Verkehrsregeln von Slowenien: Urlaub zwischen Alpen und Adria

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In Slowenien können sich Urlauber an einer großen landschaftlichen Vielfalt erfreuen. Dabei reizt vor allem der Kontrast zwischen Hochgebirgen und Badestränden, welche nur wenige Autostunden voneinander entfernt liegen. Damit Ihnen auf der Strecke allerdings kein Bußgeld droht, sollten Sie sich im Vorfeld über die Verkehrsregeln von Slowenien informieren.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Slowenien

TatbestandSanktionen in Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/hAb 80
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/hAb 500
Rotlichtverstoß300
Handy am Steuer120
Verstoß gegen die Gurtpflicht120
ParkverstoßAb 40
Alkohol am SteuerAb 300

(Stand 03/2017)

FAQ: Bußgeldkatalog bzw. Verkehrsregeln in Slowenien

Wie schnell darf ich in Slowenien fahren?

Innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf der Autobahn dürfen Sie 130 km/h fahren.

Welche Vignette benötige ich für Slowenien?

Das kommt darauf an, welches Kfz Sie fahren und wie lange Sie auf slowenischen Straßen unterwegs sein werden. Die 7-Tages-Vignette für einen Pkw (2A) kostet 15 Euro.

Was kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Slowenien?

Wer das Tempolimit um mehr als 20 km/h überschreitet, muss 80 Euro zahlen. Bei über 50 km/h zu schnell können 500 Euro und mehr anfallen. Auszüge aus dem Bußgeldkatalog in Slowenien finden Sie hier.

Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Slowenien

Welche Besonderheiten sehen die Verkehrsregeln von Slowenien vor?

Welche Höchstgeschwindigkeit Sie beachten sollten, ergibt sich aus den Verkehrsregeln von Slowenien.
Welche Höchstgeschwindigkeit Sie beachten sollten, ergibt sich aus den Verkehrsregeln von Slowenien.


Möchten Sie am Verkehr von Slowenien teilnehmen, zählen die allgemeinen Tempolimits zum Grundwissen. Diese gelten immer dann, wenn Verkehrszeichen keine gesonderte Geschwindigkeit vorschreiben oder die Witterungsbedingungen eine angepasste Höchstgeschwindigkeit fordern.

Die Verkehrsregeln von Slowenien schreiben innerhalb von geschlossenen Ortschaften für alle Verkehrsteilnehmer eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h vor. Dieser Wert entspricht den Vorgaben der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung. Sind Pkw-Fahrer außerhalb von geschlossenen Ortschaften unterwegs, liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung in Slowenien bei 90 km/h.

Möchten Sie auf Ihrer Reise Schnellstraßen nutzen, ist in Slowenien die Geschwindigkeit auf maximal 110 km/h beschränkt. Noch schneller können Sie gemäß den Verkehrsregeln von Slowenien nur noch auf der Autobahn fahren. Hier liegt das allgemeine Tempolimit bei 130 km/h.

Beachten Sie die die Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit in Slowenien nicht, drohen gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen. Die Polizei fordert die entsprechenden Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in der Regel direkt vor Ort ein. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, können die Beamten zeitweise Ihre Ausweisdokumente oder Ihr Fahrzeug beschlagnahmen. Nicht zuletzt ist auch eine vorübergehende Unterbringung in Polizeigewahrsam möglich.

Weitere wichtige Verkehrsregeln in Slowenien

Halten Sie bei einer gelben Ampel nicht an, können Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Slowenien drohen.
Halten Sie bei einer gelben Ampel nicht an, können Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog von Slowenien drohen.

Möchten Sie in Slowenien am Verkehr teilnehmen, gilt es einige Abweichung gegenüber den deutschen Vorschriften zu beachten. So verpflichtet zum Beispiel bereits eine gelbe Ampel zum Anhalten und Sie müssen während des gesamten Überholvorgangs den Blinker betätigen. Setzen Sie mit dem Auto zurück, schreiben die Verkehrsregeln von Slowenien darüber hinaus vor, dass die Warnblinkleuchte eingeschaltet ist.

Fahren Sie in der dunklen Jahreszeit nach Slowenien, sollte Ihr Fahrzeug über die vorgeschriebene Ausrüstung verfügen. Diese beinhaltet vom 15. November bis zum 15. März des Folgejahres entsprechende Winterreifen. Allerdings besteht eine Verpflichtung auch außerhalb dieses Zeitraums, wenn winterliche Verhältnisse dies erfordern. Die Winterreifen müssen dabei eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen.

In Slowenien floriert der Weinbau. Möchten Sie auf Ihrer Reise den einen oder anderen Tropfen des Rebensaftes verkosten, kann es allerdings sinnvoll sein, das Auto stehen zu lassen. Denn der Tatbestand „Alkohol am Steuer“ kann in Slowenien weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. Dieser liegt bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze von 0,5.

