Vor einem Unfall oder einer Panne ist leider kein Fahrzeugführer gefeit. Passiert es auch Ihnen, dass Ihr Auto unerwartet liegen bleibt, müssen Sie richtig handeln. Denn wird Ihr Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig wahrgenommen, kann es eine Gefährdung darstellen. Aus diesem Grund sind Sie als Führer eines mehrspurigen Fahrzeugs stets verpflichtet, eine Unfallstelle ausreichend abzusichern. Das bedeutet insbesondere, dass Sie Ihr Warndreieck aufstellen müssen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Bußgeldkatalog: Warndreieck nicht aufgestellt
Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Sie unterließen es, Ihr liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug vorschriftsmäßig zu sichern. | 30 | |
… mit Gefährdung | 60 | 1 |
… mit Unfall | 75 | 1 |
FAQ: Warndreieck aufstellen
Gemäß § 15 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist ein Warndreieck immer dann zu nutzen, wenn ein mehrspuriges Fahrzeug liegengeblieben ist. Haben Sie also eine Panne oder wurden Sie mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, müssen Sie das Pannendreieck aufstellen.
Die einzige gesetzliche Vorschrift hierzu findet sich in § 15 StVO. Dort wird jedoch nur gesagt, dass das Warndreieck in „ausreichender Entfernung” zum Fahrzeug aufgestellt werden muss, „und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung”. In der Praxis sind oft jedoch andere Entfernungen empfehlenswert. Ausführliche Informationen dazu finden Sie an dieser Stelle.
Wenn Sie Ihr Warndreieck nicht ordnungsgemäß aufstellen, müssen Sie mit einer Geldbuße zwischen 30 und 75 Euro rechnen. Verursachen Sie durch die unzureichende Sicherung Ihres Fahrzeugs eine Gefährdung oder gar einen Unfall, wird außerdem ein Punkt auf Ihrem Konto in Flensburg eingetragen.
Warndreieck aufstellen: Die Entfernung entscheidet über die Sicherheit
Inhalt
Zusammenfassung im Video: Alles zum Warndreieck
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) taucht der Begriff „Warndreieck” nur ein einziges Mal auf, und zwar in § 15. Hier wird festgelegt, dass ein mehrspuriges liegen gebliebenes Fahrzeug durch „ein auffällig warnendes Zeichen” für andere Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht werden muss. Dabei sind die vorgeschriebenen Sicherungsmittel zu verwenden, womit in erster Linie das Warndreieck gemeint ist. Denn dieses ist in allen Pkw, Lkw und Bussen stets mitzuführen, was wiederum durch § 53a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben wird.
Eher schwammig sind die Regelungen jedoch, wenn es darum geht, wie genau Sie das Warndreieck aufstellen müssen. Dazu findet sich in der StVO lediglich folgende Angabe:
[Nach dem mehrspurigen Fahrzeug] ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; […]
§ 15 StVO
Schon die Tatsache, dass die StVO an dieser Stelle nicht definiert, was genau unter „schnellem Verkehr” zu verstehen ist, macht die obige Regel nur bedingt hilfreich. Obendrein kann eine Entfernung von 100 Metern bei hohen Geschwindigkeiten, wie sie zum Beispiel auf der Autobahn gefahren werden, nicht ausreichend sein. Ist ein Fahrzeug zum Beispiel mit 120 km/h unterwegs, legt es die 100 Meter in gerade einmal 3 Sekunden zurück. Diese Zeit ist kaum ausreichend, um das Warndreieck wahrzunehmen, sich auf das angekündigte Hindernis einzustellen und die Fahrweise entsprechend anzupassen.
Aus diesem Grund empfehlen Verkehrsexperten andere Entfernungen, wenn Fahrzeugführer ein Warndreieck aufstellen müssen:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften: ca. 50 m
- Außerhalb geschlossener Ortschaften (z. B. auf der Landstraße): 100 Meter
- Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen: 150 bis 400 Meter
Achten Sie auf eine gute Sichtbarkeit Ihres Warndreiecks!
Nicht nur die Entfernung spielt eine wichtige Rolle, wenn Sie Ihr Warndreieck aufstellen wollen. Es ist auch wichtig, dass es gut sichtbar ist und möglichst frühzeitig entdeckt wird. Denn idealerweise sollen andere Fahrzeugführer das Warndreieck schon lange erkannt haben, bevor sie an ihm vorbei fahren. Achten Sie deshalb darauf, das Warndreieck an einem geeigneten Ort aufzustellen:
- Nicht hinter oder im Bereich scharfer Kurven, sondern davor.
- Nicht auf oder hinter Straßenkuppen, sondern davor.
- Nicht auf dem Grünstreifen.
- Nicht unmittelbar hinter einem Schild oder Leitpfosten.
Der beste Ort, um ein Warndreieck aufzustellen, ist der Seitenstreifen oder der äußere Fahrbahnrand.