Egal ob Fußgänger, Fahrrad- oder Kraftfahrer: Sie alle müssen sich an geltendes Verkehrsrecht halten, wenn sie im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind. Das Straßenverkehrsrecht umfasst dabei alle Rechte und Pflichten sowie die Zulassungsvoraussetzungen, die mit der Teilnahme am Verkehr zusammenhängen. Weiterhin regelt es die Sanktionen von Verkehrsverstößen. Wie das deutsche Verkehrsrecht genau aufgebaut ist, klären wir im Ratgeber.
FAQ: Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht in Deutschland besteht aus fünf Teilgebieten: Dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, dem Verkehrszivilrecht, dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrsverwaltungsrecht.
Die bekanntesten Gesetze und Verordnungen aus dem Verkehrsrecht sind die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Die möglichen Sanktionen, die auf Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr folgen können, sind im sogenannten Bußgeldkatalog festgehalten. Darin befinden sich Regelsätze für Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote.
Wichtige Informationen rund um das Verkehrsrecht
Die verschiedenen Teilgebiete des Verkehrsrechts
Inhalt
Im Verkehrsrecht vereinen sich einige Rechtsbereiche, was für einen relativ komplexen Aufbau spricht. Generell besteht es aus den folgenden fünf Teilgebieten:
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Hierbei geht es unter anderem um die Konsequenzen, die auf Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr folgen (Bußgeldbescheide, Fahrverbote, Punkte in Flensburg).
- Verkehrszivilrecht: Dieser Bereich gliedert sich in das Vertragsrecht (Autokauf, Ansprüche auf Gewährleistung, Leasing) und das Haftungsrecht (Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfällen wie z. B. Schmerzensgeld).
- Versicherungsrecht: In diese Kategorie fallen die Vollkasko-, Teilkasko- sowie die Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen.
- Verkehrsstrafrecht: Handelt es sich nicht mehr um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Straftaten im Straßenverkehr, kommt das Verkehrsstrafrecht zum Einsatz. Dies ist beispielsweise bei gefährlichen Eingriffen in den Verkehr oder bei einer begangenen Fahrerflucht der Fall.
- Verkehrsverwaltungsrecht: Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen, gehören zu diesem Teilbereich. Weiterhin regelt das Verkehrsverwaltungsrecht die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Am 1. Oktober 1934 trat die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erstmals in Kraft und wurde seitdem einige Male überarbeitet und aktualisiert, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden. Die letzte Änderung fand im Jahr 2017 statt und befasste sich mit den Vorschriften zur Nutzung vom Handy am Steuer.
Unter allen Gesetzen aus dem Verkehrsrecht ist die StVO wohl das bekannteste. Sie gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen und regelt die Vorschriften auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen. Die StVO ist in drei Bereiche unterteilt:
- Allgemeine Verkehrsregeln: Im ersten Teil geht es um das vorgeschriebene Verhalten im Straßenverkehr, das vor allem aus einer gegenseitigen Rücksichtnahme besteht (§ 1 StVO). Weiterhin werden unter anderem die Regeln zum Abstand, zur Geschwindigkeit, zum Überholen, zum Abbiegen und zur Vorfahrt gemäß Verkehrsrecht abgedeckt.
- Zeichen und Verkehrseinrichtungen: Im Anschluss werden die verschiedenen Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen klassifiziert, die in Deutschland Anwendung finden.
- Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften: Der letzte Teil befasst sich mit Verstößen, die laut Verkehrsrecht als Ordnungswidrigkeit angesehen werden und aus diesem Grund Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nach sich ziehen.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) stammt aus dem Jahr 1909 und befasst sich vor allem mit den Grundlagen aus dem Verkehrsrecht. Es enthält sieben Unterpunkte, die sich unter anderem mit diversen Vorschriften im Verkehr, Bußgeldern und Strafen sowie der Haftpflicht befassen. Außerdem werden das Fahrzeugregister, das Fahreignungsregister und das Fahrerlaubnisregister abgedeckt.
