Bußgelder und Verkehrsregeln in Frankreich

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Während der Ferienzeit gehen viele Urlauber wieder auf Reisen. Frankreich gilt als beliebtes Reiseziel. Aufgrund der Nähe zum Nachbarland beschließen viele Deutsche, mit dem eigenen Wagen in den Urlaub zu fahren. Damit die Reise nicht mit unangenehmen Scherereien wie Knöllchen oder Strafzettel aus Frankreich endet, müssen Urlauber sich mit den dort geltenden Verkehrsregeln vertraut machen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Frankreich

TatbestandSanktionen in Euro
außerorts unter 20 km/h zu schnell68-180
innerorts unter 20 km/h zu schnell135-375
zwischen 20 und 49 km/h zu schnell135-375
mindestens 50 km/h zu schnellbis zu 1.500

FAQ: Verkehrsregeln in Frankreich

Wie schnell darf man auf französischen Straßen fahren?

Das Tempolimit beträgt innerorts 50 km/h, außerorts 80 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h.

Wie teuer sind Geschwindigkeitsverstöße in Frankreich?

Das Bußgeld in Frankreich kann schnell in den dreistelligen Bereich gehen. Den Bußgeldkatalog können Sie hier einsehen.

Wie viel Promille darf ich in Frankreich haben?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille.

Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Frankreich

Der Fahrstil in Frankreich

Informieren Sie sich lieber vor Ihrem Urlaub, welche Verkehrsregeln in Frankreich gelten.
Informieren Sie sich lieber vor Ihrem Urlaub, welche Verkehrsregeln in Frankreich gelten.

Auf französischen Straßen geht es nicht ganz so geordnet zu wie im deutschen Straßenverkehr. Sie sollten sich z. B. nicht wundern, wenn sie in Frankreich von rechts überholt werden oder wenn französische Fahrer den Blinker nicht benutzen. Auch der Kreisverkehr stellt in Frankreich eine Herausforderung dar, weil dieser oft keine Fahrbahnmarkierungen besitzt.

Brenzlige Situationen können Sie jedoch weitestgehend vermeiden, wenn Sie die Augen offen halten und stets auf einen sicheren Abstand zu den anderen Fahrern achten.

Die wichtigsten Verkehrsregeln in Frankreich

Halten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln in Frankreich, kann das Bußgeld sehr hoch ausfallen.
Halten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln in Frankreich, kann das Bußgeld sehr hoch ausfallen.

Um in Frankreich mit dem eigenen Fahrzeug auf Reisen zu gehen, benötigen Sie übrigens keinen internationalen Führerschein. Der EU-Führerschein bzw. der deutsche Führerschein ist auch dort gültig.

Wenn Sie in Frankreich mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie folgende Dokumente mit sich führen und gegebenenfalls bei einer Kontrolle der Polizei vorzeigen:

  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung
  • Versicherungspapiere

Frankreich ist Mitglied der Europäischen Union (EU), sodass dort fast die gleichen Regeln gelten wie in Deutschland. Allerdings gelten im Nachbarland auch eigene Verkehrsregeln, deren Nichtbeachtung ein hohes Bußgeld nach sich ziehen kann.

Auch in Frankreich gilt für das Führen von PKW ein Mindestalter von 18 Jahren.

Für jede Person im Fahrzeug besteht Anschnallpflicht. Urlauber, die ohne Gurt im Auto fahren, riskieren ein Bußgeld von 135 Euro pro Person.

Für alle motorisierten Zweiradfahrer gilt eine Helmpflicht.

Eltern müssen für ihre Kinder einen Kindersitz auf dem Rücksitz benutzen, falls diese unter zehn Jahre alt sind. Wenn es keine Rückbank gibt oder dort schon zwei Kinder sitzen, darf das Kind ausnahmsweise auch auf dem Beifahrersitz mitfahren. Es muss allerdings auch dort durch einen Kindersitz oder ein Rückhaltesystem ausreichend gesichert werden.

Telefonieren mit dem Handy am Steuer ist ohne Freisprechanlage verboten.

Weiterführende Ratgeber zum Thema „Verkehrsverstöße in Frankreich“

Die Höchstgeschwindigkeit – Welches Tempolimit gilt in Frankreich?

In Frankreich gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

Beachten Sie unbedingt die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich!
Beachten Sie unbedingt die Höchstgeschwindigkeit in Frankreich!
  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 80 km/h
  • Autobahn: 130 km/h
  • Kraftstraßen: 110 km/h

Bei nassen Straßen ist die Geschwindigkeit zu reduzieren: Dann gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h, während auf Landstraßen ein Tempo von 80 km/h nicht überschritten werden darf.

