Bereits seit dem 1. Juli 2014 schreibt der Gesetzgeber in Deutschland das Mitführen einer Warnweste vor. Kraftfahrer können diese bei einer Panne oder einem Unfall anlegen, um so nicht von anderen Fahrern beim Verlassen des Fahrzeugs übersehen zu werden. Aber gilt diese Warnwestenpflicht auch für Lkw-Fahrer? Und welche Sanktionen drohen bei Missachtung? Im Ratgeber gibt’s die Infos.
FAQ: Warnwestenpflicht im LKW
Ja, das Mitführen einer Warnweste ist gesetzlich durch § 53a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch für LKW festgelegt.
Ja, wenn im LKW regelmäßig Fahre rund Beifahrer unterwegs sind, muss für beide eine Warnweste vorhanden sein. Ansonsten ist im LKW eine Weste für den Fahrer ausreichend.
Ja, hier wird ein Verwarngeld von 15 Euro fällig.
Im Video: Die Warnwestenpflicht
Wie viele Warnwesten müssen Lkw-Fahrer mitführen?
Inhalt
Von der bereits seit 2014 geltenden Warnwestenpflicht sind sowohl Lkw als auch Pkw und Busse betroffen. Auch wenn Wohnmobile nicht explizit im Gesetzestext genannt sind, sollten Fahrer einer Empfehlung des ADAC zufolge ebenfalls nicht auf die Mitnahme einer Warnweste verzichten, wenn sie mit einem Camper unterwegs sind. Motorräder sind übrigens von der Pflicht ausgenommen.
Im Falle einer polizeilichen Verkehrskontrolle muss die Weste vorgezeigt und ggf. zur Prüfung ausgehändigt werden. Kann ein Fahrer dem nicht nachkommen und hat dementsprechend gegen die Warnwestenpflicht als Lkw-Fahrer verstoßen, droht ihm ein Verwarngeld von 15 Euro. Aber reicht es, eine Warnweste im Lkw mitzuführen, oder müssen es gleich mehrere sein?
Die Antwort auf diese Frage liefert § 53a Absatz 2 Nummer 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
(2) In Kraftfahrzeugen […] müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden: […] 3. in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.“
Daraus ergibt sich: Unabhängig davon, wie viele Personen in einem Kraftfahrzeug mitfahren, muss eine Weste vorhanden sein. Eine solche darf rot, gelb oder orange sein und muss der DIN EN 471:2003+A1:2007 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.
Für gewerbliche Fahrzeuge gelten spezielle Vorschriften
Eine Warnwestenpflicht für Lkw, die gewerblich genutzt werden, existiert bereits seit geraumer Zeit. Im Gegensatz zur allgemeinen Regelung schreibt hier die Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D29) das Mitführen sowie das Tragen einer solchen Weste vor. Beispielsweise
- beim Abschleppen,
- bei Instandsetzungsarbeiten
- bei der Pannenhilfe oder
- beim Bergen
muss eine Warnweste getragen werden. Die Warnwestenpflicht für Lkw, die regelmäßig Fahrer und Beifahrer beherbergen, erstreckt sich übrigens auf mindestens zwei Exemplare. Dazu heißt es in § 31 BGV D29:
Die Verpflichtung, Fahrzeuge mit Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten, bedeutet, dass Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, auch mit 2 Warnkleidungen auszurüsten sind.“
Die berufsgenossenschaftliche Warnwestenpflicht für Lkw-Fahrer geht damit über die Verkehrssicherheit hinaus und befasst sich zusätzlich mit dem Arbeitsschutz. Sollten dauerhaft Fahrer und Beifahrer mit einem Kfz unterwegs und trotzdem nur eine Warnweste vorhanden sein, stellt dies in der Regel ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die ab einem Betrag von fünf Euro sanktioniert werden kann.
Gut zu wissen, dass LKW-Fahrer eine Warnweste mitführen müssen. Über das Verwarngeld wusste ich nicht! Ich möchte bald mein LKW-Führerschein machen und informiere mich daher zum Thema. Danke für den Beitrag!
Als angehender Berufskraftfahrer bereite ich mich aktuell auf meine Abschlussprüfung vor. Da ich vor dem LKW-Führerschein auch den B-Schein abgelegt habe, bringe ich manchmal Regelungen durcheinander, vielen Dank daher für diese Erinnerungsstütze zur Warnwestenpflicht. Wenn ich abgefragt werde, werde ich sagen können, dass das Fehlen einer Warnweste jeweils fünf Euro Ordnungswidrigkeit kostet.