Verkehrspsychologische Beratung: Maßnahme in der Probezeit

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Fahranfängern drohen bei Verstößen in der Probezeit besondere Sanktionen. Eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre, die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung können die Folge sein, wenn sich Fahranfänger A- oder B-Verstöße leisten. Doch was genau ist eine verkehrspsychologische Beratung eigentlich? Welche Kosten fallen an und muss ich überhaupt teilnehmen?

FAQ: Verkehrspsychologische Beratung

Wer muss an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen?

Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen, wenn Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße nach der Probezeitverlängerung begangen haben. Ob die Teilnahme verpflichtend ist, erfahren Sie hier.

Was passiert bei einer verkehrspsychologischen Beratung?

Bei einer verkehrspsychologischen Beratung handelt es sich um ein Einzelgespräch, bei welchem sich der Verkehrssünder mit seinem Verhalten im Straßenverkehr auseinandersetzen und Mängel abbauen soll. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was ist der Unterschied zwischen einer verkehrspsychologischen Beratung und einer MPU?

Bei der MPU handelt es sich um eine medizinisch-psychologische Untersuchung, die nach einem Führerscheinentzug angeordnet wird. Diese ist verpflichtend und muss mit einem positiven Gutachten abgeschlossen werden, damit der Verkehrssünder die Neuerteilung der Fahrererlaubnis beantragen kann.

Was ist eine verkehrspsychologische Beratung?

ei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeitverlängerung, kann eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung ausgesprochen werden.
Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeitverlängerung, kann eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung ausgesprochen werden.

Eine verkehrspsychologische Beratung verfolgt im Allgemeinen das Ziel, dass sich Fahranfänger, die sich in ihrer Probezeit verkehrswidrig verhalten haben mit ihrem Fehlverhalten beschäftigen und sich kritisch damit auseinandersetzen. Die Inhalte einer solchen Beratung sind nicht festgeschrieben. Jede verkehrspsychologische Beratung kann daher anders ablaufen.

Wichtig ist hierbei, dass die jeweiligen Gründe für das Fehlverhalten im Verkehr angesprochen und diskutiert werden und Wege gefunden werden, wie Sie dieses verbessern können. Die Beratung stellt aber keine Prüfung dar. Das heißt, Sie können bei einer verkehrspsychologischen Beratung weder bestehen noch durchfallen.

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) regelt unter § 38, was eine verkehrspsychologische Beratung bei der betroffenen Person bewirken soll und wie diese Beratung durchzuführen ist:

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen. Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt; sie kann durch eine Fahrprobe ergänzt werden, wenn der Berater dies für erforderlich hält. Der Berater soll die Ursachen der Mängel aufklären und Wege zu ihrer Beseitigung aufzeigen. Das Ergebnis der Beratung ist nur für den Betroffenen bestimmt und nur diesem mitzuteilen. Der Betroffene erhält jedoch eine Bescheinigung über die Teilnahme zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Verkehrspsychologische Beratung: Das Gespräch mit einem Berater kann Ihr Problembewusstsein stärken und Sie zu einer Verhaltensänderung bewegen.
Verkehrspsychologische Beratung: Das Gespräch mit einem Berater kann Ihr Problembewusstsein stärken und Sie zu einer Verhaltensänderung bewegen.

Nach der Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung darüber ausgestellt, dass Sie an der Beratung teilgenommen haben. Diese Bescheinigung wird bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben. Damit signalisieren Sie, dass Sie sich mit Ihrem Fehlverhalten auseinandersetzen und dazu bereit sind, an sich zu arbeiten.

Diese Bescheinigung stellt aber kein verkehrspsychologisches Gutachten dar. Ein verkehrspsychologisches Gutachten wird in der Regel nur im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erstellt. Sie machen eine verkehrspsychologische Beratung also in erster Linie für sich selbst.

Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Verhalten zu überdenken und zu hinterfragen. Das Ziel ist es schließlich, dass Sie keinen erneuten Verstoß begehen. Ein wiederholter Verstoß in der Probezeitverlängerung könnte nämlich zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Wann wird eine Empfehlung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen?

Wenn sich ein Fahranfänger während der Probezeit einen A-Verstoß, zwei B-Verstöße oder einen B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß leistet, sind eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar die Konsequenzen.