Einen abweichenden Grenzwert sehen die Verkehrsregeln von Slowenien für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren vor. Als Fahranfänger gelten dabei Personen, welche über weniger als zwei Jahre Erfahrung im Führen eines Pkws besitzen. In diesen Fällen gilt die Null-Promillegrenze.

Maut in Slowenien: Fallen Gebühren an?

Kommen Sie mautfrei durch Slowenien oder müssen Sie Gebühren entrichten?
Kommen Sie mautfrei durch Slowenien oder müssen Sie Gebühren entrichten?

Gemäß den Verkehrsregeln von Slowenien ist die Nutzung aller Autobahnen und Schnellstraßen gebührenpflichtig. Die Mautpflicht erstreckt sich dabei mit Ausnahme von Motorrädern auf alle Kraftfahrzeuge.

Für Pkw, welche ein zulässiges Gesamtgewicht von unter 3,5 t aufweisen, erfolgt die Bezahlung der Maut durch eine Vignette. Seit 2016 handelt es sich dabei um ein sogenanntes E-Ticket, welches Autofahrer an entsprechenden Verkaufsstellen sowie online erwerben können. Dabei werden sowohl das Kennzeichen als auch das Land der Fahrzeugregistrierung vermerkt.

Sind Sie mit einem Gespann unterwegs benötigen Sie unter Umständen eine zweite Vignette. Diese ist notwendig, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 t liegt, aber das Gesamtgewicht inklusive Anhänger diesen Wert überschreitet. In diesem Fall müssen Sie sowohl für das Zugfahrzeug als auch für den Anhänger eine Vignette erwerben.

Was gilt es bei einem Autounfall in Slowenien zu beachten?

Ob Sie nach einem Unfall die Polizei rufen müssen, definieren in Slowenien die Verkehrsregeln.
Ob Sie nach einem Unfall die Polizei rufen müssen, definieren in Slowenien die Verkehrsregeln.

Wie Sie sich bei einem Autounfall verhalten müssen, ist in den Verkehrsregeln von Slowenien geregelt. So sind Sie zum Beispiel dazu verpflichtet, bei einem Unfall mit Personenschaden die Polizei zu verständigen. Dies gilt ebenso bei einem erheblichen Sachschaden. Bei Bagatellschäden und Schrammen kann – abhängig vom jeweiligen Einzelfall – von der Verständigung der Polizei abgesehen werden.

Weißt Ihr Fahrzeug nach einer Kollision einen auffälligen Karosserieschaden auf, ist eine Ausreise in der Regel nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung möglich. Weist Ihr Fahrzeug diesen bereits vor der Einreise auf, sollten Sie sich dies am Grenzübergang ggf. bestätigen lassen.

Sind Sie wegen einer Panne oder eines Unfalls dazu gezwungen, Ihr Fahrzeug auf einer Schnellstraße oder einer Autobahn zu verlassen, ist eine Warnweste anzulegen. In Slowenien schreiben die Verkehrsregeln die Warnwestenpflicht zwar nur für den Fahrer vor, allerdings raten Experten Westen für alle Insassen mitzuführen.

Müssen Sie ein Fahrzeug abschleppen, sehen die Verkehrsregeln von Slowenien auch dafür konkrete Vorgaben vor. Demnach müssen Sie sowohl an der Frontseite des Abschleppfahrzeugs als auch am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck anbringen.

Drohen wegen einem Bußgeld aus Slowenien in Deutschland Konsequenzen?

Bei einem Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung in Slowenien kann ein Bußgeld folgen.
Bei einem Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung in Slowenien kann ein Bußgeld folgen.

Ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln von Slowenien kann schnell ein Bußgeld nach sich ziehen. Dieses lässt sich entweder vor Ort oder mithilfe eines Bußgeldbescheides aus dem Ausland vollstrecken. Doch bestehen die Forderungen aus einem solchen Bescheid auch noch nach der Heimreise?

Der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) ermöglicht die Durchsetzung von Bußgeldern über die Ländergrenzen hinweg. Da Slowenien seit 2004 Mitglied der EU ist, lassen sich die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog auch in Deutschland vollstrecken.

Eine Voraussetzung dabei ist allerdings, dass die Geldsanktion die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreitet. Ist dies der Fall, kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn mit der Prüfung und Durchführung der Bußgelder beauftragt werden.

Weißt der Bußgeldbescheid aus dem Ausland Fehler auf oder befanden Sie sich zum besagten Zeitpunkt nicht in Slowenien, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Dieser muss in der Regel in der jeweiligen Landessprache verfasst sein, sodass die Unterstützung durch einen deutschsprachigen Anwalt aus Slowenien durchaus sinnvoll sein kann. Zudem können Sie auch von dessen Kenntnis zu den Verkehrsregeln in Slowenien profitieren.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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