Wechselkennzeichen fürs Motorrad: Sinnvoll oder nicht?

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Durch die am 1. Juli 2012 in Kraft getretenen Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) können Fahrzeughalter sich ein gemeinsames Kfz-Kennzeichen für zwei zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge ausstellen lassen. Falls Sie ein solches Wechselkennzeichen für Ihre Motorräder verwenden möchten, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche diese sind, erläutert dieser Ratgeber. Außerdem erfahren Sie hier, ob ein Wechselkennzeichen fürs Motorrad finanzielle Vorteile mit sich bringt.

FAQ: Wechselkennzeichen am Motorrad

Wann kann ich ein Wechselkennzeichen für mein Motorrad erhalten?

Sie können ein Wechselkennzeichen ausschließlich für zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse verwenden. Wollen Sie ein Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad nutzen, muss das andere Fahrzeug ebenfalls der Fahrzeugklasse L angehören. Welche Fahrzeugkombinationen möglich sind, erfahren Sie hier.

Gibt es beim Wechselkennzeichen fürs Motorrad Einschränkungen?

Sie dürfen beide Fahrzeuge nicht parallel im Straßenverkehr nutzen. Es ist zudem untersagt das aktuell nicht genutzte Fahrzeug ohne ein vollständiges Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße zu parken. Darüber hinaus erlischt der Schutz durch die Kfz-Versicherung für das ruhende Fahrzeug, wenn es nicht auf einem Privatgrundstück abgestellt wird.

Welche Sanktionen drohen für ein unvollständiges Motorrad-Wechselkennzeichen?

Sollten Sie Ihr Motorrad mit einem unvollständigen oder sogar ohne Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb nehmen, kann dies ein Verwarnungsgeld von 50 Euro – ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr – nach sich ziehen. Haben Sie das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße geparkt, beträgt das Verwarnungsgeld 40 Euro (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr).

Das Wechselkennzeichen fürs Motorrad: Gesetzliche Vorgaben

Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Wechselkennzeichen fürs Motorrad in Deutschland.
Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Wechselkennzeichen fürs Motorrad in Deutschland.

Laut § 8 Absatz 1a der Straßenverkehr-Zulassungsvoraussetzung (FZV) kann ein Wechselkennzeichen ausschließlich für zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse ausgestellt werden. Beispielsweise ist ein Fahrzeugkombination aus Pkw und Kraftrad nicht möglich. Wollen Sie ein Wechselkennzeichen für ein Motorrad beantragen, muss das andere Fahrzeug auch der Fahrzeugklasse L angehören.

Folglich sind diese Fahrzeug-Kombinationen möglich: zwei Motorräder, ein Motorrad und ein Trike, ein Quad oder ein Leichtkraftrad.

Ein gemeinsames Wechselkennzeichen für Motorrad und Pkw ist unzulässig.
Ein gemeinsames Wechselkennzeichen für Motorrad und Pkw ist unzulässig.

Unabhängig davon, ob die von Ihnen gewählte Fahrzeugkombination zulässig ist, darf das Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad nicht in den folgenden Kennzeichen-Varianten ausgeführt werden:

Die einzige Kombinationsmöglichkeit ist mit dem H-Kennzeichen für Oldtimer möglich.

Das Motorrad-Wechselkennzeichen: Sanktionen für Vorgaben-Verstöße

Wechselkennzeichenhalter dürfen Ihr Motorrad nicht ohne vorschriftsmäßiges Wechselkennzeichen in der Öffentlichkeit parken.
Wechselkennzeichenhalter dürfen Ihr Motorrad nicht ohne vorschriftsmäßiges Wechselkennzeichen in der Öffentlichkeit parken.

Es ist nicht erlaubt, beide Fahrzeuge zur selben Zeit in Betrieb zu nehmen. Sollten Sie das Motorrad mit unvollständigem Wechselkennzeichen dennoch fahren, wird dies mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr) geahndet. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug kein erforderliches Wechselkennzeichen hat.

Außerdem darf das inaktive Fahrzeug nicht auf einer öffentlichen Straße stehen, sondern muss zwingend auf Privatgrund abgestellt werden. Das Parken eines Motorrads ohne bzw. mit unvollständigem Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum kann ein Verwarnungsgeld von 40 Euro (ohne Auslagen und Bearbeitungsgebühr) zu Folge haben.

Hat das Wechselkennzeichen fürs Motorrad finanzielle Vorteile?

Beim Wechselkennzeichen fürs Motorrad fällt die Versicherung günstiger aus.
Beim Wechselkennzeichen fürs Motorrad fällt die Versicherung günstiger aus.

Ein Wechselkennzeichen bringt wenige finanzielle Vorzüge mit sich. So erhalten Wechselkennzeichenhalter in Deutschland keine steuerliche Begünstigung und müssen für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz zahlen. Somit ergibt sich in Bezug auf die steuerliche Belastung kein Unterschied zwischen einem Motorrad-Wechselkennzeichen und zwei separaten Nummernschildern.

Kfz-Versicherungsanbieter hingegen bieten günstigere Tarife für Wechselkennzeichen an, weil das Unfallrisiko durch die Nutzungsbeschränkung auf jeweils ein Fahrzeug sinkt. Die meisten Versicherungen räumen Kraftfahrzeughaltern einen Rabatt zwischen 10 und 25 Prozent ein, wobei die Vergünstigung bei manchen Anbietern unter Umständen auch höher ausfallen kann.

Beachten Sie! Der Versicherungsschutz für das inaktive Fahrzeug greift nur, wenn dieses auf einem Privatgrundstück oder in einer Garage abgestellt wird. Steht das Fahrzeug ohne bzw. mit unvollständigem Wechselkennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum, kommt die Versicherung im Schadensfall nicht für den erlittenen Schaden auf!

Kosten für ein Motorrad-Wechselkennzeichen

Beim Motorrad-Wechselkennzeichen ist es wichtig, die Einsparmöglichkeiten genau gegen die Kosten abzuwägen.
Beim Motorrad-Wechselkennzeichen ist es wichtig, die Einsparmöglichkeiten genau gegen die Kosten abzuwägen.

Die Gebühren, die bei der Antragstellung auf ein Wechselkennzeichen fürs Motorrad bei der Kfz-Zulassungsgebühr anfallen, belaufen sich auf ca. 65 Euro. Sollten Sie Ihr Wechselkennzeichen zudem als Wunschkennzeichen beantragen, kommt hier eine weitere Gebühr von 12,80 Euro hinzu.

Die Herstellungskosten für die Schilder betragen etwa 30 Euro. Zudem benötigen Sie einen speziellen Wechselkennzeichenhalter für Ihr Motorrad, um die Nummernschild austauschen zu können. Der Preis für die Halterung liegt je nach Hersteller zwischen 30 und 80 Euro.

Wenn Sie ein Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad beantragen wollen, ist es stets empfehlenswert die mögliche Ersparnis durch den Versicherungsnachlass gegen die alle anderen Kosten abzuwägen, die entstehen können. Beispielsweise könnte neben Zulassungsgebühren und Anschaffungskosten eventuell Miete für eine fortan benötigte Garage bzw. einen Garagenstellplatz hinzukommen.

Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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