Eine bestehende Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung dafür, dass Kraftfahrzeuge für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden. Auch Mopeds, Mofas und Elektrokleinstfahrzeuge müssen über eine solche verfügen. Dieser Ratgeber liefert Ihnen alle wichtigen Informationen über das Versicherungskennzeichen.
FAQ: Versicherungskennzeichen
Als Halter benötigen Sie zum Beispiel für Roller und Mofa ein Versicherungskennzeichen. Zudem ist dieses für Elektrokleinstfahrzeuge, wie etwa E-Scooter und Segways vorgeschrieben. Es dient als Nachweis dafür, dass Sie für das jeweilige Gefährt eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Den Antrag fürs Versicherungskennzeichen stellen Sie direkt bei Ihrem Versicherungsanbieter. Haben Sie einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet und den Jahresbeitrag entrichtet, wird Ihnen der Versicherer das Kennzeichen rechtzeitig zuschicken.
Nehmen Sie ein Gefährt in Betrieb, ohne das dafür vorgeschriebene gültige Versicherungskennzeichen zu besitzen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro geahndet. Welche Sanktionen im Zusammenhang mit dem Versicherungskennzeichen noch denkbar sind, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Versicherungskennzeichen haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Allerdings handelt es sich dabei nicht um das eigentliche Kalenderjahr. Die Versicherungsnachweise gelten immer vom ersten März bis zum letzten Tag des Februars im Folgejahr.
Die Farbe des jeweils gültigen Versicherungskennzeichens wechselt jährlich und wird durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert. Aktuell ist die nachfolgende Reihenfolge vorgesehen: grün (2022), schwarz (2023) und blau (2024).
Für welche Fahrzeuge brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen?
Inhalt
Das Sie für ein Auto oder ein Motorrad eine Haftpflichtversicherung benötigen, ist den meisten Fahrzeughaltern klar. Doch wie verhält es sich eigentlich bei anderen, teils zulassungsfreien Kraftfahrzeugarten?
Auch mit diesen können Sie am Straßenverkehr teilnehmen und müssen entsprechend über einen Versicherungsschutz verfügen. § 26 Absatz 1 FZV definiert nämlich:
Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. […]. Das Versicherungskennzeichen und die Bescheinigung verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des Verkehrsjahres. Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Bei den im Paragraphen aufgeführten Fahrzeugen handelt es sich zum Beispiel um Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Das umfasst beispielsweise Roller, Mopeds, Mofas sowie einige Quads und Trikes.
Gut zu wissen: Ein Versicherungskennzeichen ist außerdem für Segways und Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 20 km/h sowie den E-Scooter vorgeschrieben.
Wie Sie ein Versicherungskennzeichen für Mofa und Co. erhalten
Haben Sie nun eines der eben beschriebenen Fahrzeuge erworben und wollen dieses in Betrieb nehmen, müssen Sie sich an einen Versicherer wenden und das Versicherungskennzeichen beantragen.
Dafür brauchen Sie lediglich die nachfolgenden Angaben zu dem Gefährt:
- Baujahr
- Antriebsart
- Hersteller
- Fahrgestellnummer
Haben Sie dem Versicherer diese Daten übermittelt, wird dieser Ihnen ein Angebot über die jährliche Versicherungsprämie unterbreiten. Stimmen Sie diesem zu und unterzeichnen Sie den Vertrag, schickt Ihnen das Versicherungsunternehmen ein Versicherungskennzeichen zu, sobald Sie den Jahresbeitrag entrichtet haben.
Bedenken Sie, dass die Abrechnung nicht nach Kalenderjahr erfolgt. Es handelt sich vielmehr um das Verkehrsjahr. Dieses beginnt gemäß FZV am ersten März und dauert bis zum letzten Tag des Februars im Folgejahr.
Das Versicherungskennzeichen selbst verfügt dann nur über eine Gültigkeit für diesen Zeitraum. Es muss also jedes Jahr ein neues Kennzeichen her. Um die Kontrolle zu erleichtern, wechselt die Farbe vom Versicherungskennzeichen jährlich. Für das Jahr 2022 ist es grün, 2023 schwarz und 2024 blau.
§ 27 FZV: Das Versicherungskennzeichen anbringen
§ 27 FZV definiert in den Absätzen 3 und 4 wie genau Sie das Versicherungskennzeichen am Fahrzeug mit oder Anhänger anbringen müssen:
(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.
(4) Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich.
Das Moped-Versicherungskennzeichen fehlt: Welche Sanktionen drohen?
Wie bereits erwähnt, gibt es in Deutschland die Pflicht, ein Versicherungskennzeichen am E-Scooter, Moped, Segway etc. anzubringen. Wenn Sie dies nicht tun, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann dann gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert werden.
Nutzen Sie beispielsweise ein Fahrzeug, was über ein Versicherungskennzeichen verfügt, welches nicht den Vorschriften entspricht, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen. Unsere Tabelle zeigt Ihnen weitere mögliche Sanktionen im Zusammenhang mit dem Versicherungskennzeichen:
Verstoß | Geldbuße |
---|---|
Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen nicht mitgeführt | 10 € |
Fahrzeug, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entsprach genutzt | 10 € |
Bei einer Verkehrskontrolle nicht die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen ausgehändigt | 10 € |
Ohne gültiges Versicherungskennzeichen gefahren | 40 € |
Bedenken Sie allerdings, dass das Fahren ohne einen gültigen Versicherungsschutz auch eine Straftat darstellt. Sie verstoßen dann gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und müssen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.