Vandalismus am Auto: Welche Versicherung bietet umfassenden Schutz?

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Angeblich geht die Bezeichnung „Vandalismus“ auf den ostgermanischen Stamm der Vandalen zurück. Glaubt man zeitgenössischen Quellen, soll dieser spätantike Kriegerverband ein ziemlich ungehobelter Haufen gewesen sein, der auch vor etwaigen Grausamkeiten nicht zurückschreckte. Heute existiert dieses Völkchen natürlich nicht mehr, das Wort „Vandalismus“ ist hingegen ein geläufiger Begriff sowohl im Alltag als auch in der Kriminologie.

FAQ: Vandalismus am Auto

Was ist Vandalismus am Auto?

Mutwillige Beschädigung äußert sich am Auto zum Beispiel durch zerkratzten Lack, eingetretene Dellen oder Beulen, abgeschlagene Außenspiegel, eingeschlagene Scheiben oder zerstochene Reifen.

Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus am Auto?

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die durch Vandalismus entstanden sind. Auch die Teilkaskoversicherung zahlt in der Regel nicht. Die Vollkaskoversicherung bietet diesbezüglich den besten Schutz. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Strafe droht bei Vandalismus?

Den Straftatbestand „Vandalismus“ gibt es nicht. Die mutwillige Zerstörung zählt als Sachbeschädigung, welche eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann.

Was versteht man eigentlich unter Vandalismus?

Vandalismus: Zahlt die Versicherung, wenn das Auto beschädigt wurde?
Vandalismus: Zahlt die Versicherung, wenn das Auto beschädigt wurde?

Wer nicht den Luxus hat, seinen Wagen in der eigenen Garagen parken zu können, lebt mehr oder weniger ständig mit dieser Angst: Morgens möchten Sie in Ihr Auto steigen, das wie immer an der Straße abgestellt wurde, und dann entdecken Sie plötzlich eine eingeschlagene Scheibe oder einen zerstochenen Reifen. Gerade in Großstädten wie Hamburg oder Berlin ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering, solch einer mutwilligen Zerstörung zum Opfer zu fallen. Aber auch Dorfbewohner sind vor Vandalismus nicht gefeit. Die Gründe für Vandalismus sind vielfältig: Mal ist er ein destruktiver Zeitvertreib betrunkener Jugendlicher, mal stecken gar politische Motive dahinter.

Das steckt hinter Vandalismus

Es gibt verschiedene Formen von Vandalismus: Vandalismus aus Langeweile, Vandalismus aus Spaß am Zerstören oder Vandalismus im Rahmen von Mutproben und „Kraftmeierei“. Meist geht das zerstörerische Wüten auf keinen klar erkennbaren rationalen Grund zurück.

Allerdings gibt es einige Erklärungsansätze für solch ein Verhalten:

  • Frustration und Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben
  • Gruppenzwang
  • Rache
  • Protest gegen die „Überflussgesellschaft“
  • Form der politischen Demonstration
  • in selten Fällen sogar eine psychische Erkrankung

So äußert sich blinde Zerstörungswut am Auto

Folgende Schäden sind typische Folgen von Zerstörungswut, die an Fahrzeugen ausgelebt worden ist:

Kratzer? Bei Vandalismus am Auto springt die Vollkasko in der Regel ein.
Kratzer? Bei Vandalismus am Auto springt die Vollkasko in der Regel ein.
  • Kratzer im Lack
  • Beulen und Dellen
  • abgebrochene Außenspiegel
  • eingeschlagene Scheiben
  • abgeknickte Antenne
  • zerstochene Reifen
  • Graffiti/kaum entfernbare Schmierereien

Vandalismus in anderen Bereichen

Wut und Aggression richten sich nicht nur gegen Autos. Zielscheiben von vorsätzlichen zerstörerischen Handlungen können auch andere Dinge aus privatem oder öffentlichem Eigentum sein. Vandalismus äußert sich durch vielfältige Art und Weise, zum Beispiel als Sachbeschädigung an und in Häusern, an öffentlichen Plätzen usw.:

  • Graffiti an Hauswänden
  • eingeworfene Fenster
  • Schäden an Blumen, Bäumen und anderen Pflanzen
  • aufgeschlitzte Polstersitze in Bus und Bahn
  • beschädigte Grabsteine
  • zerstörte Parkbänke

Vandalismus kann aber auch mit Körperverletzungen und Tierquälerei einhergehen.

Vandalismusschäden: Übernimmt die Teilkasko die Kosten für die Reparatur?

Nach dem ersten Schrecken melden Sie den Schaden am besten erst einmal Ihrer Versicherung. Eine verspätete Schadensmeldung kann – nicht nur im Falle von Vandalismus – der KFZ-Versicherung das Recht zugestehen, den Umfang des Versicherungsschutzes zu reduzieren.

