Verkehrseinrichtungen in Deutschland: Diese sollten Sie kennen

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In Deutschland gibt es nicht nur Verkehrszeichen, sondern auch noch Verkehrseinrichtungen. Zwischen diesen gibt es große Unterschiede. Welche das sind, lesen Sie im Folgenden.

FAQ: Verkehrseinrichtungen

Was sind Verkehrseinrichtungen?

Laut § 43 StVO sind Verkehrseinrichtungen „Schranken, Sperrfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen“ und „Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflussungsanlagen“.

Wie regeln Verkehrseinrichtungen den Verkehr?

Verkehrseinrichtungen haben Vorrang vor den allgemeinen Verkehrsregeln (vgl. § 43 StVO Abs. 2).

Welche Verkehrseinrichtungen gibt es?

Das ergibt sich ebenfalls aus § 43 StVO. Eine Übersicht über Verkehrseinrichtungen finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Verkehrseinrichtungen

Verkehrseinrichtungen müssen bei Bedarf angeordnet werden

Welche Verkehrseinrichtungen gibt es in Deutschland?
Welche Verkehrseinrichtungen gibt es in Deutschland?

Die StVO, ein Bestandteil des Verkehrsrecht, definiert Verkehrseinrichtungen wie folgt:

(1) Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen, die bis auf Leitpfosten, Leitschwellen und Leitborde rot-weiß gestreift sind. Leitschwellen und Leitborde haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung und sind gelb. Verkehrseinrichtungen sind außerdem Absperrgeländer, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen sowie Verkehrsbeeinflußungsanlagen.(…)

(2) Regelungen durch Verkehrseinrichtungen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.

Quelle: § 43 StVO
Grund genug, dass Sie sich mit den Verkehrseinrichtungen einmal beschäftigen. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Verkehrseinrichtungen aus dem Verkehrszeichenkatalog Deutschland und ihre Bedeutung zusammengefasst. Generell gilt: Verkehrseinrichtungen weisen Sie auf Gefahren im Straßenverkehr hin.

Die Verkehrseinrichtungen werden von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bei Bedarf angeordnet, z.B. bei einem Unfall oder Straßenbeschädigungen wie Schlaglöchern, aber auch bei Baustellen. Die dann angebrachte Verkehrseinrichtung in Form von z.B. eines Absperrgeländers ist unbedingt zu beachten und hat anderen Anordnungen gegenüber Vorrang.

Bei einem Unfall auf der Autobahn sind Absperrgeländer unerlässlich, um die Unfallstelle kontrollieren zu können, die Unfallopfer ohne Behinderungen von anderen Verkehrsteilnehmern versorgen zu können und einen Stau aufgrund von Verwirrung der vorbeifahrenden Fahrzeuge zu verhindern. Zu Verkehrseinrichtungen gehören aber auch Ampeln oder mobile Ampeln, die nur bei Bedarf angebracht werden.

Kennzeichnung von Arbeits- oder Unfallstellen

VerkehrszeichenBedeutung
Verkehrszeichen 600 Absperrschranke Absperrschranke
Verkehrszeichen 605 Leitbake, Schraffenbake Leitbake, Schraffenbake
Verkehrszeichen 610 Leitkegel Leitkegel
Verkehrszeichen 615 Fahrbare Absperrtafel Fahrbare Absperrtafel
Verkehrszeichen 616 Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
Verkehrszeichen 720 Grünpfeil Grünpfeil

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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