Seit der Einführung des neuen Punktesystems im Zuge der Reform im Mai 2014 droht bei acht Punkten in Flensburg die Entziehung der Fahrerlaubnis. Um dem zu entgehen, bauen einige Kraftfahrer auf die Verjährung der Punkte. Aber wann verfallen die Punkte in Flensburg eigentlich?
FAQ: Punkteverfall
Das richtet sich nach der Anzahl der für eine Tat erhaltenen Punkte (1, 2 oder 3). Eine Übersicht zu den Löschfristen finden Sie hier.
Ja, allerdings wird die Löschung für ein weiteres Jahr gespeichert (Überliegefrist).
Nein, seit der Punktereform 2014 ist die hemmende Wirkung neuer Eintragungen abgeschafft. Die Punkteeinträge verjähren seither jeder für sich.
Video: Verjährung von Punkten schnell erklärt
Inhalt
Zwar gilt seit Mai 2014 ein neues Punktesystem, allerdings muss in Bezug auf den Punkteverfall immer noch differenziert werden, ob es sich um Punkte vor oder nach der Reform handelt. Dies ist darin begründet, dass unterschiedliche Tilgungsfristen für die Punkte gelten.
Es ist also nicht gerade verwunderlich, dass viele Autofahrer verunsichert sind und sich fragen: „Wann verfallen welche Punkte in Flensburg nun genau?“ Im Folgenden widmen wir uns der Beantwortung dieser Frage.
Punkte in Flensburg: Verjährung vor dem 1. Mai 2014
Vor der Reform beeinflussten sich die Punkte gegenseitig. Dies bedeutet im Klartext: Befanden sich bereits vier Punkte auf Ihrem Konto und es kam ein Punkt dazu, wurde dadurch der gesamte Prozess der Verjährung gestoppt und die Fristen begannen von vorne zu laufen.
Der Verfall der Punkte in Flensburg gestaltete sich vor der Reform im Mai 2014 folgendermaßen:
- Punkte für Ordnungswidrigkeiten verjährten nach zwei Jahren.
- Die Tilgungsfrist für Punkte, welche aufgrund von Straftaten verteilt wurden, betrug fünf Jahre.
- Bei Punkten für Straftaten mit Fahrverbot fand die Verjährung nach zehn Jahren statt.
Der Punkteverfall in Flensburg nach dem neuen System
Seit der Einführung des neuen Punktesystems ist die Verjährung der Punkte in Flensburg um einiges leichter nachzuvollziehen.
Schließlich wird der Löschvorgang nicht davon beeinflusst, dass neue Punkte hinzukommen. Wann also verfallen Punkte in Flensburg in der heutigen Zeit?
Die neuen Tilgungsfristen sehen wie folgt aus:
Anzahl Punkte | Tat | Verfall nach ... |
---|---|---|
1 Punkt | schwerwiegende Ordnungswidrigkeit | 2,5 Jahren |
2 Punkte | schwerwiegende Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Führerscheinentzug | 5 Jahren |
3 Punkte | Straftat mit Führerscheinentzug | 10 Jahren |
Überliegefrist: Wann werden die Punkte in Flensburg endgültig gelöscht?
Auch wenn Sie meinen, die Antwort auf die Frage: „Wann verfallen meine Punkte in Flensburg?“ zu kennen, sollten Sie einen wichtigen Faktor nicht außer Acht lassen: die sogenannte Überliegefrist. Sie beschreibt eine Speicherung des Löschvorgangs der Punkte im Fahreignungsregister (FAER) um ein weiteres Jahr.
Für den Fall, dass sich das Verfallsdatum der Punkte mit einem weiteren Verstoß gegen das Verkehrsrecht überschneidet, der ebenfalls mit Punkten in Flensburg geahndet wird, kann so der Punktestand zum Tatzeitpunkt rekonstruiert werden.
Zur Verdeutlichung ein kurzes Beispiel:
- Ihr Punktestand beträgt sieben Punkte.
- Einer der in Flensburg eingetragenen Punkte soll demnächst verfallen.
- Sie leisten sich nun einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der laut Bußgeldkatalog mit einem Punkt sanktioniert wird (z. B. die Nutzung vom Handy am Steuer).
- Die Verjährung des Punktes findet statt und Sie haben nur noch sechs Punkte in Flensburg.
- Aufgrund der Überliegefrist kann jedoch nachvollzogen werden, dass Sie zum Zeitpunkt der Tat noch sieben Punkte hatten.
- In diesem Fall ist der eigentlich bereits gelöschte Punkt doch noch relevant und Ihr Punktestand beträgt nicht sieben, sondern acht Punkte und Sie müssen sich von Ihrem Führerschein verabschieden.
Mehr Infos zur Überliegefrist gibt es auch in unserem Video:
Ist es möglich, die Punkte in Flensburg selbst zu löschen?
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Punkte durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar abzubauen und sie auf diese Weise selbst zu löschen. Die Bedingungen dabei lauten wie folgt:
- Ihr Punktekonto weist nicht mehr als fünf Punkte auf.
