Schweden ist vor allem wegen seiner naturbelassenen Wälder und Landschaften ein beliebtes Urlaubsziel. Möchten Sie Land und Leute fernab der großen Städte erkunden, empfiehlt sich in Schweden eine Rundreise mit dem Auto. Dabei sollten Sie sich aber vorab über die Verkehrsregeln in Schweden informieren.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Schweden
Tatbestand | Sanktionen in Euro |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h | Ab 250 |
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h | Ab 420 |
Rotlichtverstoß | Ab 260 |
Handy am Steuer | 160 |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | 160 |
Parkverstoß | Ab 20 |
Alkohol am Steuer | Ab 40 Tagessätzen |
(Stand 03/2017)
FAQ: Verkehrsregeln in Schweden
Sind Sie in Schweden in einen Wildunfall mit einem größeren Tier verwickelt, müssen Sie unverzüglich die Polizei verständigen und die Unfallstelle sichern.
In Schweden wird das Fahren unter Alkoholeinfluss hart bestraft. Das Bußgeld wird dabei mithilfe von Tagessätzen bestimmt. Darüber hinaus kann ein entsprechender Verstoß aber auch als Straftat gewertet werden.
Der Gesetzgeber schreibt die Verwendung von Winterreifen vor. Zudem muss das Wischwasser ein Frostschutzmittel enthalten und eine Schaufel ist mitzuführen.
Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Schweden
Schweden: Welche Höchstgeschwindigkeit ist zulässig?
Inhalt
Die Verkehrsregeln in Schweden sehen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf der Autobahn unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten vor. Diese gelten grundsätzlich immer dann, wenn die Beschilderung keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung in Schweden vorschreibt.
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Dieser Wert entspricht somit den deutschen Vorgaben, wohingegen außerhalb geschlossener Ortschaft bzw. auf Landstraßen die Geschwindigkeit in Schweden meist auf 70 km/h begrenzt ist.
Nutzen Sie beim Autofahren in Schweden die Autobahn, sieht der Gesetzgeber ein Tempolimit von 110 bzw. 120 km/h vor. Gesonderte Vorgaben gelten darüber hinaus auch für Reisende mit Wohnwagen. So schreiben die Verkehrsregeln in Schweden in diesem Fall generell eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor.
Was droht, wenn Sie in Schweden betrunken ein Auto steuern?
Die Verkehrsregeln in Schweden schreiben eine Promillegrenze von 0,2 vor. Damit ist dieser Wert deutlich niedriger angesetzt, als wir es aus Deutschland gewohnt sind. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber bei Alkohol am Steuer keine festen Bußgelder vor, stattdessen legt ein Gericht individuelle Geld- oder Haftstrafen fest.
Bei einem Promillegehalt von über 0,2 und unter 1,0 handelt es sich um den Tatbestand der Trunkenheit am Steuer. Abhängig von verschiedenen Faktoren – wie der Einsicht des Fahrers oder dem Umfang des Schadens – droht eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe. Die Höhe ergibt sich dabei aus dem Monatsverdienst und wird in Tagessätzen angegeben. Darüber hinaus droht der Führerscheinentzug. Der Führerschein erhält dann einen Vermerk mit „Nicht gültig in Schweden“.
Höhere Sanktionen drohen gemäß den Verkehrsregeln in Schweden bei schwerer Trunkenheit am Steuer. Dies ist bei einem Wert von mehr als 1,0 Promille der Fall. Laut Gesetzgeber ist mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen. Kamen Personen zu Schaden oder sogar ums Leben, erhöht sich das Strafmaß auf bis zu acht Jahre. Zudem wird auch hier der Führerschein entzogen.
Wie müssen Sie sich bei einem Wildunfall in Schweden verhalten?
Viele Urlauber zieht es auch aufgrund der faszinierenden Tierwelt nach Schweden. Insbesondere in ländlicheren Gegenden lassen sich mit etwas Glück zum Beispiel Wölfe, Luchse oder Elche beobachten. Letztere stellen allerdings auch eine Gefahr für den Straßenverkehr dar.
Kommt es bei Ihrer Reise mit dem Auto durch Schweden zu einem Wildunfall mit einem größeren Tier – Elch, Hirsch, Wildschwein, Bär, Wolf etc. – müssen Sie diesen unverzüglich der Polizei melden. Dabei ist es irrelevant, ob das Tier unverletzt blieb oder getötet wurde. Zudem ist die Unfallstelle zu kennzeichnen. Bei kleineren Tieren wie Dachsen, Hasen oder Füchsen ist eine Meldung des Unfalls hingegen nicht notwendig.
Eine Meldung bei der Polizei ist allerdings nicht nur bei Wildunfällen vorgeschrieben, sondern auch bei Unfällen mit Personen- oder schweren Sachschäden. Dabei gilt wie in Deutschland, dass die Unfallstelle nicht verlassen werden darf. Zudem dürfen Sie die beteiligten Fahrzeuge nicht bewegen.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Schweden
Möchten Sie Schweden mit dem Auto erkunden, gilt es dabei verschiedene grundlegende Regelungen zu beachten. So muss tagsüber und ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden. Alternativ ist auch die Nutzung der Tagfahrleuchten möglich. Fahren Sie ohne Licht, drohen für diesen Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Schweden Sanktionen in Höhe von rund 40 Euro.
In Schweden sind Schnee und Frost im Winter keine Seltenheit. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber eine entsprechende Ausrüstung vor. Daher müssen Autos bei winterlichen Bedingungen im Zeitraum vom 01. Dezember bis zum 31. März mit Winterreifen ausgestattet sein. Neben der M-S-Kennzeichnung ist bei Fahrzeugen bis zu 3,5 t auch eine Profiltiefe von 3 mm obligatorisch.
Im gleichen Zeitraum schreiben die Verkehrsregeln in Schweden auch ausreichend Frostschutzmittel im Wischwasser und das Mitführen einer Schaufel fest.
Droht ein Bußgeld aus Schweden?
Haben Sie gegen die Verkehrsregeln in Schweden verstoßen, kann dies auch noch nach dem Urlaub zu unerfreulicher Post führen. Denn unter Umständen kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland drohen. Doch sind Sie überhaupt dazu verpflichtet, die darin erhobenen Bußgelder zu bezahlen?
Prinzipiell besteht durch den EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) die Möglichkeit, Bußgelder aus den meisten Ländern der EU in Deutschland zu vollstrecken. Voraussetzung dafür ist aber unter anderem, dass die Geldforderung sich auf mindestens 70 Euro beläuft.
Diese Bagatellgrenze ist, wie ein Blick in den Auszug aus dem Bußgeldkatalog zu Beginn des Ratgebers zeigt, schnell überschritten, sodass das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit der Durchführung der Bußgelder beauftragt wird.