Der Verlust bzw. Diebstahl des Portemonnaies ist nicht selten mit einem erheblichen Aufwand verbunden. So müssen Sie in der Regel die Polizei benachrichtigen und Konten sowie Karten sperren. Ist auch der Führerschein abhandengekommen, ist ein vorläufiger Führerschein zu beantragen. Worauf es dabei ankommt, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Kosten entstehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Bußgeldkatalog zum vorläufigen Führerschein
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
(Vorläufiger) Führerschein nicht mitgeführt | 10,00 Euro |
Verlust des Führerscheins wurde nicht unverzüglich angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes wurde nicht veranlasst | 10,00 Euro |
FAQ: vorläufiger Führerschein
Das kann nach einer bestandenen Fahrprüfung der Fall sein, wenn der Führerschein noch nicht ausgestellt wurde. Darüber hinaus sollte ein vorläufiger Führerschein nach Diebstahl oder Verlust beantragt werden, wenn Betroffene in der Zeit bis zur Neuausstellung fahren wollen.
Ja, dieser Nachweis über die Fahrberechtigung ist entweder drei Monate bzw. bis zur Ausstellung des neuen Führerscheins gültig oder beinhaltet ein konkretes Ablaufdatum.
Ja, in diesem Fall müssen Betroffene mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.
Wann wird ein vorläufiger Führerschein benötigt?
Inhalt
Beim Führerschein handelt es sich um ein Dokument, welches nachweist, dass Sie dazu befugt sind, bestimmte Fahrzeuge zu steuern. Diese Berechtigung – die Fahrerlaubnis – bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn Sie den Führerschein als Nachweis verlieren.
Dennoch schreibt der Gesetzgeber bei Verlust oder Diebstahl des Führerausweises vor, dass Sie ein entsprechendes Ersatzdokument beantragen müssen. Für die Übergangszeit, welche für die Produktion des amtlichen Dokuments notwendig ist, wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt.
Diebstahl des Führerschein – der Weg zum Ersatzdokument
Damit Ihnen ein vorübergehender Führerschein ausgestellt wird, müssen Sie den Diebstahl des Dokumentes bei der Polizei anzeigen. Die Beamten stellen daraufhin eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus. Mit dieser können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein beantragen.
Da dies bis zu sechs Wochen dauern kann, stellen die Behörden ein entsprechendes Übergangsdokument aus. Ein vorläufiger Führerschein ist nur in Kombination mit dem Personalausweis gültig.
Sollte sich der gestohlene Führerschein wieder anfinden, zum Beispiel weil die Polizei die Diebesbeute aufspüren konnte, sind Sie dazu verpflichtet, die Führerscheinstelle unverzüglich darüber zu informieren.
Ein vorläufiger Führerschein kann auch dann ausgestellt werden, wenn Sie den Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis verloren haben. In diesem Fall müssen Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle einen neuen beantragen. Unter Umständen fordert die Behörde auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über den Verbleib Ihres Führerscheins.
Mehr Infos im Video: Führerschein verloren – und nun?
Wie und wo können Sie einen vorläufigen Führerschein beantragen?
Wird ein vorläufiger Führerschein nach dem Verlust des Originaldokuments benötigt, muss der Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Dabei schreibt der Gesetzgeber die persönliche Vorsprache vor.
Da ein provisorischer Führerausweis in der Regel nur im Zuge der Beantragung eines Ersatzführerscheins ausgestellt werden kann, sind die dafür notwendigen Unterlagen einzureichen. So muss ein gültiger Personalausweis oder Pass vorgelegt werden, mit dem sich der Antragsteller ausweisen kann. Darüber hinaus ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich. Dieses muss den biometrischen Vorgaben entsprechen.
Unter Umständen setzt ein vorläufiger Führerschein auch die Einreichung einer sogenannten Karteikartenabschrift voraus. Diese Abschrift Ihrer Fahrerlaubnisdaten ist dann notwendig, wenn es sich beim verlorenen Führerschein noch nicht um einen Kartenführerschein handelte und die Ausstellungsstelle nicht mehr mit Ihrem Wohnort übereinstimmt.
Gültigkeit: Läuft ein vorläufiger Führerschein ab?
Ein vorläufiger Führerschein dient grundsätzlich nur als Übergangslösung und überbrückt den Zeitraum, bis der Ersatzführerschein eingeht. Bis dahin ziehen in der Regel mehrere Wochen ins Land. Damit Sie in dieser Zeit nicht auf das Auto verzichten müssen oder Ihnen ein Verwarngeld wegen dem Verstoß gegen die Mitführpflicht des Führerscheins droht, ist es sinnvoll, einen entsprechenden Übergangsführerschein zu beantragen.
Da dieser Führerschein nur vorläufig ausgestellt wird, ist seine Gültigkeit beschränkt und auf den Zeitpunkt begrenzt, an dem Sie den regulären Ersatzführerschein erhalten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass ein Datum auf dem Dokument angibt, wann ein vorläufiger Führerschein als abgelaufen gilt.
Bedenken Sie, dass ein vorläufiger Führerschein ausschließlich in Kombination mit einem Lichtbildausweis gültig ist. Führen Sie einen solchen nicht mit, können bei einer Verkehrskontrolle Sanktionen drohen.
Was kostet ein Ersatzführerschein?
Grundsätzlich ist ein vorläufiger Führerschein mit Kosten verbunden. Wie hoch diese ausfallen, kann je nach Bundesland und Art der Beantragung variieren. In der Regel ist allerdings mit Gebühren zwischen 10 und 25 Euro zu rechnen.
Die Behörden in Berlin erheben für die Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins zum Beispiel eine Gebühr von 10,00 Euro, wenn gleichzeitig die Beantragung des Ersatzführerscheins erfolgt. Wird ein vorläufiger Führerschein allerdings separat beantragt, liegen die Kosten bei 13,30 Euro. Erkundigen Sie sich daher bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Gebühren anfallen.
Bedenken Sie zudem, dass beim Verlust des Führerscheins auch die Kosten für den dauerhaften Ersatzführerschein zu zahlen sind. Fahren Sie nicht regelmäßig mit dem Auto, kann auch die Möglichkeit bestehen, abzuwarten und sich erst nach Erhalt des Ersatzführerscheins wieder hinters Steuer zu setzen. Ein vorläufiger Führerschein und die damit einhergehenden Kosten ließen sich so vermeiden.