Die Warnbake im Straßenverkehr: Was hat sie zu bedeuten?

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FAQ: Warnbake

Welche Arten von Baken gibt es im Straßenverkehr?

Baken im Straßenverkehr erfüllen im Wesentlichen eine von zwei Funktionen: Sie warnen die Verkehrsteilnehmer vor einem Hindernis bzw. leiten ihn an diesem vorbei (Warnbake/Leitbake) oder sie kündigen einen Bahnübergang bzw. eine Autobahnausfahrt an (Entfernungsbake/Ankündigungsbake).

Wie sehen Warnbaken aus?

Eine Warnbake ist ein rechteckiges, längliches Verkehrsschild, das am Fahrbahnrand aufgestellt ist. Es kann fest (und somit dauerhaft) montiert sein oder auf einer Fußplatte, die sich leicht entfernen lässt (z. B. an einer temporären Baustelle). Die Warnbake weist eine Schraffur aus weißen und roten Elementen auf, die sie gut sichtbar macht.

Verkehrszeichen 605-10: Schraffenbake nach links Verkehrszeichen 605-11: Pfeilbake nach links

Wie muss ich mich bei einer Warnbake bzw. Leitbake (Verkehrszeichen 605) verhalten?

Fahren Sie mit erhöhter Aufmerksamkeit und meiden Sie die Verkehrsfläche, die durch die Warn- bzw. Leitbaken abgesperrt wird. Handelt es sich hierbei um eine Baustelle, sollten Sie mit Arbeitern rechnen, die plötzlich auf die Fahrbahn treten könnten, oder mit Gegenständen, die versehentlich auf die Fahrbahn fallen. Bleiben Sie also konzentriert, verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und halten Sie sich bremsbereit, bis Sie die letzte Warnbake passiert haben.

Die Warnbake markiert eine Absperrung

Hindernisse für Fahrzeuge sollten möglichst schon von Weitem gut sichtbar sein. Das verringert das Risiko, dass ein Fahrer sie zu spät wahrnimmt und ihnen nicht ausweichen kann. Eine gute Möglichkeit zur Kenntlichmachung eines solchen Hindernisses ist eine Warnbake. Dank ihrer weiß-roten Schraffur ist sie selbst auf große Distanz gut zu erkennen, ganz besonders dann, wenn die Warnbake obendrein mit einer Leuchte ausgestattet ist.

Die Warnbake dient aber nicht nur dazu, Sie auf das Hindernis aufmerksam zu machen. Oftmals sind nämlich gleich mehrere Baken hintereinander aufgestellt, die Sie auf diese Weise an dem Hindernis vorbeileiten. Offiziell ist die Warnbake laut StVO deshalb als Leitbake bekannt.

Das Muster der Bake verrät Ihnen auch, auf welcher Seite Sie vorbeifahren müssen. Hier gibt es zwei Varianten:

  • Die Schraffenbake hat eine Schraffur aus schräg verlaufenden roten und weißen Streifen. Die Richtung, in die die Schraffur abfällt, ist die Seite, an der Sie an der Bake vorbeifahren müssen.
  • Bei der Pfeilbake hingegen bildet das rot-weiße Muster einen Pfeil. Die Richtung, in die er zeigt, ist die Seite, an der Sie an der Bake vorbeifahren müssen.

In unseren Beispielen müssen Sie die Warnbake jeweils an der linken Seite umfahren:

Verkehrszeichen 605-10: Schraffenbake nach links
Verkehrszeichen 605-10: Schraffenbake nach links
Verkehrszeichen 605-11: Pfeilbake nach links
Verkehrszeichen 605-11: Pfeilbake nach links

Richtiges Verhalten bei einer Warnbake

Warnbaken leiten Sie am Hindernis vorbei.
Warnbaken leiten Sie am Hindernis vorbei.

Eine Warnbake stellt prinzipiell keine besonderen Verkehrsregeln auf. Trotzdem ist es ratsam, erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag zu legen, denn schließlich werden Sie nicht umsonst durch das Verkehrszeichen gewarnt.

Versuchen Sie schon von Weitem zu erfassen, was für eine Situation vorliegt: Handelt es sich um eine Baustelle? Dann könnten sich Arbeiter oder Geräte direkt neben der Fahrbahn befinden. Warnt die Bake Sie vor einer Fußgängerinsel? Dann stellen Sie sich auf Passanten ein, die die Straße überqueren wollen. Befinden Sie sich auf der Autobahn und Sie erblicken in der Ferne zwei Warnbaken, die in gegenteilige Richtungen zeigen? Dann teilen sich die Fahrspuren dort vermutlich in verschiedene Richtungen auf. Stellen Sie sicher, dass Sie sich auf dem Streifen eingeordnet haben, der Sie ans Ziel führt.

Bleiben Sie aufmerksam und fahren Sie nur auf der ausgewiesenen Seite an der Warnbake vorbei. Vermeiden Sie unbedingt die Verkehrsfläche, die durch die Baken abgesperrt werden soll.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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