Wird er in der Probezeitverlängerung erneut im Straßenverkehr auffällig, erhält er eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Folgende Taten können in der Probezeitverlängerung dazu führen, dass Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen wird:

  • Bei A-Verstößen in der Probezeit: Eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung erhält ein Fahranfänger in der Regel, wenn er, nachdem die Probezeit schon einmal verlängert wurde, einen A-Verstoß in der Probezeitverlängerung begeht.
  • Bei B-Verstößen in der Probezeit: Eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung erhält ein Fahranfänger in der Regel, wenn er in der Probezeitverlängerung zwei B-Verstöße begeht.

Wurde eine solche Empfehlung ausgesprochen, sollte dieser innerhalb von zwei Monaten nachgekommen werden, falls Sie sich dazu entscheiden, an der verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Für die gesamte Zeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung werden weitere Ordnungswidrigkeiten, die keine Straftat darstellen, nicht sanktioniert. Ein Punkteabbau ist durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung übrigens nicht mehr möglich. Punkte können erst nach Vollendung der Probezeit abgebaut werden.

Was ist ein A-Verstoß und was ist ein B-Verstoß?
Als A-Verstoß gilt beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 21 km/h, das Überholen im Überholverbot oder ein Rotlichtverstoß. Als B-Verstoß gilt zum Beispiel das Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Wie läuft eine verkehrspsychologische Beratung ab?

Eine verkehrspsychologische Beratung führt in der Regel ein Diplom-Psychologe durch.
Eine verkehrspsychologische Beratung führt in der Regel ein Diplom-Psychologe durch.

Das Gespräch wird ein Diplom-Psychologe mit Ihnen führen. Die Beratung umfasst drei Sitzungen, die je eine Stunde dauern. Die Sitzungen finden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen statt.

Die Termine für die Beratungsgespräche werden nach Absprache festgelegt. Es gilt, dass zwischen dem ersten und dem letzten Gespräch ein Zeitraum liegen darf, der nicht kürzer ist als 14 Tage und nicht länger als ein Monat. Der Berater kann außerdem eine Fahrprobe anordnen.

Welche Unterlagen muss ich zu einer verkehrspsychologischen Beratung mitbringen?

Um an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. So sollten Sie folgende Unterlagen zum Erstgespräch mit Ihrem Berater mitbringen:

  • Ein gültiger Identitätsnachweis: Zum Beispiel ein Personalausweis oder ein Reisepass
  • Ein aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister: Dieser gibt darüber Auskunft, wie viele Punkte in Flensburg Sie schon haben und welche Verstöße Sie schon begangen haben
  • Ein Nachweis über die erfolgte Zahlung der Beratungskosten: Zum Beispiel ein Überweisungsbeleg

Von Ihnen und Ihrem Berater wird außerdem ein Vertrag unterschrieben, der die Verhaltensregeln bezüglich der Beratung aufstellt und den Berater zur Geheimhaltung verpflichtet. Der Berater darf laut § 38 FeV das Ergebnis der Beratung also nur Ihnen mitteilen.

Verkehrspsychologische Beratung: Muss ich daran teilnehmen?

Bei der Maßnahme handelt es sich ausschließlich um eine Empfehlung für eine Teilnahme an einer solchen Beratung. Das heißt, Sie sind nicht verpflichtet daran teilzunehmen und es drohen keine Konsequenzen, wenn Sie es nicht tun.

Fallen für eine verkehrspsychologische Beratung Kosten an?

Die Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung belaufen sich auf ungefähr 300 Euro.
Die Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung belaufen sich auf ungefähr 300 Euro.

Da Fahranfänger, die an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen, dies auf freiwilliger Basis tun, müssen sie die Kosten dafür selbst tragen. Für drei Sitzungen, die je eine Stunde in Anspruch nehmen, zahlen Sie circa 300 Euro.

Auch wegen der Kosten entscheiden sich viele Fahranfänger gegen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Sie sollten dennoch genau abwägen, ob Sie an einer solchen Beratung teilnehmen und sich nicht leichtfertig dagegen entscheiden. Die verkehrspsychologische Beratung kann auch als eine Chance angesehen werden, die eigenen Probleme zu erkennen und das eigene Verhalten zu ändern.

Kann eine verkehrspsychologische Beratung auch außerhalb der Probezeit stattfinden?

Wurde Autofahrern, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, aufgrund von schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr der Führerschein entzogen, können diese als Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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