Im Detail sind in diesem Gesetz unter anderem die folgenden Schwerpunkte aus dem Verkehrsrecht definiert:
- Verkehrsvorschriften (z. B. Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahreignungs-Bewertungssystem, Probezeit, Aufbauseminar)
- Haftpflicht (z. B. Halterhaftung, Mitverschulden, Ersatzpflicht des Fahrzeugführers)
- Straf- und Bußgeldvorschriften (z. B. Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Promillegrenze, Bußgeldkatalog)
- Fahreignungsregister (z. B. Inhalt des Registers, Tilgungsfristen, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Ermächtigungsgrundlagen)
- Fahrzeugregister (z. B. Erhebung der Daten, Inhalt, Zweckbestimmung)
- Fahrerlaubnisregister (z. B. Übermittlung, Löschung der Daten, Inhalt)
- Übergangsbestimmungen
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
In der im Jahr 1999 in Kraft getretenen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) dreht sich alles um die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Es handelt sich dabei um eine Nachfolgeregelung im Verkehrsrecht, die aus dem früheren Teil A der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) stammt.
Im Fokus stehen die folgenden fünf Bereiche:
- Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (Voraussetzung für die Zulassung zum Verkehr, Einschränkung und Entziehung dieser Zulassung)
- Führen von Kraftfahrzeugen (Erteilung einer Fahrerlaubnis, Vorschriften gemäß Verkehrsrecht zum Führerschein, Einteilung der Führerscheinklassen, Probezeit, Mindestalter, Maßnahmen zur Beschränkung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Flensburger Punktesystem)
- Register (Regelungen zu Fahrerlaubnis- und Fahreignungsregister)
- Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben (verkehrspsychologische Beratung, Begutachtungsstellen für Fahreignung bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), ärztliche Gutachter, Stellen für die Schulung in Erster Hilfe)
- Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften (mögliche Sanktionen gegen deutsches Verkehrsrecht und die FeV im Speziellen)
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Ein weiteres Regelwerk im Verkehrsrecht ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Erstmals ist sie im Jahr 1938 in Kraft getreten und definiert seitdem die technischen sowie formalen Voraussetzungen, die Kraftfahrzeuge erfüllen müssen, um im deutschen Straßenverkehr zugelassen zu werden. Die Grundlage stellt dabei § 6 StVG dar.
Die StVZO besteht aus drei Teilbereichen, die einen direkten Zusammenhang zur Hauptuntersuchung (HU) bzw. dem TÜV aufweisen:
- Allgemeine Zulassung von Fahrzeugen
- Bauartgenehmigung und Betriebserlaubnis
- Bau- und Betriebsvorschriften
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Wie bereits erwähnt, enthält die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) einige Teile der StVZO. Weiterhin hat sie die frühere Fahrzeugregisterverordnung (FRV) abgelöst und gilt seit 2007. Es handelt sich dabei dementsprechend um das jüngste Nachschlagewerk aus dem Verkehrsrecht.
Inhaltlich geht es um die Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr, wobei insbesondere folgende Schwerpunkte abgedeckt werden:
- Zulassung und Außerbetriebsetzung von Kfz zum Straßenverkehr
- Vorschriften zu den Zulassungsbescheinigungen I und II
- Versicherungspflicht bei Kraftfahrzeugen
- Anbringung, Gestaltung und Zuteilung von Kennzeichen
- Speicherung von Daten der Fahrzeuge im örtlichen sowie im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)
- Unterscheidungszeichen der Zulassungsbezirke
Last but not least: Der Bußgeldkatalog
Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) aus dem Jahr 2002, umgangssprachlich eher bekannt als Bußgeldkatalog, beinhaltet Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht sowie die dazugehörigen Ahndungen. Es handelt sich dabei um Regelsätze, die aus einem Verwarnungsgeld, einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot bestehen können.
