Die Verkehrsüberwachung verfolgt unterschiedlichste Ziele: Neben der einfachen Beobachtung von Verkehrsflüssen gehört hierzu maßgeblich auch die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Doch welche Maßnahmen halten Polizei und Verkehrsbehörden bereit, um derlei Verstöße aufzudecken und allein durch Präsenz zu unterbinden?
FAQ: Verkehrsüberwachung
Die Polizei und die jeweiligen Verkehrsbehörden sind für die Verkehrsüberwachung zuständig.
Überwiegend werden Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße festgestellt.
Mit Radar- und Lasertechnik sowie mit Piezosensoren und Induktionsschleifen können Geschwindigkeitsverstöße festgestellt werden. Mit welchen Verfahren der Abstand kontrolliert wird, erfahren Sie hier.
Polizeiliche und kommunale Verkehrsüberwachung
Inhalt
Grundsätzlich fällt die Verkehrsüberwachung in den Aufgabenbereich der Polizei und anderer Verkehrsbehörden wie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Kraftfahrt-Bundesamt, Landes- und Bundesämter für Straßenwesen oder Güterverkehr u. v. m.
Eine der wichtigsten Aufgaben, die auch dem Laien regelmäßig begegnet: die Verfolgung und Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Abstands oder Alkoholverstößen im Straßenverkehr und zahlreichen anderen Ordnungswidrigkeiten.
Regelmäßig in den Aufgabenbereich der einzelnen Kommunen hingegen fällt vor allem die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Dabei übernimmt das ansässige Ordnungsamt die kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) und verfolgt und ahndet überwiegend Park- und Halteverstöße, während die Verkehrspolizei im fließenden Verkehr zuständig ist.
Welche Mittel setzen Polizei und Verkehrsbehörden ein?
Für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr setzt die Polizei auf unterschiedlichste Messgeräte. Grundsätzlich zu unterscheiden sind dabei mobile und stationäre Verkehrsüberwachung.
Bei der stationären Kontrolle finden vor allem Radarfallen und Blitzer Anwendung. Starenkästen und Blitzersäulen sind wohl für die meisten Autofahrer ein gewohnter Anblick.
Mit diesen Messgeräten sollen vor allem Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße aufgedeckt und verfolgt werden. Die stationären Messgeräte mit gekoppelter Kamera erstellen dabei regelmäßig ein – mal mehr, mal minder gut getroffenes – Bild von dem jeweiligen Verkehrssünder. Dieses dient dann als Beweis für dessen verkehrswidriges Handeln im folgenden Bußgeldverfahren.
Da die stationären Messgeräte nur einen stark eingeschränkten Blick auf die Straßen ermöglichen und viele Verkehrsteilnehmer sich an deren Standorte erinnern und anpassen können, setzt die Polizei verstärkt auch auf die mobile Verkehrsüberwachung.
Hierbei kann sie besser und spontaner auch auf kurzfristig auftretende Unfallschwerpunkte wie etwa Autobahnbaustellen reagieren. Zudem können neben Geschwindigkeitsüberschreitungen auch Abstandsverstöße erfasst werden. Die Wahl der Mittel ist dabei sehr umfassend:
- Laserpistolen
- Videonachfahrsysteme
- Brückenabstandsmessung
- mobile Radarfallen
- Lichtschranken-Blitzer
- u. v. m.
Ist die private Verkehrsüberwachung zulässig?
Einen Blitzer in den eigenen Vorgarten stellen und so den Lärmpegel vor der eigenen Haustür verringern, der auf zu schnell fahrende Kfz-Fahrer zurückzuführen ist? Grundsätzlich kann sich jeder eine Radarfalle zulegen – wenn sie sich die teuren Messgeräte leisten können, für die schon einmal fünfstellige Beträge anfallen.
Auf öffentlichen Wegen dürfen Sie diese jedoch nicht aufstellen und für die erstellten Bilder gilt zudem meist ein Beweisverwertungsverbot. Der Grund: Der Messvorgang und die Auswertung müssen von geschultem Personal vorgenommen und überwacht werden.
Allerdings können einzelne Privatunternehmen den Kommunen und Bußgeldbehörden bei der Geschwindigkeitskontrolle etwas Arbeit abnehmen. Sie installieren die Blitzer und sammeln Beweisbilder und Informationen, auswerten dürfen diese die Unternehmen selbst jedoch nicht. Das wiederum fällt in den Zuständigkeitsbereich der Verkehrsbehörden oder ggf. der Kommunen.
Ziel der mobilen und stationären Verkehrsüberwachung
Die Erfassung, Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen verfolgt vor allem zwei wesentliche Ziele:
- Verkehrssünder sollen merken, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften Konsequenzen hat. Damit einher geht dabei auch ein verkehrserzieherisches Element.
- Die Präsenz der Verkehrspolizei und anderer verfolgender Instanzen hat auch einen präventiven Charakter. Je dichter die Kontrollen, desto stärker achtet der ein oder andere (belehrbare) Autofahrer verstärkter auf die Vorschriften.
Andere Aufgaben der Verkehrsüberwachung
Neben der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten übernimmt die Verkehrsüberwachung jedoch auch noch andere wichtige Aufgaben, die für den Otto Normalverbraucher zunächst nicht so direkt ins Auge springen.
Am wichtigsten ist etwa die generelle Überwachung des Verkehrsflusses an Ampeln, in Ballungsgebieten, auf Straßen, Bahn- und Schifffahrtswegen. Dabei sind nicht nur statistische Erhebungen Ziel des Ganzen: Auslastung einzelner Verkehrswege, Vermeidung von Staus, Planung von Umgehungsstrecken, Bewertung von geplanten Baustellen, ja sogar die Schaltung einer Ampel kann entsprechend optimiert werden, wenn die Verkehrsüberwachungskamera über ihr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen registriert.
Die Bedeutung der Verkehrsüberwachung ist für den Erhalt und die Optimierung der Verkehrssicherheit sowie die Planung und Kontrolle des gesamten Verkehrsnetzes kaum zu unterschätzen.
Ich wurde am Ortsausgang in Neidlingen in Richtung Weilheim /Teck geblitzt . Das Blitzgerät stand auf dem Trennstreifen der deiden Fahrbahnen – ca. 60m vor dem Ortsausgangsschild – ist so eine willkürliche Massnahme Gesetzeskonform ; allgemein gilt doch – wenn ich das Verkehrszeichen sehe darf ich darauf reagieren . Also am Ortsausgang meine Geschwindigkeit erhöhen . Mir ist durch Verkehrsteilnehmerschulungen bekannt , dass ein Blitzer einen Abstand von 150 m zum Aussagefähigen Verkehrsschild haben muss. Zur Raschauer im dichten Berufsverkehr gibt es sicherlich bedarfsgerechtere Auslegungen aber gegen 11,00 Uhr an einem Ort mit Totenstille , weit und breit kein Passant oder Fahrzeug zu sehen – dass ist Willkühr und unangemesen .