Ordnungswidrigkeiten gibt es auf vielen Gebieten, aber die Verkehrsordnungswidrigkeit zählt zu den häufigsten Vertretern. Sie kann mit einer Geldbuße sanktioniert werden, aber unter Umständen bringt sie auch zusätzliche Konsequenzen mit sich, die im Bußgeldkatalog festgeschrieben sind.
Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten
Mit diesem Bußgeldrechner können Sie schnell und einfach herausfinden, welches Bußgeld für welche Ordnungswidrigkeit droht:
FAQ: Verkehrsordnungswidrigkeit
Die Bußgelder sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Der Rahmen liegt bei 5-1.000 Euro.
Die Bußgeldstelle muss innerhalb von drei Monaten das Bußgeldverfahren in die Wege leiten, sonst verjährt die Ordnungswidrigkeit.
Eine Ordnungswidrigkeit, die in einem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht. Beispiele sind: Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken, Abstandsunterschreitung.
Video: Teuerste Bußgelder – die Top 5!
Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
Inhalt
- Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten
- FAQ: Verkehrsordnungswidrigkeit
- Video: Teuerste Bußgelder – die Top 5!
- Was ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
- Sanktionen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog
- Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit: Ausfüllen oder nicht?
- Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit
Während die generelle Definition einer Ordnungswidrigkeit im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgeschrieben ist, ist eine zusätzliche Eingrenzung der Verkehrsordnungswidrigkeit in § 24 StVG zu finden. Das Straßenverkehrsgesetz regelt dementsprechend geringfügige Verletzungen der Rechtsregeln, die im Straßenverkehr auftreten. Allerdings können unter Umständen auch andere Rechtsverordnungen beteiligt sein. Zu diesen zählen:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Grundsätzlich ist jeder Bürger berechtigt, Anzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zu erstatten. Für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist die Bußgeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Kreises zuständig. Müssen Ermittlungen im Zuge eines Verfahrens aufgenommen werden, übernimmt diese wiederum nicht die Verwaltungsbehörde, sondern die Polizei.
Sanktionen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß Bußgeldkatalog
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit zieht Kosten in Form einer Geldbuße nach sich, die sich auf höchstens 2.000 Euro beläuft. Hiervon gibt es jedoch diverse Ausnahmen, die in verschiedenen Bundes- und Landesgesetzen festgeschrieben sind.
Für Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze liegt der Höchstsatz einer Geldbuße gemäß § 24a StVG etwa bei 3.000 Euro. Bei Vorliegen einer Gefährdung oder Sachbeschädigung sowie bei vorsätzlichem Handeln kann sich das Bußgeld weiter erhöhen.
Neben einem Bußgeld kann eine Verkehrsordnungswidrigkeit auch Punkte in Flensburg mit sich bringen. Eine Ordnungswidrigkeit wird mit höchstens zwei Punkten geahndet. Drei Punkte werden wiederum für im Verkehr begangene Straftaten vergeben.
Besonders schwerwiegende Verstöße gegen das Verkehrsrecht können für den Verursacher der entsprechenden Verkehrsordnungswidrigkeit zudem ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten nach sich ziehen.
Das ist etwa der Fall, wenn Sie die Verkehrsordnungswidrigkeit der überhöhten Geschwindigkeit begehen und innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit mehr als 60 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit geblitzt werden.
Die Verjährung einer Verkehrsordnungswidrigkeit in Deutschland
Gemäß § 25 StVG unterliegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit einer Verjährung, die in der Regel drei Monate beträgt, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist oder öffentliche Klage erhoben wurde. Ist einer dieser beiden Fälle eingetroffen, beträgt sie sechs Monate.
Man spricht hierbei von Verfolgungsverjährung. Die zugrunde liegende Forderung erlischt dementsprechend nicht, allerdings kann der Verstoß nicht mehr geahndet werden. Sollten Sie daher eine Geldbuße zahlen, obwohl die Verjährung bereits eingetreten ist, haben Sie keinen Anspruch, den Betrag zurückzuverlangen.
