Abstandsmessung mit VIDIT VKS 3.01 – Funktionsweise und Verwertbarkeit

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Zwar ereignen sich laut Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates vergleichsweise wenige Unfälle mit Personenschäden auf der Autobahn – 2016 waren es rund 6,9 Prozent. Jedoch kamen 12,3 Prozent aller Getöteten bei einem Unfall auf der Autobahn ums Leben. Nicht selten ist ein zu geringer Sicherheitsabstand Auslöser verheerender Folgen. Durch eine Messung mit dem VIDIT-Verkehrskontrollsystem VKS 3.01 deckt die Polizei Abstandsverstöße auf.

FAQ: Das Messgerät VIDIT VKS 3.01

Welche Aufgabe erfüllt das Kontrollsystem VIDIT VKS 3.01?

Das Gerät kann sowohl zur Abstands- als auch zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden.

Wie funktioniert das Gerät?

Meist werden an einer Brücke Kameras angebracht. Diese filmen einen Bereich, auf dem ein bestimmter Abschnitt mit mehreren Punkten markiert wurde. Daraus kann die Technik ein Modell der Fahrbahn erstellen. VIDIT VKS 3.01 übernimmt die Auswertung der Daten und kann unter anderem Abstandsverstöße feststellen.

Ist die Messung verwertbar?

Gerichte haben hierzu schon unterschiedliche Urteile gefällt. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.

Bei einem Abstandsverstoß droht oft mehr als nur ein Bußgeld

Mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 werden Abstandsmessungen vorgenommen.
Mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 werden Abstandsmessungen vorgenommen.

Einen nicht angepassten Sicherheitsabstand einzuhalten ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Gemäß § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug so gewählt werden, dass der Fahrer auch bei einer plötzlichen Bremsung des Vordermanns noch hinter diesem zum Stehen kommen kann.

Dem aktuellen Bußgeldkatalog ist zu entnehmen, welche Sanktionen für Abstandsverstöße zu erwarten sind. Zum einen wird ein Bußgeld in Höhe von 25 bis 400 Euro erhoben. In vielen Fällen drohen außerdem ein bis zwei Punkte in Flensburg. In schweren Fällen wird sogar ein- bis zu dreimonatiges Fahrverbot angeordnet.

Mit Geräten wie dem VIDIT VKS 3.01 werden Abstandsverstöße ermittelt. Hierbei handelt es sich um keinen Blitzer. Die Betroffenen bemerken also keinen hellen Lichtblitz, wenn sie einen Verstoß begehen.

Die Funktionsweise des VIDIT VKS 3.01 einfach erklärt

Das von der Firma VIDIT hergestellte Gerät VKS 3.01 misst auch die Geschwindigkeit.
Das von der Firma VIDIT hergestellte Gerät VKS 3.01 misst auch die Geschwindigkeit.

Das Abstandsmessgerät VIDIT VKS 3.01 funktioniert auf gleiche Weise wie der VKS 3.0. Die Unterschiede bestehen lediglich in unterschiedlichen Softwareversionen. Des Weiteren wird Ersterer stationär, Letzterer hingegen mobil eingesetzt. Beide Geräte messen nicht nur den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen, sondern auch deren Geschwindigkeit.

Auf einer Brücke oder einer ähnlichen Konstruktion werden Kameras angebracht. Eine davon filmt ständig den Verkehr. Auf der Fahrbahn wird im Vorhinein mit vier Punkten ein Abschnitt markiert, der mindestens 100 Meter lang ist. Zwei weitere Punkte dienen als Kontrollmarkierungen für die Messung. Mit Hilfe dieser Punkte lässt sich im Computer ein Modell der Fahrbahn erstellen.

Innerhalb dieses Modells kann genau ermittelt werden, zu welcher Zeit sich ein Fahrzeug an welchem Ort aufhält. Fällt dem Messbeamten ein möglicher Verstoß auf, aktiviert er eine zweite Kamera. Diese filmt das Kennzeichen und dient der späteren Fahreridentifizierung.

Am Computer erfolgt dann die Auswertung der Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01. So kann festgestellt werden, ob ein Fahrer tatsächlich einen Verstoß begangen hat.

Unterschiedliche Gerichtsurteile zum VKS 3.01

Unklare Rechtslage: Zu den mit dem VIDIT VKS 3.01 angefertigten Messungen existieren verschiedene Urteile.
Unklare Rechtslage: Zu den mit dem VIDIT VKS 3.01 angefertigten Messungen existieren verschiedene Urteile.

Die Verwendung des Gerätes VIDIT VKS 3.01 haben bereits unterschiedliche Gerichte beschäftigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2009 etwa entschieden, dass eine Messung durch das Gerät nicht verwertbar sei, da die Videoaufnahmen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzten (2 BvR 941/08).

Das Oberlandesgericht Dresden hingegen entschied, dass eine Verwertbarkeit der Messung vorliege, solange ein Anfangsverdacht bestehe (Ss (OWI) 788/09).

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und sollen wegen eines Abstandsverstoßes ein Bußgeld zahlen und müssen vielleicht sogar ein Fahrverbot befürchten? Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalten des Bescheids können Personen Einspruch einlegen. Ob sich dies bei einem Betroffenen lohnt, etwa weil Zweifel an der korrekten Bedienung des VIDIT VKS 3.01 bestehen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht klären.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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