Die Entziehung der Fahrerlaubnis muss nicht immer ab einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen. In akuten Fällen kann der Führerschein vorläufig entzogen werden. Da kann es passieren, dass Betroffene noch vor Ort plötzlich ohne Führerschein dastehen. Doch was ist in diesem Fall zu beachten und wann bekommen Sie Ihren Führerschein wieder?
FAQ: Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Der Führerschein kann nur durch einen richterlichen Beschluss vorläufig entzogen werden. Durch Beamte wird dieser lediglich beschlagnahmt. Die Entscheidung über die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis trifft ein Gericht.
Der Führerschein wird entweder endgültig entzogen und eine Sperrfrist verhängt oder an den Inhaber zurückgegeben, wenn sich die Vorwürfe nicht bestätigen. Es kann auch ein Fahrverbot anstelle des Führerscheinentzugs angeordnet werden.
Bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wird der Führerschein sofort entzogen. Wie der endgültige Führerscheinentzug verhindert werden kann, erfahren Sie hier.
Warum wird der Führerschein vorläufig entzogen?
Inhalt
Unter § 111a der Strafprozessordnung (StPO) wird festgelegt, wie im Falle einer vorläufigen Entziehung des Führerscheins zu verfahren ist. Begehen Sie einen schwerwiegenden Verstoß und es steht ein Vorwurf im Raum, der die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge haben könnte, wird der Führerschein vorläufig entzogen. Die Gründe für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sind vielfältig.
Voraussetzung ist meist, dass ein gewisser Grad der Dringlichkeit gegeben ist, der ein schnelles Handeln erfordert. Das heißt, der Betroffene stellt eine unmittelbare Gefahr dar und muss unverzüglich aus dem Verkehr gezogen werden. Einer der häufigsten Gründe ist mit Sicherheit Trunkenheit am Steuer.
Der Führerschein kann bereits ab 1,1 Promille entzogen werden und das auch, wenn Sie weder fahrauffällig geworden sind, noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht haben. Stellt ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle fest, dass Sie unter Alkoholeinfluss stehen, kann er Ihren Führerschein in Gewahrsam nehmen.
Weitere Gründe können sein:
- Beteiligung an illegalen Autorennen
- Fahrerflucht nach schwerwiegendem Personen- oder Sachschaden
- Gefährdung des Straßenverkehrs (beispielsweise durch Geisterfahrt)
In allen Fällen wird der Betroffene als verkehrsuntauglich eingestuft und als potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Eine vorschriftmäßige Teilnahme am Straßenverkehr kann in diesem Fall nicht mehr gewährleistet werden und die Beschlagnahme des Führerscheins ist in diesen Fällen gerechtfertigt.
Vorläufiger Führerscheinentzug: Ist meine Fahrerlaubnis jetzt endgültig weg?
Wurde die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen, heißt das, dass die betroffene Person bis auf Weiteres auf diese verzichten muss. Doch ist der Führerschein endgültig weg, wenn er vorläufig abgegeben werden musste? Meist wird der Führerschein zunächst von einem Polizeibeamten beschlagnahmt.
Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann laut § 111a der StPO aber nur durch einen richterlichen Beschluss erfolgen. In dringenden Fällen, kann ein Polizeibeamter aber die Bestätigung dieser Beschlagnahme schnell in die Wege leiten, sodass zwischen Beschlagnahmung und dem Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis meist nicht viel Zeit vergeht.
In einem gerichtlichen Verfahren wird dann darüber entschieden, ob Ihnen der Führerschein für längere Zeit entzogen wird. Hierbei müssen in der Regel drei mögliche Ausgänge des Verfahrens in Betracht gezogen werden.
Der Führerschein wird entzogen
Die Vorwürfe gegen Sie bewahrheiten sich und der Richter ordnet die Entziehung der Fahrerlaubnis für eine bestimmte Zeit an. Hierbei wird eine Sperrfrist verhängt, die in der Regel auf eine Dauer von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren beschränkt ist.
Der Führerschein wird nicht entzogen
Sollten sich die Vorwürfe nicht bewahrheiten und die Voraussetzungen für einen Entzug des Führerscheins somit nicht gegeben sein, lehnt der Richter die Entziehung der Fahrerlaubnis ab und Sie erhalten Ihren Führerschein zurück.
In manchen Fällen kann die Fahrerlaubnis aber auch trotz Verurteilung zurückgegeben werden, denn eine Verurteilung ist keine Voraussetzung für die Entscheidung über die Rückgabe der Fahrerlaubnis. Das ist meist abhängig vom Tatbestand. Werden Sie für eine Tat verurteilt, Ihre Fahreignung aber nicht in Frage gestellt, erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.
Der Führerschein wird nicht entzogen, aber es wird ein Fahrverbot verhängt
Bei Verhängung eines Fahrverbots, erhält der Betroffene die Fahrerlaubnis ebenfalls nicht gleich zurück, sondern die Rückgabe wird laut § 111a der StPO aufgeschoben. Jedoch ist die Dauer des Verzichts auf den Führerschein hier deutlich kürzer als bei der Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot dauert in diesen Fällen ein bis sechs Monate.
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Anrechnung auf Fahrverbot
Wird nach einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot ausgesprochen, erfolgt in der Regel eine Anrechnung auf das Fahrverbot. Das heißt, mussten Sie beispielsweise vor dem Fahrverbot durch einen vorläufigen Entzug des Führerscheins schon einen Monat auf diesen verzichten und bekommen ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt, wird die Fahrerlaubnis nur noch für eine Restdauer von zwei Monaten einbehalten.
Wie lange dauert die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis?
Bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wird der Führerschein in der Regel sofort eingezogen, anders als beim Fahrverbot, bei dem Sie den Führerschein erst nach einer gewissen Frist abgeben müssen. Ist der Führerschein von heute auf morgen weg, stellt das ein großes Problem für die Betroffenen dar, da diese sich nun privat als auch beruflich neu organisieren müssen.
Betroffene stellen sich dann häufig die Frage, wie lange eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis andauert und wann sie ihren Führerschein zurückbekommen. Diese Frage kann aber pauschal nicht beantwortet werden, denn eine Zeitvorgabe für den vorläufigen Entzug des Führerscheins wird in § 111a der StPO nicht genannt. In der Regel ist die Dauer dieser vorläufigen Maßnahme vom Einzelfall abhängig.
Wie kann ich die endgültige Entziehung meines Führerscheins verhindern?
Für viele ist der Führerschein auch in beruflicher Hinsicht unentbehrlich. So bedeutet die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis für diese Menschen in vielen Fällen auch den Verlust des Arbeitsplatzes. Da in diesem Fall die Existenz der Betroffenen bedroht ist, versuchen viele von ihnen einen endgültigen Führerscheinentzug doch noch abzuwenden.
In jedem Fall ist es ratsam, so schnell wie möglich einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser kann Sie bei der Begründungsfindung unterstützen und Ihnen bei der Vorbereitung auf den Gerichtstermin helfen. Wollen Sie gegen den Beschluss vorgehen, kann er Sie beraten und Ihnen darlegen, wie Ihre Aussichten diesbezüglich stehen.