Warnweste in Polen: Ist diese im Auto Pflicht?

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Wer mit dem Auto nach Polen fährt, muss sich an die dort geltenden Verkehrsregeln halten. Dies gilt gleichermaßen für Tempolimits sowie für die Ausrüstung des Fahrzeugs. Doch sind Sie dazu verpflichtet, eine Warnweste in Polen mitzuführen und müssen Sie diese bei einem Unfall auch anlegen? Mit dieser Frage beschäftigt sich der nachfolgende Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Verstoß gegen die Warnwestenpflicht in Polen

TatbestandSanktionen
Verstoß gegen die Tragepflicht einer WarnwesteBis zu 500 Złoty (≈ 111 Euro)

FAQ: Warnweste in Polen

Gibt es in Polen eine Warnwestenpflicht?

Ja, außerhalb geschlossener Ortschaften und auf der Autobahn gilt für Fußgänger in Polen eine Tragepflicht für Warnwesten.

Wie viele Warnwesten müssen in Polen mitgeführt werden?

Sollte Sie bei einer Panne oder einem Unfall in Polen das Fahrzeug verlassen müssen, benötigen Sie für jeden Insassen eine Warnweste.

Was droht, wenn ich in Polen keine Warnweste trage?

Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln von Polen zieht ein Bußgeld nach sich. Wie hoch dieses ausfällt, verrät diese Tabelle.

Gut zu wissen: Die Warnwestenpflicht in Deutschland

Für wen gilt die Warnwestenpflicht und welche Anforderungen muss eine Warnweste erfüllen? Das und noch mehr erfahren Sie in diesem Video!
Für wen gilt die Warnwestenpflicht und welche Anforderungen muss eine Warnweste erfüllen? Das und noch mehr erfahren Sie in diesem Video!

Mitführ- oder Tragepflicht: Was gilt in Polen für Warnwesten?

Wann ist das Tragen einer Warnweste in Polen vorgeschrieben?
Wann ist das Tragen einer Warnweste in Polen vorgeschrieben?

Gemäß den polnischen Verkehrsregeln müssen Fußgänger, die außerhalb geschlossener Ortschaften bei Dunkelheit oder schlechter Sicht auf der Straße unterwegs sind, eine Warnweste anlegen, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Von dieser Vorschrift sind grundsätzlich auch Fahrer und Insassen von Kfz betroffen, wenn diese nach einem Unfall oder bei einer Panne den fahrbaren Untersatz verlassen.

In der Praxis ist diese Regelung mit einer Tragepflicht gleichzusetzen, weshalb es sinnvoll ist, eine Warnweste im Auto aufzubewahren. In Polen wird im Zuge einer Verkehrskontrolle allerdings nicht überprüft, ob Sie tatsächlich ausreichend Westen für alle Insassen dabeihaben. Sanktionen für eine fehlende Warnweste drohen in Polen somit erst in Ernstfall.

Nutzen Sie in Polen einen Mietwagen, sollten Sie bei der Übergabe unbedingt prüfen, ob die Ausstattung den geltenden Vorschriften entspricht. Konkret bedeutet dies in Polen eine Warnweste für jeden Insassen, ein Warndreieck, einen Verbandskasten und einen Feuerlöscher.

Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung zum Tragen einer Warnweste in Polen, sollten Autofahrer diese grundsätzlich bei Pannen und Unfällen anlegen. Denn durch diese Maßnahme erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit und können ggf. einen Folge- bzw. Auffahrunfall vermeiden.

Muss die Warnweste in Polen eine bestimmte Farbe haben?

Seit dem 1. Juli 2014 müssen Warnwesten innerhalb der EU der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Demnach sind die Farben Rot, Gelb und Orange zulässig. Hinweise zur Norm können Sie üblicherweise dem Wäscheschild entnehmen, wobei auch ältere Warnwesten in der Regel weiterhin für privat genutzte Fahrzeuge genutzt werden können.

Besteht in Polen für Motorradfahrer eine Warnwestenpflicht?

Polen mit dem Motorrad erkunden: Eine Warnweste sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit mitführen.
Polen mit dem Motorrad erkunden: Eine Warnweste sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit mitführen.

Für Motorräder gelten aufgrund des geringen Platzangebotes nicht selten besondere Vorschriften bei den Mitführpflichten. Eine Sonderregelung gilt für die Warnweste in Polen allerdings nicht. Verunglücken Motorradfahrer oder haben diese eine Panne, müssen diese also anhängig von der Ortslage und den Witterungsbedingungen eine Weste anlegen.

Verpflichtend ist das Anlegen einer speziellen Warnweste in Polen während der Ausbildung sowie der Prüfung zum Motorrad- und Mopedführerschein. Auf der Weste ist der Buchstabe „L“ aufgedruckt, sodass andere Verkehrsteilnehmer den Fahrschüler als solchen erkennen und ggf. ihr Fahrverhalten anpassen können.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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