Verkehrsschilder fürs Fahrrad: Wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer!

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (54 Bewertungen; 3,96 von 5)
Loading ratings...Loading...

Verkehrszeichen übernehmen eine wichtige Funktion im Straßenverkehrs, sie regeln den Verkehrsfluss und sollen dabei einen sicheren Verkehrsablauf gewährleisten. Folglich existieren ebenfalls spezielle Verkehrszeichen, die den Radverkehr regeln. Dieser Ratgeber bietet eine Übersicht der wichtigsten Verkehrszeichen für Fahrräder und erklärt deren Bedeutung

FAQ: Verkehrsschilder fürs Fahrrad

Welche Arten von Verkehrszeichen fürs Fahrrad gibt es?

Verkehrszeichen, die den Radverkehr regeln umfassen beispielsweise Verbotszeichen, die ein Fahrverbot für Fahrräder signalisieren oder Hinweiszeichen, die Anfang oder Ende eines Radwegs anzeigen.

Welche Verkehrsschilder weisen einen Fahrradweg aus?

Ein Radweg wird von den Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg) angekündigt. Ist eines dieser Schilder aufgestellt, gilt die sogenannten Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer müssen Radfahrer den Fahrradweg benutzen. Das Befahren der Straße ist in diesem Fall verboten.

Welche Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol

Das Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) signalisiert ein totales Fahrverbot für Fahrräder an. Der Verbot gilt auch, wenn das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) an einer Straße steht; es gestattet es jedoch, dass Radfahrer ihr Fahrrad auf der Straße schieben.

Verkehrsschilder fürs Fahrrad: Ihre Bedeutung im Straßenverkehr

Dieser Ratgeber über Verkehrsschilder fürs Fahrrad bietet eine Erklärung der wichtigsten Straßenschilder für den Radverkehr.
Dieser Ratgeber über Verkehrsschilder fürs Fahrrad bietet eine Erklärung der wichtigsten Straßenschilder für den Radverkehr.

Verkehrszeichen regulieren den Straßenverkehr, gewährleisten den Verkehrsfluss und dienen in diesem Zusammenhang der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Folglich existieren neben den Verkehrszeichen, die den Autoverkehr regeln, ebenfalls spezielle Verkehrsschilder für Fahrradfahrer.

Welche Bedeutung die unterschiedlichen Verkehrszeichen für Radfahrer haben und welches Verhalten Radfahrer bei diesen Verkehrszeichen befolgen müssen bestimmt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in den Anlagen eins bis vier. Die wichtigsten Verkehrszeichen für Fahrradfahrer sind in diesem Zusammenhang Verkehrsschilder, die ankündigen, wo das Radfahren gestattet ist und in welchem Bereichen ein Fahrrad-Verbot gilt.

Verkehrsschilder für den Fahrradweg: Nicht immer gilt die Radwegbenutzungspflicht

Einige Fahrradwege dürfen auch von Fußgängern benutzt werden, dies ist dann möglich, wenn der Radweg nicht als benutzungspflichtig gilt. Diese Verkehrsschilder gelten für Fußgänger und Radfahrer folglich gleichermaßen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht Fahrrad-Verkehrszeichen, die einen Radweg ankündigen:

Verkehrszeichen 237: Benutzungspflichtiger Radweg
Verkehrszeichen 240: Gemeinsamer Rad- und Gehweg
Verkehrszeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg

Das Verkehrszeichen 237 gestattet die Befahrung des Radwegs mit Fahrrädern und E-Scootern. Verläuft der Radweg außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, darf er auch mit einem Mofa oder einem E-Bike befahren werden. Andere Verkehrsteilnehmer (Autos und Fußgänger) dürfen Wege, an denen die Fahrrad-Verkehrsschilder angebracht wurden, nicht benutzen.

Das Verkehrszeichen 240 signalisiert, dass auch Fußgänger den Fahrradweg betreten bzw. nutzen dürfen. Außerorts dürfen ebenfalls Mofas und E-Bikes gemeinsame Rade- und Gehwege befahren. Sollte es erforderlich sein, müssen sich alle Verkehrssteilnehmer an das Tempo der Fußgänger anpassen.

Auch das Verkehrszeichen 241 gestattet die Benutzung des Radwegs durch weitere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger sowie Mofas und E-Bikes bei außerorts verlaufenden Wegen). Allerdings ist eine Seite des Radwegs ausschließlich dem Rad- und E-Scooter Verkehr vorbehalten.

Verkehrsschilder, die Fahrrad-Straßen und Fahrrad-Zonen ausweisen

Folgende Verkehrszeichen dienen der Markierung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen:

VZ 244.1: Beginn einer Fahrradstraße
VZ 244.1: Beginn einer Fahrradstraße
VZ 244.2: Ende einer Fahrradstraße
VZ 244.2: Ende einer Fahrradstraße

Das Verkehrszeichen 244.1 gestattet das Befahren der Straße ausschließlich durch Fahrräder und E-Scooter. Wird das Ende der Fahrradstraße durch das Verkehrszeichen 244.2 angekündigt, gelten wieder die allgemeinen Regeln zur Straßenbenutzung.

VZ 244.3: Beginn einer Fahrradzone
VZ 244.3: Beginn einer Fahrradzone
VZ 244.4: Ende einer Fahrradzone
VZ 244.4: Ende einer Fahrradzone

Das Verkehrszeichen 244.3 signalisiert, dass ausschließlich Fahrrad- und E-Scooterfahrer die Zone befahren dürfen. Kündigt das Verkehrszeichen 244.4 deren Ende an, treten die allgemeinen Regeln zur Straßenbenutzung wieder in Kraft.

Verkehrszeichen, die ein Fahrrad-Verbot ankündigen

Folgende Verkehrszeichen signalisieren „Fahrrad-Verboten„, diese Verkehrsschilder verbieten einem Fahrrad-Fahrer die Nutzung bestimmter Straßen:

VZ 254: Verbot für den Radverkehr
VZ 254: Verbot für den Radverkehr
VZ 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
VZ 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art

Das Verkehrszeichen 255 signalisiert ein totales Fahrverbot für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer. Diese nicht auf eine entsprechend beschilderte Straße einfahren oder auf dieser geschoben werden.

Das Verkehrszechen VZ 250 verbietet es Fahrzeugen aller Art (Fahrräder, Mofas, Autos Motorräder etc.) eine Straße zu befahren. Allerdings gestattet dieses Verkehrszeichen, dass Fahrrad-Fahrern ihr Rad schieben.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise