Verkehrsregeln in Ungarn: Tempolimit, Promillegrenze und Co.

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Die Anreize, um in Ungarn seinen Urlaub zu verbringen, sind vielfältig. So erfreut sich neben der Hauptstadt Budapest insbesondere der Plattensee (ungarisch Balaton) großer Beliebtheit. Möchten Sie möglichst viele Facetten des Landes entdecken, empfiehlt es sich, Ungarn mit dem Auto zu bereisen. Dabei sollten Sie sich im Voraus über die Verkehrsregeln in Ungarn informieren.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Ungarn

TatbestandSanktionen in Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/hAb 100
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/hAb 200
RotlichtverstoßAb 170
Handy am Steuer Ab 35
Verstoß gegen die Gurtpflicht Ab 35
Parkverstoß Bis 340
Alkohol am Steuer Bis 340 (bis 0,5 Promille)
Ab 1.000 (über 0,5 Promille)

(Stand 03/2017)

FAQ: Verkehrsregeln in Ungarn

Was kosten Geschwindigkeitsüberschreitungen in Ungarn?

Mit bis zu 20 km/h über dem Tempolimit, kann ab 100 Euro kosten. Überschreitungen von mehr als 50 km/h werden mit mindestens 200 Euro in Rechnung gestellt. Klicken Sie hier, um sich den ungarischen Bußgeldkatalog anzusehen.

Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Ungarn?

Innerorts dürfen Pkw-Fahrer maximal 50 km/h, außerorts 90 km/h fahren. Schnellstraßen sind auf 110 und Autobahnen auf 130 km/h begrenzt.

Welche Promillegrenze gilt in Ungarn?

Die Promillegrenze in Ungarn liegt bei 0,0 Promille, d. h. es gilt ein Alkoholverbot für alle Kfz-Fahrer.

Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Ungarn

Autofahren in Ungarn: Welche Geschwindigkeit ist zulässig?

Was schreiben die Verkehrsregeln von Ungarn bei einem Unfall oder winterlichen Verhältnissen vor?
Was schreiben die Verkehrsregeln von Ungarn bei einem Unfall oder winterlichen Verhältnissen vor?


Die Verkehrsregeln von Ungarn schreiben für die Teilnahme am Straßenverkehr generelle Tempolimits vor. Diese gelten immer dann, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht durch entsprechende Verkehrszeichen definiert wird.

Innerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt das Tempolimit in Ungarn bei 50 km/h. Dieser Wert entspricht somit den Vorgaben zur Geschwindigkeit in Deutschland. Eine Abweichung zu den deutschen Vorschriften besteht allerdings außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Denn außerorts liegt die zulässige Geschwindigkeit in Ungarn bei 90 km/h.

Auf Schnellstraßen schreiben die Verkehrsregeln 110 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ungarn vor. Die Autobahn ist in der Republik, welche sich selbst als Magyarország („Land der Ungarn“) bezeichnet, vor allem aufgrund des Güterverkehrs von großer Bedeutung. Für Pkw liegt auf der Autobahn in Ungarn die maximale Geschwindigkeit bei 130 km/h, Lkw müssen sich hingegen mit 80 km/h begnügen.

Die Verkehrsregeln von Ungarn schreiben zudem für Bahnübergänge gesonderte Geschwindigkeitsbegrenzungen vor. So gilt vor diesen innerorts ein Tempolimit von 30 km/h und außerorts 40 km/h. Zudem gilt gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Ungarn beim Überqueren eines Bahnübergangs eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h.

Weitere wichtige Verkehrsregeln in Ungarn

Beim Autofahren in Ungarn gilt eine Null-Promillegrenze.
Beim Autofahren in Ungarn gilt eine Null-Promillegrenze.

Die Verkehrsregeln von Ungarn schreiben ein grundsätzliches Überholverbot in Kurven, auf Kreuzungen und auf Bahnübergängen vor. Darüber hinaus ist es Lkw und Transporter über 7,5 t auf zweispurigen Straßen und Autobahnen zwischen 6 und 22 Uhr verboten sich zu überholen.

Auf der Suche nach einem Parkplatz sollten Sie in Ungarn Bereiche mit gelben Markierungen am Fahrbahnrand meiden, denn diese zeigen ein Halteverbot an. Beachten Sie diese Kennzeichnung nicht, können ein Strafzettel in Ungarn oder die Abschleppung drohen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Radklammern am Kfz angebracht werden, bis Sie das fällige Bußgeld bezahlen.

Nicht selten nutzen wir den Urlaub fern der Heimat, um uns auch kulinarisch auf eine Entdeckungsreise zu begeben. So darf zum Abschluss eines ungarischen Festmahls in der Regel ein ungarischer Schnaps (Pálinka) nicht fehlen. Sind Sie allerdings mit dem Auto unterwegs, sollten Sie ggf. auf den Genuss verzichten, denn die Promillegrenze in Ungarn beträgt 0,0.

