Warnwestenpflicht: Was Lkw-Fahrer beachten sollten

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Bereits seit dem 1. Juli 2014 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland das Mitführen einer Warnweste vor. Kraftfahrer können diese bei einer Panne oder einem Unfall anlegen, um so nicht von anderen Fahrern beim Verlassen des Fahrzeugs übersehen zu werden. Aber gilt diese Warnwestenpflicht auch für Lkw-Fahrer? Und welche Sanktionen drohen bei Missachtung? Im Ratgeber gibt’s die Infos.

FAQ: Warnwestenpflicht im LKW

Muss im LKW eine Warnweste mitgeführt werden?

Ja, das Mitführen einer Warnweste ist gesetzlich durch § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch für LKW festgelegt.

Ist im LKW mehr als nur eine Warnweste vorgeschrieben?

Ja, wenn im LKW regelmäßig Fahre rund Beifahrer unterwegs sind, muss für beide eine Warnweste vorhanden sein. Ansonsten ist im LKW eine Weste für den Fahrer ausreichend.

Drohen Sanktionen, wenn keine Warnweste im LKW vorhanden ist?

Ja, hier wird ein Verwarngeld von 15 Euro fällig.

Im Video: Die Warnwestenpflicht

Für wen gilt die Warnwestenpflicht und welche Anforderungen muss eine Warnweste erfüllen? Das und noch mehr erfahren Sie in diesem Video!
Für wen gilt die Warnwestenpflicht und welche Anforderungen muss eine Warnweste erfüllen? Das und noch mehr erfahren Sie in diesem Video!

Wie viele Warnwesten müssen Lkw-Fahrer mitführen?

Gilt die Warnwestenpflicht auch für Lkw-Fahrer?
Gilt die Warnwestenpflicht auch für Lkw-Fahrer?


Von der bereits seit 2014 geltenden Warnwestenpflicht sind sowohl Lkw als auch Pkw und Busse betroffen. Auch wenn Wohnmobile nicht explizit im Gesetzestext genannt sind, sollten Fahrer einer Empfehlung des ADAC zufolge ebenfalls nicht auf die Mitnahme einer Warnweste verzichten, wenn sie mit einem Camper unterwegs sind. Motorräder sind übrigens von der Pflicht ausgenommen.

Im Falle einer polizeilichen Verkehrskontrolle muss die Weste vorgezeigt und ggf. zur Prüfung ausgehändigt werden. Kann ein Fahrer dem nicht nachkommen und hat dementsprechend gegen die Warnwestenpflicht als Lkw-Fahrer verstoßen, droht ihm ein Verwarngeld von 15 Euro. Aber reicht es, eine Warnweste im Lkw mitzuführen, oder müssen es gleich mehrere sein?

Die Antwort auf diese Frage liefert § 53a Absatz 2 Nummer 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):

(2) In Kraftfahrzeugen […] müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: […] 3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.“

Daraus ergibt sich: Unabhängig davon, wie viele Personen in einem Kraftfahrzeug mitfahren, muss eine Weste vorhanden sein. Eine solche darf rot, gelb oder orange sein und muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

Übrigens: Die Warnwestenpflicht für Lkw-Fahrer bezieht sich lediglich auf das Mitführen einer solchen Weste. Es handelt sich dementsprechend nur dann um eine Ordnungswidrigkeit, wenn bei einer Kontrolle keine Warnweste vorhanden ist. Ob sie in einer Notsituation getragen wird oder nicht, obliegt der eigenen Verantwortung des jeweiligen Fahrers und zieht entsprechend keine Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer nach sich.

Für gewerbliche Fahrzeuge gelten spezielle Vorschriften

Vorsicht: Die Polizei kontrolliert, ob sich eine Warnweste im Lkw befindet.
Vorsicht: Die Polizei kontrolliert, ob sich eine Warnweste im Lkw befindet.

Eine Warnwestenpflicht für Lkw, die gewerblich genutzt werden, existiert bereits seit geraumer Zeit. Im Gegensatz zur allgemeinen Regelung schreibt hier die Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D29) das Mitführen sowie das Tragen einer solchen Weste vor. Beispielsweise

  • beim Abschleppen,
  • bei Instandsetzungsarbeiten
  • bei der Pannenhilfe oder
  • beim Bergen

muss eine Warnweste getragen werden. Die Warnwestenpflicht für Lkw, die regelmäßig Fahrer und Beifahrer beherbergen, erstreckt sich übrigens auf mindestens zwei Exemplare. Dazu heißt es in § 31 BGV D29:

Die Verpflichtung, Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten, bedeutet, dass Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, auch mit 2 Warnkleidungen auszurüsten sind.“

Die berufsgenossenschaftliche Warnwestenpflicht für Lkw-Fahrer geht damit über die Verkehrssicherheit hinaus und befasst sich zusätzlich mit dem Arbeitsschutz. Sollten dauerhaft Fahrer und Beifahrer mit einem Kfz unterwegs und trotzdem nur eine Warnweste vorhanden sein, stellt dies in der Regel ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die ab einem Betrag von fünf Euro sanktioniert werden kann.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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