- Sie haben in den letzten fünf Jahren nicht an einem solchen Seminar teilgenommen.
Hallo Redaktion,
habe auch eine Frage.
Habe heute – 03.06.22 – vom Landratsamt Post – bekommen.
TT 19.06.2018, RK 11.09.2018 – 1 Punkt – Datum der Eintragung 01.06.2022
TT 20.08.2019, RK 18.12.2019 – 1 Punkt – Datum der Eintragung 01.06.2022
Sollten diese 2 Punkte nicht schon getilgt sein ?
Danke im Voraus
Hallo Redaktion, habe eine Frage hinsichtlich Tilgung.
TT 13.12.2017, RK 23.01.2018 Datum der Eintragung 05.02.2018 1 Punkt.
Sollte dieser nicht schon getilgt sein? Oder greift hier die Überliegefrist?
Hallo Thorsten,
die Tilgung von einem Verstoß, für den 1 Punkt verhängt wurde, tritt nach 2,5 Jahren (ab Rechtskraft). Die Löschung eines Punktes wird für 1 weiteres Jahr vermerkt (Überliegefrist).
– Die Redaktion
ich glaube nicht, dass der Autor das Thema mit der Überlegefrist gut recherchiert hat. für mich ergeben sich hier einige ungereimtheiten. der vorherige Kommentator deutet das auch an.
Entweder zählen die Punkte zusammen oder nicht. Beides wird weder beschrieben noch geleugnet. Warum das Überlegefrist heißt geht noch am wenigsten hervor: wenn ich überlegen darf, muß ich auch ne option haben. Aber ich sehe hier keine.
werden also zu löschende punkte für ein jahr NICHT gelöscht?
Leider ist das immer häufiger der Fall, daß die Unfähigkeit, Dinge nachvollziehbar zu beschreiben, selbst nicht erkannt oder gar ignoriert wird. Schade
Hallo Klaus W.,
die korrekte Bezeichnung ist Überliegefrist, nicht Überlegefrist. Zu löschende Punkte liegen quasi noch ein Jahr über auf Ihrem Konto. Die Option, dass Sie sich selbst dazu etwas überlegen, gibt es nicht.
Die Überliegefrist ist dazu da, dass rückblickend eine genaue Nachberechnung möglich ist. Die Punkte werden nach der eigentlichen Tilgungsfrist aus dem Register getilgt, damit sind sie jedoch nicht gelöscht. Sollte jemand weitere Verstöße begehen und Punkte erhalten, werden diese nicht direkt zum Tatzeitpunkt eingetragen, sondern erst später. In der Zeit zwischen Tatzeitpunkt und Eintragung können natürlich Punkte getilgt werden. Damit jedoch nachvollzogen werden kann, wie viele Punkte zum Tatzeitpunkt auf dem Punktekonto waren, gibt es die Überliegefrist.
Zu löschende Punkte werden sozusagen für ein weiteres Jahr aufbewahrt.
– Die Redaktion
Es müsste doch bzgl. obigen letzten Satzes und dem Ermessen der Behörde klare gesetzliche Regelungen geben !!!
StVO ?
Es kann doch nicht sein, dass ein siebenter Punkt getilgt ist und – wenn während der sog. Überliegefrist noch ein achter Punkt hinzukommt – es dann acht Punkte wären und der Führerschein weg wäre !!!
Welches Ermessen könnte die Behörde denn da haben?
Sie schreiben, dass die Punkte ab Tatzeitpunkt gelten und danach die Überliegefrist berechnet wird. In meiner Übersicht steht jedoch das Datum der Rechtskraft, und auf diesem Datum wird dann das Löschungsdatum berechnet und angezeigt. D.h. Löschdatum ist in meinem Fall ca. 3 Jahre nach Tatzeitpunkt. Kann das sein?
Zwischen Tatzeitpunkt und Datum der Rechtskraft können ja durchaus mal mehrere Monate liegen. Wird jetzt die Überliegefrist tatsächlich nach dem TATzeitpunkt berechnet, oder nach dem Datum der Rechtskraft?
„Ihren aktuellen Punktestand können Sie durch eine Punkteabfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Erfahrung bringen. Jeder Kraftfahrer hat das Recht auf eine kostenlose Abfrage seines Punktekontos. Eine solche kann persönlich vor Ort, über den Postweg oder über das Online-Formular auf der Webpräsenz des KBA vorgenommen werden.“
Sie schreiben in Ihrem Artikel s. o.: kostenlose Abfrage, aber die Abfrage soll anschließend knapp 30,–€ betragen.
Wie paßt das zusammen??
Hallo Aschenbrenner,
tatsächlich gibt es im Internet diverse Dienstleister, die Ihnen gegen eine solche Gebühr eine sofortige Auskunft erteilen. Eine direkte Anfrage beim KBA ist aber in der Regel kostenlos.
– Die Redaktion