Die Nutzung der Autobahn in Ungarn ist gebührenpflichtig.
Die Nutzung der Autobahn in Ungarn ist gebührenpflichtig.

Die Verkehrsregeln von Ungarn schreiben zudem eine Lichtpflicht vor. Demnach sind Sie dazu verpflichtet, auf Autobahnen sowie außerhalb von geschlossen Ortschaften tagsüber und ganzjährig mit Abblendlicht zu fahren.

Für die Nutzung der Autobahn wird in Ungarn eine Maut erhoben. Die Gebührenpflicht besteht dabei für alle Kfz. Experten empfehlen bereits im Vorfeld einer Reise die Vignette für Ungarn online zu erwerben.

Achtung! Kommt es während Ihres Aufenthalts in Ungarn zu einem Unfall mit Personenschaden, sind Sie dazu verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Bei einem reinen Sachschaden schreiben die Verkehrsregeln von Ungarn eine solche Meldung nicht vor, allerdings ist dies für die Feststellung der Schuldfrage sowie die anschließende Schadensregulierung sinnvoll. Weist Ihr Fahrzeug einen sichtbaren Karosserieschaden auf, ist eine Ausreise zudem nur mit einer polizeilichen Schadenbestätigung möglich.

Besondere Verkehrsvorschriften bei Winter und Schnee in Ungarn

Eine generelle Winterreifenpflicht gilt gemäß den Verkehrsvorschriften von Ungarn nicht.
Eine generelle Winterreifenpflicht gilt gemäß den Verkehrsvorschriften von Ungarn nicht.

Ungarn ist auch im Winter eine Reise wert. Dabei gilt insbesondere der Weihnachtsmarkt von Budapest als Highlight. Allerdings sollten Sie – um mögliche Bußgelder zu vermeiden – in der dunklen und kalten Jahreszeit die Besonderheiten der Verkehrsregeln von Ungarn beachten.

In Ungarn besteht grundsätzlich keine Winterreifenpflicht. Dennoch können winterliche Straßen- und Wetterverhältnisse dazu führen, dass die Verwendung von Winterreifen kurzfristig durch eine entsprechende Beschilderung angeordnet wird.

Ein ähnliches Vorgehen ist auch in Bezug auf Schneeketten möglich. Zudem kann es vorkommen, dass die Beamten ausländischen Autofahrern die Einreise ohne Schneeketten untersagen bzw. deren Mitnahme überprüft wird. Ordnen Verkehrsschilder die Verwendung von Schneeketten an, reduziert sich gemäß den Verkehrsregeln von Ungarn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h.

Bei einem Verstoß gegen die StVO von Ungarn können die Beamten der Polizei direkt vor Ort die Bußgelder erheben. Ist der verantwortliche Fahrer nicht in der Lage, die Forderung zu begleichen, besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug zu beschlagnahmen und die Zulassungsbescheinigung einzubehalten. Die Verwahrung erfolgt solange, bis die Forderung beglichen wird.

Ist bei einem Bußgeld aus Ungarn eine Vollstreckung möglich?

Ein Bußgeld aus Ungarn kann auch nach dem Urlaub noch im Briefkasten warten.
Ein Bußgeld aus Ungarn kann auch nach dem Urlaub noch im Briefkasten warten.

Haben Sie im Urlaub gegen die Verkehrsregeln in Ungarn verstoßen, kann Sie ein solches Vergehen in Form eines Bußgeldbescheides aus dem Ausland auch noch bis in die Heimat verfolgen. Doch sind Sie überhaupt dazu verpflichtet, die Sanktionen – zum Beispiel für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Ungarn – zu begleichen?

Da Ungarn Mitglied der Europäischen Union ist, kann dieses auch vom EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) Gebrauch machen. Dabei handelt es sich um ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldbußen. Somit ist es grundsätzlich möglich, Bußgelder für Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften von Ungarn in Deutschland zu vollstrecken.

Überschreitet die Geldsanktion die Bagatellgrenze von 70 Euro, kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit der Prüfung und Durchführung der Bußgelder beauftragt werden. Für die Bagatellgrenze ist allerdings nicht nur das reine Bußgeld ausschlaggebend, denn auch anfallende Verfahrenskosten oder Mahngebühren finden dabei Beachtung.

Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln von Ungarn kann grundsätzlich neben dem Bußgeld auch weitere Sanktionen nach sich ziehen. Allerdings ist es nicht möglich, sogenannte Führerscheinmaßnahmen – wie zum Beispiel ein Fahrverbot – über die Landesgrenze durchzusetzen. Reisen Sie allerdings erneut in das entsprechende Land ein, können ggf. Konsequenzen drohen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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