Wer sich also nicht an die Vorschriften aus dem Verkehrsrecht hält, muss mit Sanktionen rechnen. Wie hoch diese ausfallen, erfahren auffällig gewordene Kraftfahrer in einem Bußgeldbescheid, der ihnen nach der begangenen Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat zugestellt wird. Bei Letzterem können sich die Strafen allerdings auch aus dem Strafgesetzbuch (StGB) ergeben.
Seit Jahren gilt die Lichtpflicht bei 2 Rädern
Was nicht berücksichtigt worden ist das bei ganztägigen Fahren mit Licht die Fassungen so heiß werden und diese mit den Birnen verschmelzen und es zu Kabelbränden führen kann und evtl. tut.
Mittlerweile musste ich 500 Euro für neue Fassungen und Birnen ausgeben weil es ja wegen nur LED nicht erlaubt ist und für mehr Sicherheit führt nicht rein machen darf.
BEISPIEL
Honda NSR 125 R BJ. 1999
PLASTE FASSUNG, EINE BIRNE 12 VOLT 25 WATT BA20D
Fahrzeug in Deutschland gekauft und zugelassen!
DIESE GIBT ES AUCH IN LED AUSFÜHRUNG DIE WEDER HEIß NOCH BLENDET UND HELLER FÜR SICHERHEIT GIBT ABER LAUT EBEN DEUTSCHLAND (ALLES )VERBOTEN IST SOGAR NE BIRNE
DIE SO HEIß WIRD AUF DAUERLICHT DAS DIE Fassung WEGBRENNEN UND MIT BIRNEN VERSCHMELZEN
HABEN SICH DA MAL LEUTE EIN KOPF WIE WIR DAS BEZAHLEN SOLLEN
DAS KANN NICHT SINN DES ERFINDERS SEIN DANN SOLLTE MAN AUCH BEI DEN MOTORRÄDERN DARÜBER EINEN VORRIGEN TEST MACHEN GANZTÄGIG MIT LICHT OB DIESES AUCH WAS LICHTQUELLE BETRIFFT BESTEHT UND DIES SIEHE Fahrzeug oben Nicht getan wurde garantiert nicht
Ist in Deutschland zugelassen mit allen Vorschriften wird es gefahren nur das es das beschissene Licht hat was es je gab man wird nicht erkannt zu dunkel und man spricht hier von Sicherheit aber nicht bei so einer Lichtquelle wo Unfälle mit Todesfälle durch das nichterkennen verhindert werden konnte weil man einfach keine LED die die gleiche Wirkung hat eben heller und keine Wärme erzeugt keinen unterschied zwischen normalen was blenden usw. Kein Einfluss hat.
ICH WERDE SO OFT GEBLENDET VON Fahrzeugen die ein verdammtes grelles Licht haben und das sind auch LED
Eine Fassung kostet 40. Euro , 2 werden benötigt sind 100 Euro die man innerhalb im Viertel Jahr neu kaufen muss . SOLLTE DA MAL NACHGEHAGT WERDEN OB DIES ÜBERHAUPT ZUGELASSEN IST DAS SEIT DIESER ÄNDERUNG NICHT DARAUF GEACHTET WURDE.
MITTLERWEILE KANN ES KEINER MEHR BEZAHLEN
WENN DIE VERKEHRSBEÖRDE DA NICHTS TUT.
WO IST DIESE BIRNE ALSO Leuchtmittel BA20D MIT DER ORIGINAL FASSUNG AUF DAUERBETRIEB GETESTET WORDEN ?
Bei der nächsten Verschmelzung werde ich es bei der Verkehrsbehörde ADAC und so weiter einreichen damit da mal was dagegen getan wird bin kein Millionär der sich ständig Fassungen und Leuchtmittel kaufen kann zahle schon genug Steuern.
Warum hat da die Sicherheit keinen Vorrang was das Leuchtmittel betrifft getan , NICHTS