Manch geblitzter Autofahrer hofft vielleicht, dass der Bußgeldbescheid niemals eintrifft. Doch selten lassen die Behörden die Frist der Verfolgungsverjährung verstreichen. Allerdings ist dies nicht die einzige Verjährungsfrist. Zusätzlich gibt es die Vollstreckungsverjährung. Ein Bußgeldbescheid kann danach nicht mehr vollstreckt werden.
FAQ: Vollstreckungsverjährung
Was ist mit Vollstreckungsverjährung gemeint?
Tritt die Vollstreckungsverjährung ein, bedeutet das, dass eine Geldbuße, Strafe oder Maßnahme nicht mehr vollstreckt (also eingefordert) werden kann.
Wie lange dauert es, bis die Vollstreckungsverjährung eintritt?
Das richtet sich nach der festgesetzten Geldbuße oder Strafe. Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist die Frist der Vollstreckungsverjährung geringer, im Strafrecht höher. Klicken Sie hier, um die genauen Verjährungsfristen in Erfahrung zu bringen.
Bezieht sich die Vollstreckungsverjährung auch auf Gebühren und Fahrverbote?
Gem. § 34 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) gilt die Vollstreckungsverjährung nur für Geldbußen und Nebenfolgen, die eine Geldzahlung zur Folge haben. Ob die Vollstreckungsverjährung auf das Fahrverbot angewendet werden kann, ist jedoch umstritten.
Wie unterscheidet sich die Vollstreckungs- von der Verfolgungsverjährung?
Inhalt
Verfolgungsverjährung bedeutet, dass eine ordnungswidrige oder strafbare Handlung nach einer bestimmten Zeit nicht mehr verfolgt werden kann. Im Straßenverkehr wäre dies z. B. der Fall, wenn Sie zwar geblitzt wurden, aber nach drei Monaten immer noch keinen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Die Vollstreckungsverjährung ist davon zu unterscheiden. Hier geht es um die Verjährung von bereits festgesetzten Geldbußen, Strafen oder anderen Maßnahmen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald eine Entscheidung Rechtskraft erlangt. Das ist beim Bußgeldbescheid beispielsweise der Fall, wenn Sie binnen zwei Wochen keinen Einspruch eingelegt haben.
Doch wie lange kann sich die Vollstreckungsbehörde Zeit lassen, bis festgesetzte Bußgelder absolut verjähren? Wonach die Vollstreckungsverjährung bemessen wird, welche Gesetze hierfür relevant sind und was dies in der Praxis bedeutet, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Eintritt der Vollstreckungsverjährung
Ähnlich der Verfolgungsverjährung richtet sich auch die Vollstreckungsverjährung nach der Höhe der Geldbuße bzw. dem Strafmaß. Allerdings gilt hier nicht das theoretisch per Gesetz mögliche Höchstmaß, sondern das bereits rechtskräftig festgesetzte Maß. Nachfolgender Tabelle können Sie die Fristen entnehmen:
Festgesetzte Geldbuße oder Strafe | Frist |
---|---|
Bei Ordnungswidrigkeiten | |
> 1.000 Euro | 5 Jahre |
< 1.000 Euro | 3 Jahre |
Bei Straftaten (nicht bei lebenslanger Freiheitsstrafe) | |
Freiheitsstrafe > 10 Jahre | 25 Jahre |
Freiheitsstrafe bis 10 Jahre | 20 Jahre |
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 10 Jahre |
Freiheitsstrafe bis 1 Jahr / Geldstrafe > 320 Tagessätze | 5 Jahre |
Geldstrafe bis 320 Tagessätze | 3 Jahre |
Ruhen der Vollstreckungsverjährung
Die Vollstreckungsverjährung kann sich verlängern, wenn zwischenzeitlich Umstände eintreten, die ein Ruhen der Frist nach §§ 34 Abs. 4 OWiG und 79a StGB rechtfertigen. Das ist der Fall, wenn …
- der Beginn oder die Fortsetzung der Vollstreckung nach dem Gesetz nicht möglich ist.
- die Vollstreckung ausgesetzt werden muss.
- eine Zahlungserleichterung gewährt wurde.
Ruhen bedeutet, dass die Vollstreckung zu einem späteren Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt wird und dabei auch die Frist bis zu Vollstreckungsverjährung kurz pausiert.