Es kann aber auch sein, dass Sie die Reparatur ohnehin komplett aus eigener Tasche zahlen müssen. Eine Teilkaskoversicherung leistet bei Vandalismus nämlich in der Regel keinen Schadensersatz. Oder mit andere Worten: Schäden durch böswilliges Verhalten Dritter sind meist nicht erstattungsfähig im Rahmen einer Teilkaskoversicherung. Bei Brandschäden, Glasbruch und Diebstahl kann aber eine Ausnahme gemacht werden. Welche Ansprüche Sie im Schadensfall haben, können Sie Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen.

Kostenübernahme bei Vandalismus durch die Teilkasko: Das sagt der Bundesgerichtshof

In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2010 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass die KFZ-Teilkasko Schäden durch Vandalismus nicht bezahlen muss. Konkret ging es um einen Fall, bei dem versucht wurde, einen Motorroller zu stehlen; dieser Versuch missglückte, in der Folge wies das Fahrzeug aber einige Schäden auf. Wäre der Diebstahl geglückt, hätte die Versicherung übrigens für den Schaden aufkommen müssen:

[I]n der Kraftfahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko) [sind] bei einem Einbruchdiebstahl in ein Kraftfahrzeug nur die Schäden am Fahrzeug ersatzpflichtig […], die durch die Verwirklichung der Tat entstanden sind oder damit in adäquatem Zusammenhang stehen.

Abgrenzung von Vandalismus- und Diebstahlschäden

Sind Schäden durch Vandalismus von jeder Versicherung abgedeckt? KFZ-Besitzer mit Teilkasko sind nur bei Diebstahl „auf der sicheren Seite“.
Sind Schäden durch Vandalismus von jeder Versicherung abgedeckt? KFZ-Besitzer mit Teilkasko sind nur bei Diebstahl „auf der sicheren Seite“.

Aber zahlt die Teilkasko überhaupt nicht bei Vandalismus? In manchen Fällen sind Vandalismus- und Diebstahlschäden nicht ganz eindeutig voneinander zu trennen.

Daher möchten wir Ihnen einen beispielhaften Fall nennen, bei dem eine Teilkaskoversicherung möglicherweise zahlen würde: Ihr Auto wird von betrunkenen Jugendlichen aufgebrochen und der Bordcomputer wird gestohlen. Aber: Bei einem Einbruchdiebstahl sind stets nur diejenigen Schäden ersatzpflichtig, die tatsächlich unmittelbar durch die Verwirklichung der Tat entstanden sind.

Vandalismus: Die Vollkasko bietet die vergleichsweise besten Versicherungsbedingungen

Welche KFZ-Versicherung zahlt bei Vandalismus? Da die Teilkasko ja bekanntlich für die Reparaturkosten nicht aufkommt, kommt im Zusammenhang mit Vandalismusschäden erfahrungsgemäß nur noch die Vollkasko in Frage. Bis auf Reifenschäden übernimmt die Vollkasko bei Vandalismus eigentlich alles. Wichtig ist aber, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgehen und den am Auto vorgefunden Vandalismus-Schaden der Versicherung unverzüglich melden.

Allerdings sollten Sie auch bedenken, dass Sie als Versicherter mit einer Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse zu rechnen haben. Unter Umständen – gerade bei einer hohen Selbstbeteiligung – kann es also günstiger für Sie sein, auf den Versicherungsanspruch zu verzichten und die Kosten für die Reparatur selbst zu tragen, anstatt in Zukunft höhere Beiträge für die Versicherung zahlen zu müssen.

Als Faustregel sollten Sie sich merken: Bei Schäden unter 1.000 Euro lohnt es sich, von den Zahlungen der Autoversicherung – zumindest bei Vandalismus – abzusehen.

Vandalismus im Strafrecht

Die Folgen von sinnloser Zerstörungswut können fatal sein. Den Straftatbestand des „Vandalismus“ gibt es allerdings nicht. In Deutschland wird Vandalismus in den meisten Fällen unter dem Straftatbestand der Sachbeschädigung verfolgt.

Eine Grauzone ist in diesem Zusammenhang Graffiti an Bauwerken. Oft ist zweifelhaft, ob es sich tatsächlich um Vandalismus bzw. mutwillige Zerstörung handelt. Graffiti wird in weiten Kreisen auch als „Kunst am Bau“ verstanden. Fakt ist: Eine pauschale Aussage ist in Bezug auf die Strafbarkeit von Graffiti nicht möglich. Muss das „Kunstwerk“ allerdings beseitigt werden, ist der materielle Schaden oft sehr hoch.

Letzten Endes ist es die Aufgabe der Rechtsprechung zu entscheiden, ob der Sprayer strafrechtlich verfolgt wird.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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