Ordnungswidrigkeiten und Straftaten können per Gesetz sanktioniert werden. Dadurch sollen der entsprechende Verstoß bzw. die Tat gesühnt werden. Allerdings ist es nicht unendlich lang möglich, Sanktionen auszusprechen. Welche Verjährungsfrist gilt bei Ordnungswidrigkeit und Straftat? In unserem Ratgeber erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Verjährungsfristen.
Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten: Übersicht
Höchste Geldbuße | Verjährungsfrist |
---|---|
Verfolgungsverjährung | |
Verkehrsordnungswidrigkeiten | 3 Monate |
Verkehrsordnungswidrigkeiten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen (richtet sich nach Höhe der Geldbuße) | ab 6 Monate |
bis 1.000 € | 6 Monate |
1.001-2.500 € | 1 Jahr |
2.501-15.000 € | 2 Jahre |
Mehr als 15.000 € | 3 Jahre |
Vollstreckungsverjährung | |
bis 1.000 € | 3 Jahre |
über 1.000 € | 5 Jahre |
Verjährungsfristen bei Straftaten: Tabelle
Höchstmögliches Strafmaß | Verjährungsfrist in Jahren |
---|---|
Verfolgungsverjährung | |
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr | 3 |
Freiheitsstrafe zwischen 1-5 Jahren | 5 |
Freiheitsstrafe zwischen 5-10 Jahren | 10 |
Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren | 20 |
Lebenslange Freiheitsstrafe | 30 |
Mord | niemals |
Vollstreckungsverjährung | |
Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen | 3 |
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 30 Tagessätzen | 5 |
Freiheitsstrafe zwischen 1-5 Jahren | 10 |
Freiheitsstrafe zwischen 5-10 Jahren | 20 |
Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren | 25 |
FAQ: Verjährungsfristen
Wie hoch ist die allgemeine Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten?
Die Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten richten sich danach, wie hoch die höchstmögliche Geldbuße ausfällt. Maximal sind 5 Jahre möglich. Unserer Tabelle können Sie die einzelnen Verjährungsfristen in Deutschland entnehmen.
Welche Verjährungsfrist gilt bei Diebstahl, Betrug und Co.?
Die Verjährungsfrist bei Betrug oder anderen Straftaten richtet sich ebenfalls danach, welche Strafe höchstmöglich ausgesprochen werden kann. Eine Entsprechende Übersicht der Verjährungsfristen, finden Sie hier.
Welche Verjährungsfrist gilt beim Blitzer?
Die Verjährungsfrist vom Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung stellt einen Sonderfall dar. Diese Ordnungswidrigkeit verjährt nämlich, wie alle anderen Verkehrsordnungswidrigkeiten, schon nach drei Monaten, sofern kein Bußgeldbescheid erlassen oder kein Anhörungsbogen an den Täter verschickt wurde.
Wichtige Informationen zur Verjährung
Was ist die Verjährungsfrist? Eine Definition
Inhalt
Verjährungsfristen sollen grundsätzlich dafür sorgen, dass nach einem gewissen Zeitraum Rechtsfrieden zwischen zwei Parteien herrscht. Ist die jeweilige Frist eingetreten, kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat nicht mehr sanktioniert werden.
Bevor wir auf den Unterschied der Verjährungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eingehen, klären wir zunächst einmal, welche unterschiedlichen Fristen es überhaupt gibt. Das sind nämlich:
Verfolgungsverjährung: Begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, kann diese nicht unendlich lange verfolgt werden. Die Behörden haben nur einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung, den Schuldigen ausfindig zu machen und zu sanktionieren. Sind die jeweiligen Verjährungsfristen eingetreten, können keine Strafen mehr ausgesprochen werden.
Vollstreckungsverjährung: Sind schon Sanktionen ausgesprochen worden, so können auch diese nicht ewig im Raum stehen und dürfen nur über einen gewissen Zeitraum vollstreckt werden. Ist die entsprechende Frist abgelaufen, müssen die ausgesprochenen Strafen nicht angetreten werden.
Wichtig: Sie müssen für jeden Fall die Verjährungsfrist individuell berechnen. Diese kann nämlich gehemmt werden oder beispielsweise durch Zusendung vom Anhörungsbogen unterbrochen werden. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall, einen Anwalt zu konsultieren.
Gesetzliche Verjährungsfrist bei Straftaten
Die Verjährungsfristen von Straftaten hängen von der begangenen Tat ab. Ein Blick ins Strafgesetzbuch (StGB) verrät, welche Strafe als Höchstmaß für den jeweiligen Tatbestand vorgesehen ist. Je nachdem, wie hoch diese ausfällt, verlängern sich die Verjährungsfristen.
§ 78 Absatz 3 StGB definiert diesbezüglich:
Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
Sind diese Zeiträume abgelaufen, kann eine Straftat nicht mehr verfolgt werden. Der Betroffene würde also straffrei davonkommen.
Verjährungsfristen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr stehen quasi an der Tagesordnung. Meist handelt es sich um geringfügige Verstöße, wie beispielsweise das Überschreiten der Parkzeit. Aber auch Geschwindigkeitsüberschreitungen werden täglich durch Blitzer registriert.
Die geltenden Verjährungsfristen sind in § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate. Bei Ordnungswidrigkeiten unter Alkohol und Drogen beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 31 OWiG allerdings mindestens 6 Monate.
Wichtig: Für Ordnungswidrigkeiten, welche nicht mit der Teilnahme am Straßenverkehr in Verbindung stehen, gelten gesonderte Verjährungsfristen, welche sich nach der höchstmöglichen Geldbuße für den jeweiligen Verstoß richten.
Verjährungsfrist beim Bußgeldbescheid eingetreten: Und nun?
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, obwohl die jeweilige Ordnungswidrigkeit Ihrer Meinung nach schon verjährt ist, dürfen Sie diesen trotzdem nicht einfach ignorieren. Tun Sie dies, tritt nämlich nach zwei Wochen die Rechtskraft ein und die Sanktionen gelten.
Auch wenn die jeweilige Verjährungsfrist bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit überschritten wurde, müssen Sie einen Einspruch einlegen. Dieser ist schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle zu richten.