Damit es im Straßenverkehr nicht ständig kracht, gibt es eine Vielzahl an Regeln, welche durch die StVO vorgeschrieben werden. Zudem geben Verkehrszeichen das richtige Verhalten vor. Es gibt auch einige Verkehrsschilder fürs Parken und Halten. Welches Verkehrszeichen spricht ein Parkverbot aus? Drohen Sanktionen, wenn Sie die Verkehrsschilder missachten? Diesen Fragen geht unser Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
FAQ: Verkehrsschilder fürs Parken
Welche Straßenschilder fürs Parken gibt es?
Zum Beispiel die Verkehrszeichen 314 und 315 ordnen bestimmte Regelungen zum Parken auf öffentlichen Straßen an. Weitere Verkehrsschilder für das Parken können Sie unserer Übersicht entnehmen.
Welche Verkehrsschilder weisen ein Parkverbot aus?
Ein bestehendes Parkverbot wird durch ein Halteverbotsschild gekennzeichnet. Hier können Sie sehen, wie das entsprechende Verkehrszeichen aussieht.
Drohen Sanktionen, wenn ich ein Verkehrsschild fürs Parken missachte?
Halten Sie sich nicht an die Vorgaben zum Parken laut Verkehrszeichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert. Wie hoch die konkreten Sanktionen ausfallen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Parken.
Halten und Parken: Wichtige Infos hier im Video
Regelungen zum Parken in Deutschland
Inhalt
Damit nicht alle Kraftfahrzeuge kreuz und quer überall abgestellt werden, gibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterschiedliche allgemeine Regeln zum Parken und Halten vor. Diese können durch entsprechende Verkehrsschilder in bestimmten Situationen ergänzt werden.
Doch wo ist das Parken grundsätzlich nicht erlaubt? Eine Antwort darauf liefert § 12 Absatz 3 StVO:
Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Hierbei handelt es sich erst einmal um die grundlegenden Regeln zum Parken im öffentlichen Straßenverkehr. Grundsätzlich ist auch das Parken auf einem Gehweg untersagt.
Allerdings gibt es das Verkehrszeichen 315. Es handelt sich dabei um ein Rechteck mit blauem Hintergrund. Darauf ist die Abbildung eines Autos zu sehen, welches mit zwei Reifen auf der Straße und den anderen zwei Reifen auf einem Gehweg steht. Das bedeutet, dass Sie an dieser Stelle so wie auf dem Schild abgebildet parken dürfen.
Wichtig: Auf einem Privatparkplatz gelten nicht automatisch die Regeln der StVO. Der Betreiber kann dort Parkverbote für bestimmte Kfz aussprechen oder die Höchstparkdauer festlegen. Verstoßen Sie gegen diese Maßnahmen, müssen Sie in aller Regel mit einer Vertragsstrafe rechnen. Zudem ist der Parkplatzbesitzer berechtigt, Ihr Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die Kosten dafür müssen Sie in aller Regel in vollem Umfang selbst tragen.
Welche Verkehrszeichen fürs Parken gibt es?
Es gibt unterschiedliche Verkehrsschilder, die das Parken auf bestimmten Flächen ausdrücklich erlauben. Dies wird zum Beispiel durch das Verkehrszeichen 314 (Viereck mit einem weißen „P“ auf blauem Hintergrund) angegeben.
Nachfolgend haben wir eine Übersicht mit einigen das Parken erlaubenden Zeichen für Sie zusammengestellt:
Verkehrszeichen | Bedeutung |
---|---|
Parken | |
Parken auf Gehwegen |
|
Parken und Reisen |
|
Wanderparkplatz |
Verkehrszeichen zum Halten im Straßenverkehr
Auch Verkehrszeichen zum Halten können einen Einfluss auf das Parken haben. Ist nämlich das Halten grundsätzlich verboten, schließt das auch immer ein Parkverbot mit ein. Dieses besteht auch, wenn das Verkehrsschild ein eingeschränktes Halteverbot ausweist.
Nachfolgend haben wir Ihnen die entsprechenden Verkehrszeichen für Halteverbote tabellarisch zusammengefasst:
Verkehrszeichen | Bedeutung |
---|---|
Absolutes Halteverbot | |
| Eingeschränktes Halteverbot |
Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone | |
Ende eines eingerschränkten Halteverbots für eine Zone |
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen Verkehrsschilder fürs Parken?
Wenn Sie Verkehrsschilder zum Parken oder Halten missachten, kann das schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Im Zuge der StVO-Novelle Ende 2021 wurden viele Ordnungswidrigkeiten mit deutlich höheren Geldbußen belegt.
Parken Sie beispielsweise im Halteverbot, wird dafür ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Wer auf einem Geh- oder Radweg parkt, obwohl dies nicht ausdrücklich durch ein Verkehrszeichen erlaubt ist, zahlt 55 Euro.
Liegt zudem eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bei diesem Verstoß vor, steigt die Geldbuße auf 70 Euro und der Parksünder erhält einen Punkt in Flensburg. Ist eine Parkfläche als Behindertenparkplatz ausgewiesen und Sie stellen Ihr Fahrzeug dort ohne einen entsprechenden Nachweis ab, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.
Wichtig: Parkverstöße sind also kein Kavalierdelikt und können schnell teuer werden oder sogar Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Daher sollten Sie immer genau auf alle Verkehrsschilder zum Parken achten, damit Sie nicht unwissentlich eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen.