Verkehrssünderkartei in Flensburg:  Erhalten Sie Auskunft über Ihren Punktestand

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Verkehrssünder müssen nicht nur Bußgelder und Fahrverbote fürchten, sondern auch die sogenannten „Punkte in Flensburg”. Sie werden in der Verkehrssünderkartei eingetragen, dem Fahreignungsregister vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Doch welche Konsequenzen haben diese Einträge?

FAQ: Die Flensburger Verkehrssünderkartei

Was ist die Verkehrssünderkartei?

Hierbei handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Die Eintragungen in der Verkehrssünderkartei sind als „Punkte in Flensburg” bekannt.

Woher weiß ich, wie viele Punkte ich in der Verkehrssünderkartei angesammelt habe?

Bei einem Punktestand von 4 erhalten Sie eine schriftliche Ermahnung und bei einem Punktestand von 6 eine schriftliche Verwarnung. Darüber hinaus können Sie Ihre Punkte jederzeit beim KBA abfragen.

Wann werden die Punkte aus der Verkehrssünderkartei getilgt?

Punkte werden nach 2,5, 5 oder 10 Jahren gelöscht. Die Frist richtet sich danach, wie viele Punkte Sie auf einmal für einen Verstoß erhalten haben. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber „Wann verfallen Punkte in Flensburg?”

Punkte in Flensburg – die Verkehrssünderkartei speichert sie alle

Die Verkehrssünderkartei in Flensburg speichert Ihre Punkte.
Die Verkehrssünderkartei in Flensburg speichert Ihre Punkte.

Wenn Sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen und dabei obendrein die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, müssen Sie mit einem Eintrag im Fahreignungsregister beim KBA rechnen. Dieses Register ist umgangssprachlich auch als „Verkehrssünderkartei” bekannt und die Eintragungen darin erfolgen in Form von Punkten. Da das KBA in der Stadt Flensburg ist, wird oft einfach nur von den „Punkten in Flensburg” gesprochen.

Doch wie funktioniert dieses Punktesystem genau? Im Grunde ist es recht simpel: Für jeden möglichen Verkehrsverstoß ist festgelegt, wie viele Punkte er nach sich zieht. Je stärker eine Tat die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, umso mehr Punkte werden üblicherweise dafür verhängt. Dies sollen die folgenden Beispiele veranschaulichen:

3 Punkte sind das Höchstmaß, das für einen einzigen Verstoß verhängt werden kann. Es fällt nur für Straftaten an. Ordnungswidrigkeiten hingegen werden mit maximal 2 Punkten vermerkt.

Die Punkte in der Verkehrssünderkartei sammeln sich mit der Zeit an und geben Aufschluss darüber, wie oft und in welchem Ausmaße ein Verkehrsteilnehmer die Verkehrssicherheit bereits beeinträchtigt hat. Ab einem bestimmten Punktestand hat das Konsequenzen zur Folge.

Welche Konsequenzen drohen ab wie vielen Punkten?

Es ist nicht ratsam, allzu viele Punkte in der Verkehrssünderkartei anzusammeln. Denn überschreitet Ihr Punktestand bestimmte Grenzen, hat das entsprechende Maßnahmen zur Folge:

  • max. 3 Punkte: keine Konsequenzen
  • 4 bis 5 Punkte: kostenpflichtige schriftliche Ermahnung; Hinweis auf freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminar (ermöglicht es, einen Punkt abzubauen)
  • 6 bis 7 Punkte: kostenpflichtige schriftliche Verwarnung; Hinweis auf freiwillige Teilnahme an Fahreignungsseminar (Punkteabbau ist jetzt nicht mehr möglich)
  • mind. 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfrist von mind. 6 Monaten; Anordnung zur Teilnahme an MPU
Wann wird der Führerschein entzogen? Der Punktetacho gibt Auskunft.
Wann wird der Führerschein entzogen? Der Punktetacho gibt Auskunft.

Hinweis: Die Punkte in der Verkehrssünderkartei bleiben nicht ewig gespeichert, sondern werden nach einer bestimmten Frist getilgt. Sie zählen dann nicht mehr zu Ihrem aktuellen Punktestand hinzu. Wann genau die Punkte gelöscht werden, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Punkteverfall.

Punktestand aus der Verkehrssünderkartei abfragen

Sie wollen wissen, wie viele Eintragungen Sie aktuell in der Verkehrssünderkartei haben? Dann können Sie eine kostenlose Punkteabfrage ans KBA stellen. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Mit einer Online-Abfrage können Sie Ihren Punktestand in der Verkehrssünderkartei erfahren.
Mit einer Online-Abfrage können Sie Ihren Punktestand in der Verkehrssünderkartei erfahren.
  • per Online-Antrag auf der Webseite des KBA (benötigt Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion)
  • per Brief
  • persönlich beim KBA in Flensburg
  • über einen Online-Anbieter

Letzteres hat den Vorteil, dass Sie keinen Online-Personalausweis benötigen und Sie Ihre Auskunft schneller erhalten als auf dem Postweg. Sie müssen jedoch mit einer Bearbeitungsgebühr rechnen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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