Verkehrszeichen in Spanien: Wichtigste Regeln im Straßenverkehr

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Sind Urlauber im Ausland mit dem Mietwagen unterwegs, um die Gegend zu erkunden, müssen sie sich häufig auf andere Straßenregeln und Verkehrsschilder einstellen, als in Deutschland. Auch der Umgang und das Verhalten der Autofahrer im Straßenverkehr kann sich von den Gegebenheiten in Deutschland unterscheiden. Wenn Sie sich vorher mit den Straßenverkehrsregeln und Straßenschildern bekannt machen, kann Ihnen das vor Ort Stress ersparen. Doch welche Verkehrsschilder in Spanien müssen Sie kennen und wie schnell kann man in Spanien fahren?

FAQ: Verkehrszeichen in Spanien

Wie unterscheiden sich die Verkehrszeichen in Spanien von den deutschen?

Im Grunde sind spanische Verkehrsschilder den deutschen ähnlich. Dreiecke weisen auf Gefahren hin, weiße Kreise mit roter Umrandung verbieten Handlungen und blaue Rechtecke geben Hinweise. Trotzdem gibt es spezielle Verkehrsschilder in Spanien, die allein ortstypisch sind, denn auch die Verkehrsregeln in Spanien sind landesspezifisch. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was sollten Sie sonst noch über spanische Straßenschilder und Verkehrsregeln wissen?

In Spanien deuten verschiedene Schilder auf die “Autovia” und die “Autopista” hin. Diese sind verschiedene Autobahnarten. Während die “Autovia” mautlos und autobahnähnlich ist und Ampeln und Kreuzungen enthält, weist die “Autopista” keine Kreuzungen auf und Sie müssen Maut zahlen. Mehr zu den entsprechenden Schildern erfahren Sie hier.

Was bedeuten die blauen Schilder in Spanien?

Die blauen Verkehrszeichen in Spanien sind Vorschrifts- oder Hinweiszeichen. Sie können beispielsweise auf eine Bushaltestelle hinweisen, wenn ein schwarzer Bus auf weißem Hintergrund abgebildet ist, oder auf einen Parkplatz hindeutet, wenn ein weißes “P” zu sehen ist. Mehrere Pfeile die im Kreis entgegen des Uhrzeigersinns zeigen, deuten auf einen Kreisverkehr hin.

Sind Verkehrszeichen eigentlich international?

Verkehrszeichen in Spanien sind grundsätzlich den deutschen ähnlich.
Verkehrszeichen in Spanien sind grundsätzlich den deutschen ähnlich.

Meistens ähneln sich Verkehrszeichen in den verschiedenen Ländern. Auch wenn es Unterschiede in Form und Farbe gibt, sollten Sie jedoch auch für deutsche Autofahrer leicht zu erkennen sein. Trotzdem gibt es regionale Verkehrszeichen, die besonders in einem Bereich vorkommen. Bestimmte Formen und Farben sind jedoch auch universell. Auch in Spanien gibt es GefahrenVorschrifts– und Hinweiszeichen. Das rot umrandete Dreieck warnt vor einer Gefahr oder zeigt die Vorfahrt an. Runde weiße Schilder mit rotem Rand verbieten Handlungen, während Hinweisschilder blaue Vierecke sind.

Übrigens: In welchem Land gibt es eigentlich die meisten Verkehrsschilder? – Deutschland katalogisiert mit mehr als 20 Millionen die meisten Schilder.

Spanische Verkehrsregeln und Verkehrszeichen

Spaniens Streckennetz ist sehr gut ausgebaut. Es herrscht Rechtsverkehr und es gilt wie in der Bundesrepublik die Regel Rechts vor Links. In Ortschaften gibt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auf Landstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h und auf Schnellstraßen 100 km/h. Auf Autobahnen, den “Autopistas” können Sie sogar 120 km/h schnell fahren. Darauf weisen runde weiße Schilder mit rotem Rand und schwarzer Ziffer hin.

In Spanien existieren neben besonderen Verkehrsschildern, Markierungen auf der Fahrbahn und im Straßenraum. Die Ampeln funktionieren mit den Farben Rot, Gelb, Grün genau wie die in Deutschland. An Fußgängerüberwegen oder besonderen Straßenkreuzungen stehen manchmal auch Ampeln, die ein gelbes Wechselblinklicht anzeigen, bevor sie auf rot schalten. Das bedeutet, Sie dürfen dann fahren, wenn der Verkehr es zulässt.

Besondere Verkehrszeichen in Spanien für das Parken und das Parkverbot

Das Verkehrszeichen in Spanien für die Autobahn ist blau mit weißer Aufschrift.
Das Verkehrszeichen in Spanien für die Autobahn ist blau mit weißer Aufschrift.

Ist das Verkehrszeichen in Spanien blau, bedeutet das, dass es eine Vorschrift zeigt oder einen Hinweis gibt. Das Zeichen für das Parkverbot ist ein blauer Kreis mit rotem Rand und rot gekreuzter Linie. Der Parkplatz wird durch ein viereckiges blaues Schild mit einem weißen “P” ausgewiesen.

Gelbe Markierungen am Bordsteinrand zeigen ein Parkverbot an. Zusätzliche Schilder können auf das Verbot aufmerksam machen. Eine blaue Markierung deutet am Bordsteinrand hingegen auf eine gebührenpflichtige Parkzone hin, meist mit einem Parkautomaten ausgestattet. Ein Parkverbot kann auch durch eine gestrichelte oder gelbe Zickzack-Linie am Fahrbahnrand gekennzeichnet sein. Absolutes Halte- und Parkverbot zeigt eine durchgezogene gelbe Linie auf.

Weitere ortsspezifische spanische Verkehrsschilder

In Spanien haben einige Verkehrszeichen eine spanische Aufschrift. Diese sind besondere regionale Schilder, die Sie nicht aus Deutschland kennen können. Ein viereckiges blaues Zeichen mit dem weißen Wort “AUTOVIA” kündigt eine autobahnähnliche Straße an. Das blaue viereckige Zeichen auf dem weiße Linien eine Fahrbahn und Brücke darstellen, zeigt auf eine “Autopista”, die mautpflichtige Autobahn hin.

Weitere Verkehrsschilder in Spanien können eine Aufschrift in spanischer Schrift aufzeigen. Die wichtigsten, die Sie kennen sollten, sind:

  • Obra: Baustelle
  • Prohibido aparcar: Parken/Halten verboten
  • Desvío: Umleitung
  • Conducir lentamente: langsam fahren
  • Prohibido tránsito: Durchfahrt verboten
  • Fin de la prohibición de adelantar: Ende des Überholverbots

Die Folgen bei einem Verstoß gegen die Regeln der Verkehrszeichen in Spanien

Verstoßen Sie gegen die Verkehrsregeln, müssen Sie auch in Spanien wie in anderem Ausland mit Bußgeldern rechnen. Bei Falschparken zahlen Sie ca. 90 Euro. 20 km/h zu schnell kostet Sie 100 Euro, während Sie bei 25 km/h über dem Tempolimit in Spanien 300 Euro loswerden und Punkte bekommen. Sie sollten die Verkehrszeichen in Spanien also befolgen, zumindest, wenn es sich um Vorschrifts- oder Gefahrenzeichen handelt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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