Wichtig: Ähnlich wie in Deutschland gilt auch in Frankreich eine zweijährige Probezeit. In dieser Zeit müssen Fahranfänger 20 km/h langsamer fahren, als es die französischen Tempolimits zulassen.

Alkohol und Drogen – Besondere Verkehrsregeln in Frankreich

Die Promillegrenze liegt in Frankreich bei 0,5. Fahrer, die sich den Bußgeldkatalog von Frankreich genauer anschauen, werden feststellen, dass gerade die Höhe des Promillewerte streng bestraft wird.

  • Fahren mit 0,5 – 0,8 Promille: 135 Euro Bußgeld
  • über 0,8 Promille: zweijährige Haftstrafe und Geldbuße von 4500 Euro
  • fahren unter Drogeneinfluss: zweijährige Haftstrafe und Geldbuße von 4500 Euro
  • Überschreitung der Promillegrenze und Fahren unter Drogeneinfluss: dreijährige Haftstrafe und 9000 Euro

Eine Besonderheit liegt in Frankreich darin, dass alle Kraftfahrer, auch Touristen und Durchreisende, einen unbenutzten Alkoholtester mit sich führen müssen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Mofas. Diese Einmaltester können für circa einen Euro in Tankstellen und Supermärkten gekauft werden.

Parken

Auch fürs Parken gelten extra Verkehrsregeln in Frankreich.
Auch fürs Parken gelten extra Verkehrsregeln in Frankreich.

Vor Krankenhäusern, Postämtern und Polizeistationen ist das Parken in Frankreich verboten. Außerdem symbolisieren gelb markierte Bordsteinkanten ein absolutes Parkverbot.

An blau markierten Bordsteinen darf das Fahrzeug nur mit einer Parkscheibe oder einem Parkschein abgestellt werden.

Parkzonen sind in der Regel für zwei Stunden angelegt. Hier wird häufig kontrolliert.

Weiß markierte Zonen mit der Aufschrift „Pavent“ signalisieren: Hier dürfen Sie parken.

Vorfahrtsregeln in Frankreich

Grundsätzlich gilt „rechts vor links“, sofern kein Stopp-Schild oder eine weiße Haltelinie vorhanden sind.

Tipp: Mitunter sind die Haltelinien nur schwer zu erkennen. Auch Fahrer, die von Nebenstraßen kommen, können Vorfahrt haben.
Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern.

Straßenbahnen haben immer Vorfahrt. Busspuren dürfen nicht befahren werden.

Eine besondere Herausforderung stellt der Kreisverkehr in Frankreich dar. Hier ist zwischen dem „Giratoire“ und dem „Rond-point“ zu unterscheiden. Im ersten Fall, beim „Giratoire“, hat der Fahrer Vorfahrt, der den Kreisverkehr bereits befährt. Beim „Rond-point“ hingegen gilt das Gegenteil. Hier ist die Regel „rechts vor links“ einzuhalten.

Bußgeld und Strafzettel in Frankreich – Was nun?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Frankreich erhalten, müssen Sie diesen auch bezahlen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Frankreich erhalten, müssen Sie diesen auch bezahlen.

Wenn Sie in Frankreich geblitzt wurden, müssen Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub mit einem Bußgeldbescheid aus Frankreich rechnen. Eine europäische Verordnung macht dies möglich: Danach dürfen Bußgelder aus dem Ausland, die mehr als 70 Euro betragen, auch im Heimatland vollstreckt werden.

Nun könnte ein Falschparker auf die Idee kommen, dass ein Bußgeld für das Falschparken in Frankreich nicht geltend gemacht wird, weil es nur 15 Euro beträgt. Weit gefehlt: Denn auch Knöllchen und Strafzettel unter dem Wert von 70 Euro sind rechtskräftig und müssen bezahlt werden. Wer dies versäumt, riskiert nicht nur Mahngebühren, sondern gegebenenfalls auch ein gerichtliches Verfahren. Wenn das Bußgeld in Frankreich nicht bezahlt wird, kann sogar das Auto konfisziert werden.

Tipp: Verkehrssünder, die umgehend ihr Bußgeld in Frankreich bezahlen, profitieren von einem Rabatt.

Um diesen in Anspruch nehmen zu können, sind bestimmte Fristen einzuhalten:

  • Zahlung innerhalb von drei Tagen, wenn der Strafzettel aus Frankreich direkt vor Ort ausgehändigt wird
  • Zahlung binnen 15 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheides, wenn die Ordnungswidrigkeit vor Ort geahndet wurde
  • Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung, wenn der Verstoß durch eine automatische Verkehrsüberwachung ermittelt wurde

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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