VKS 3.0 – Gerät zur Abstandsmessung der Firma VIDIT Systems

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Auf der Autobahn, Kraftfahr- oder Landstraße: Gerade bei hohen Geschwindigkeiten können kleine Fehler schnell gravierende Folgen haben. Nur wer genug Abstand zum Vordermann einhält, hat ausreichend Zeit, um schnell auf Gefahrensituationen zu reagieren. Bei der Abstandsmessung setzt die Polizei häufig auf das von der Firma VIDIT hergestellte Gerät VKS 3.0.

FAQ: Messgerät VKS 3.0

Welche Aufgabe hat das Messgerät VKS 3.0?

Es wird zur Abstandsmessung, beispielsweise auf der Autobahn, eingesetzt. Es kann jedoch auch die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen.

Wie funktioniert das Gerät?

Eine Kamera ist auf die Straße gerichtet. Dort ist ein mindestens 100 Meter langer Abschnitt markiert. Mit Hilfe von weiteren Kontrollpunkten lässt sich ein vom Computer erfassbares Modell erstellen. In dem entstehenden virtuellen Messfeld können Abstände und Geschwindigkeiten ermittelt werden.

Darf VKS 3.0 überhaupt eingesetzt werden?

Die Gerichte urteilen hier unterschiedlich. Manche sehen im Einsatz des Gerätes eine Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, da die Videokamera auch die Fahrzeuge filmt, die keine Verstöße begehen.

Geringer Abstand bedeutet weniger Reaktionszeit

Mit dem Gerät VKS 3.0 erfolgt die Abstandsmessung meist von einer Brücke aus.
Mit dem Gerät VKS 3.0 erfolgt die Abstandsmessung meist von einer Brücke aus.

Gemäß § 4 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt Folgendes:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Doch vor allem auf der Autobahn halten sich viele Fahrer nicht an diese Regelung. Sie fahren zu dicht auf und gefährden dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Um Abstandssündern auf die Spur zu kommen, wird unter anderem das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 verwendet.

Sollte eine Person über einen längeren Zeitraum zu dicht auffahren oder den Vordermann durch Betätigen der Lichthupe zum Spurwechsel drängen, kann dies als Nötigung gewertet werden. Hierbei handelt es sich um eine Straftat.

Wie funktioniert das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0?

Vom VIDIT VKS 3.0 erwischt? Oft droht mehr als nur ein Bußgeld.
Vom VIDIT VKS 3.0 erwischt? Oft droht mehr als nur ein Bußgeld.

Wie genau läuft die Messung mit dem Gerät VKS 3.0. ab? Auf der Fahrbahn muss ein Abschnitt von mindestens 100 Metern Länge markiert werden. Hierbei ist eine äußerst präzise Messung vonnöten. Als Kontrollpunkte dienen zwei zusätzliche Markierungen, die auf der Fahrbahn angebracht werden. Aus all diesen Punkten ergibt sich ein Modell der Fahrbahn, welches von einem Computer erfasst werden kann.

Es wird ein virtuelles Messfeld erzeugt, in welchem genau festgestellt werden kann, zu welcher Zeit sich ein Fahrzeug an welchem Ort befindet. Eine Videokamera filmt die Fahrbahn, eine weitere, die ferngesteuert werden kann, dient dazu, Fahrer und Kennzeichen bei einem vermuteten Verstoß festzuhalten.

Mittels einer Software findet im Anschluss die Auswertung des Materials, welches vom Blitzer VKS 3.0 aufgezeichnet wurde, statt. Mit Hilfe der Daten können sowohl Geschwindigkeit als auch Abstand ermittelt werden.

Darf das Messgerät VKS 3.0 überhaupt verwendet werden?

Zum Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 existieren verschiedene Urteile.
Zum Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 existieren verschiedene Urteile.

Ob Messungen durch das Gerät VKS 3.0 verwertbar sind, ist seit einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg strittig (Ss Bs 186/09). Im Jahr 2009 entschied das Gericht, dass die Aufzeichnung des Verkehrs durch Verkehrskontrollsysteme wie das Gerät VKS 3.0 einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstelle.

Des Weiteren sei damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Aus diesem Grund wurde der Kläger, dem ein Abstandsverstoß vorgeworfen wurde, freigesprochen.

Allerdings ist diese Sichtweise strittig, wie ein Urteil des OLG Bamberg aus dem Jahr 2015 zeigt (3 Ss OWi 874/15). Laut diesem seien Messungen, die durch das Gerät VKS 3.0 in Verbindung mit dem Softwaremodul „VKS select“ durchgeführt werden, verwertbar. Als Begründung wurde angegeben, dass nur kurze Identsequenzen angefertigt würden. Für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei eine ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben.

Sollen Sie einen Abstandsverstoß begangen haben, werden Sie darüber in einem Bußgeldbescheid informiert. Neben einem Bußgeld können zusätzlich Punkte in Flensburg oder auch ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot drohen. Sind Sie unsicher, ob die Messung mit dem Gerät VKS 3.0 ihre Richtigkeit hat? Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann eine Akteneinsicht vornehmen und Sie zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beraten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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