Auf der Autobahn, Kraftfahr- oder Landstraße: Gerade bei hohen Geschwindigkeiten können kleine Fehler schnell gravierende Folgen haben. Nur wer genug Abstand zum Vordermann einhält, hat ausreichend Zeit, um schnell auf Gefahrensituationen zu reagieren. Bei der Abstandsmessung setzt die Polizei häufig auf das von der Firma VIDIT hergestellte Gerät VKS 3.0.
FAQ: Messgerät VKS 3.0
Es wird zur Abstandsmessung, beispielsweise auf der Autobahn, eingesetzt. Es kann jedoch auch die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs bestimmen.
Eine Kamera ist auf die Straße gerichtet. Dort ist ein mindestens 100 Meter langer Abschnitt markiert. Mit Hilfe von weiteren Kontrollpunkten lässt sich ein vom Computer erfassbares Modell erstellen. In dem entstehenden virtuellen Messfeld können Abstände und Geschwindigkeiten ermittelt werden.
Die Gerichte urteilen hier unterschiedlich. Manche sehen im Einsatz des Gerätes eine Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, da die Videokamera auch die Fahrzeuge filmt, die keine Verstöße begehen.
Geringer Abstand bedeutet weniger Reaktionszeit
Inhalt
Gemäß § 4 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt Folgendes:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Doch vor allem auf der Autobahn halten sich viele Fahrer nicht an diese Regelung. Sie fahren zu dicht auf und gefährden dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch Beifahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Um Abstandssündern auf die Spur zu kommen, wird unter anderem das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 verwendet.
Wie funktioniert das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0?
Wie genau läuft die Messung mit dem Gerät VKS 3.0. ab? Auf der Fahrbahn muss ein Abschnitt von mindestens 100 Metern Länge markiert werden. Hierbei ist eine äußerst präzise Messung vonnöten. Als Kontrollpunkte dienen zwei zusätzliche Markierungen, die auf der Fahrbahn angebracht werden. Aus all diesen Punkten ergibt sich ein Modell der Fahrbahn, welches von einem Computer erfasst werden kann.
Es wird ein virtuelles Messfeld erzeugt, in welchem genau festgestellt werden kann, zu welcher Zeit sich ein Fahrzeug an welchem Ort befindet. Eine Videokamera filmt die Fahrbahn, eine weitere, die ferngesteuert werden kann, dient dazu, Fahrer und Kennzeichen bei einem vermuteten Verstoß festzuhalten.
Darf das Messgerät VKS 3.0 überhaupt verwendet werden?
Ob Messungen durch das Gerät VKS 3.0 verwertbar sind, ist seit einem Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg strittig (Ss Bs 186/09). Im Jahr 2009 entschied das Gericht, dass die Aufzeichnung des Verkehrs durch Verkehrskontrollsysteme wie das Gerät VKS 3.0 einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstelle.
Des Weiteren sei damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Aus diesem Grund wurde der Kläger, dem ein Abstandsverstoß vorgeworfen wurde, freigesprochen.
Allerdings ist diese Sichtweise strittig, wie ein Urteil des OLG Bamberg aus dem Jahr 2015 zeigt (3 Ss OWi 874/15). Laut diesem seien Messungen, die durch das Gerät VKS 3.0 in Verbindung mit dem Softwaremodul „VKS select“ durchgeführt werden, verwertbar. Als Begründung wurde angegeben, dass nur kurze Identsequenzen angefertigt würden. Für den Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei eine ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben.