszeichen Folgendes definiert:

Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein. Abweichend von den abgebildeten Verkehrszeichen können in Wechselverkehrszeichen die weißen Flächen schwarz und die schwarzen Sinnbilder und der schwarze Rand weiß sein, wenn diese Zeichen nur durch Leuchten erzeugt werden.

Gut zu wissen: Nicht immer ist eine Verkehrszentrale für die Steuerung der Wechselverkehrszeichen zuständig. Die automatische Änderung der Anzeige erfolgt dann über Sensoren, die zum Beispiel auf die Witterungsverhältnisse reagieren können.

Wechselverkehrszeichen missachtet: Drohen Sanktionen?

Missachten Sie ein Wechselverkehrszeichen, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.
Missachten Sie ein Wechselverkehrszeichen, kann das ein Bußgeld nach sich ziehen.

Auch die Anweisung der wechselnden Verkehrszeichen sind für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich. Wird also eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt und Sie halten sich nicht daran und werden geblitzt, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen.

Je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung müssen Sie mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen. Dasselbe gilt auch, wenn Sie sich nicht an ein Überholverbot oder ähnliches halten.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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