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit: Ausfüllen oder nicht?
Bevor ein Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde erlassen werden kann, muss der Fahrer, der den Verkehrsverstoß begangen hat, ermittelt werden. In der Regel wird der Bescheid dem Fahrzeughalter zugesandt, da die Behörde davon ausgeht, dass er der Täter ist.
Bevor der Betroffene allerdings den Bußgeldbescheid bekommt, erhält er nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit zunächst einen Anhörungsbogen. Dieser dient dazu, dass der Beschuldigte sich rechtliches Gehör verschaffen kann. Sie können sich hierin also zur Sache äußern, allerdings ist das nicht verpflichtend. Insbesondere müssen Sie sich nicht selbst belasten.
Ignorieren sollten Sie den Anhörungsbogen dennoch nicht. Verpflichtet sind Sie zur Berichtigung und Vervollständigung Ihrer angegebenen persönlichen Daten, sollte dies nötig sein. Die Behörde räumt Ihnen zur Beantwortung des Schreibens in der Regel eine Frist von einer Woche ein.
Schicken Sie den Bogen nicht zurück, müssen Sie mit weiteren Ermittlungen rechnen. Unter anderem kann zur Aufklärung der Verkehrsordnungswidrigkeit eine Vorladung bei der Polizei folgen.
Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Ist sich die Verwaltungsbehörde sicher, dass Sie als Fahrzeughalter nicht der Verantwortliche für ein Vergehen gegen bestehendes Recht sind, erhalten Sie statt eines Anhörungsbogens einen Zeugenfragebogen.
Da in Deutschland nicht der Halter für einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht verantwortlich ist, sondern der Fahrer, muss dieser im Zuge der Fahrerermittlung zunächst ausfindig gemacht werden. Erst dann kann die Behörde einen Bußgeldbescheid ausstellen.
Hierfür hat Sie in der Regel drei Monate Zeit, nachdem die Tat begangen wurde – andernfalls verjährt die Verkehrsordnungswidrigkeit. Anders als ein Anhörungsbogen unterbricht der Zeugenfragebogen die Verjährungsfrist nicht.
Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit
Wurde Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, gilt eine zweiwöchige Frist, während der Sie Einspruch gegen diesen erheben können. Ein Widerspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist hingegen generell nicht möglich. Auf den Weg der möglichen Anfechtung muss Sie die Rechtbehelfsbelehrung des Bußgeldbescheides hinweisen.
Haben Sie vor, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, sollten Sie sich zunächst vergewissern, dass ein Einspruch sich überhaupt lohnt. Das ist üblicherweise der Fall, wenn Sie ein hohes Bußgeld zahlen sollen oder sich auf Ihrem Punktekonto in Flensburg bereits annähernd acht Punkte befinden.
Handelt es sich bei der Ihnen vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit um mangelhaften Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, kann sich ein Einspruch beispielsweise lohnen, wenn Sie schneller als 80 km/h gefahren sind: Dann folgt auf ein solches Vergehen neben einer hohen Geldbuße immer auch mindestens ein Punkt.
Haben Sie hingegen falsch geparkt, kommt in der Regel nur ein geringes Verwarnungsgeld auf Sie zu. Dann lohnt sich ein Einspruch in den meisten Fällen nicht.
Wollen Sie Einspruch erheben, nutzen Sie unsere Vorlage eines Einspruchsschreibens, das Sie zum persönlichen Gebrauch kostenlos herunterladen können:
Musterweg 1
12345 Musterhausen
Bußgeldstelle Musterhausen
Musterstraße 2
12345 Musterhausen
Ort, Datum
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
Ihr Aktenzeichen ___________
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obiger Angelegenheit erhebe ich fristwahrend Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zum Aktenzeichen _____________, der mir am ____________ zugestellt worden ist.
Hierin wird mir folgende Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt: ____________________________________________________
Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen: ________________________________________.
Ich bitte um erneute Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Mustermann
Laden Sie das Muster für das Einspruchsschreiben hier kostenlos herunter