Nach einem Unfall oder bei Staubildung schalten viele Verkehrsteilnehmer intuitiv das Warnblinklicht ein. Doch wann müssen Sie einen Warnblinker gemäß StVO noch nutzen? Dürfen Linienbusse, die ihre Warnblinklichter eingeschaltet haben, überholt werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Bußgeldkatalog zum Warnblinklicht
Ordnungswidrigkeit | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Warnblinker beim Abschleppen nicht eingeschaltet | 5 | |
Fahrzeug blieb liegen und Sie haben das Warnblinklicht nicht eingeschaltet | 30 | |
... mit Gefährdung | 60 | 1 |
... mit Unfallfolge | 75 | 1 |
Beim Anfahren an die Haltestelle das Warnblinklicht nicht eingeschaltet (mit dem Bus) | 10 | |
Warnblinklicht gemäß StVO missbräuchlich genutzt | 5 | |
Keine Warnblinklichtanlage vorhanden | 15 |
FAQ: Warnblinklicht
Wann müssen Sie das Warnblinklicht beim Auto einschalten?
Sie sind verpflichtet, das Warnblinklicht nach einem Unfall und bei Staubildung einzuschalten. Außerdem muss es während eines Abschleppvorgangs leuchten, um andere Verkehrsteilnehmer auf das Hindernis hinzuweisen.
Darf ich an einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinker vorbeifahren?
Wenn sich dieser einer Haltestelle nähert und das Warnblinklicht eingeschaltet ist, gilt Überholverbot. Steht der Omnibus an der Haltestelle, dürfen Sie in Schrittgeschwindigkeit an diesem vorbeifahren.
Kann ich ein Warnblinklicht nachrüsten lassen?
In neueren Fahrzeugen ist ein Warnblinklicht standardmäßig verbaut. Wollen Sie die Beleuchtungseinrichtungen bei einem Oldtimer entsprechend nachrüsten lassen, ist dies in aller Regel möglich, kann allerdings mit hohen Kosten verbunden sein.
Im Video: Infos zum Warnblinklicht am Auto
Wann müssen Sie das Warnblinklicht einschalten?
Inhalt
Grundsätzlich kann es in verschiedenen Situationen notwendig sein, das Warnblinklicht einzuschalten. Dieses dient anderen Verkehrsteilnehmern als Hinweis auf eine Gefahr oder ein Hindernis. Daher sollte es vor allem in den nachfolgenden drei Fällen zum Einsatz kommen:
- Warnblinklicht bei Stau: Ist abzusehen, dass sich ein Stau bildet, können Sie durch das Einschalten vom Warnblinklicht den nachfolgenden Verkehr darauf hinweisen, um etwaige Auffahrunfälle zu vermeiden.
- Warnblinker nach Unfall einschalten: Kam es zu einer Kollision oder ist Ihr Fahrzeug liegengeblieben, müssen Sie nicht nur ein Warndreieck aufstellen, sondern andere Fahrer auch durch das Einschalten vom Warnblinklicht auf die Unfallstelle hinweisen.
- Warnblinklicht beim Abschleppen: Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, muss bei dem Wagen, welcher gezogen wird, das Warnblinklicht eingeschaltet werden.
Gut zu wissen: Sie müssen über ein funktionierendes Warnblinklicht in Ihrem Fahrzeug verfügen. Ist dies nicht der Fall, droht eine Geldbuße in Höhe von 15 Euro.
Dürfen Sie Busse mit eingeschaltetem Warnblinklicht überholen?
Ein Sonderfall stellt sich dar, wenn Omnibusse des Linienverkehrs das Warnblinklicht einschalten. Für andere Verkehrsteilnehmer gelten dann nämlich besondere Regeln. Diese sind in § 20 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert:
Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
Allerdings ist das Überholen von einem Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht nicht in jedem Fall untersagt. Sind diese an der Haltestelle angekommen und halten dort, darf der übrige Verkehr im Schritttempo überholen, sofern eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen werden kann.
Wichtig: Überholen Sie einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht, während dieser an eine Haltestelle anfährt, so drohen gemäß Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Mehr Informationen dazu finden Sie auch in unserem Video: