Urteil: Verkehrskontrolle auf Privatgrundstück möglich

Wer im öffentlichen Straßenverkehr gegen die Verkehrsregeln verstößt und dabei erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen – so viel ist klar. Auf privatem Gelände gelten meist andere Regeln, so dürfen bspw. auf dem firmeneigenen Fuhrpark unter bestimmten Umständen sogar Kfz von solchen Mitarbeitern bewegt werden, die eigentlich gar nicht dazu qualifiziert sind. Ein neues Urteil zeigt aber: Polizisten dürfen nun auch eine Verkehrskontrolle auf dem Privatgrundstück durchführen.

Welche Umstände müssen vorliegen?

Gemäß einem Urteil ist auch eine Verkehrskontrolle auf einem Privatgrundstück möglich.
Gemäß einem Urteil ist auch eine Verkehrskontrolle auf einem Privatgrundstück möglich.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mann, der nachts nach Hause fuhr und dabei von der Polizei verfolgt wurde. Als er auf sein eigenes Grundstück einbog, folgten die Beamten ihm dorthin und verlangten eine Atemalkoholkontrolle, welcher der Mann zustimmte und die positiv ausfiel. Später auf der Wache wurde ein Wert von circa 0,75 Promille festgestellt.

Der Mann gab zu, eine geringfügige Menge Alkohol zu sich genommen zu haben, war jedoch der Überzeugung, dass die Testergebnisse nicht mehr verwertet werden dürfen, da eine Verkehrskontrolle auf dem Privatgrundstück nicht mehr gültig sei.

Das Amtsgericht München widersprach und legte in seinem Urteil (Az.: 953 OWi 421 Js 125161/18) fest, dass Polizisten einem möglichen Verkehrssünder auf Verdacht auch auf das eigene Grundstück folgen und kontrollieren dürfen. Ausschlaggebend sei hier, dass der Fahrer schließlich zuvor auf öffentlichen Straßen unterwegs gewesen war. Die festgestellte Ordnungswidrigkeit dürfe ebenfalls verfolgt werden.

Was dürfen Beamte in einer Polizeikontrolle?

Auch wenn die Verkehrskontrolle auf dem Privatgrundstück möglich ist, haben Fahrer dennoch Rechte bei einer Kontrolle.
Auch wenn die Verkehrskontrolle auf dem Privatgrundstück möglich ist, haben Fahrer dennoch Rechte bei einer Kontrolle.

Zwar darf nun eine Verkehrskontrolle auf dem Privatgrundstück ordnungsgemäß durchgeführt und ausgewertet werden. Dennoch sind die Fahrer nicht verpflichtet, allen Weisungen der Polizei zu folgen.

Eine kleine Übersicht über jene Dinge, die Sie in der Regel verweigern können, lesen Sie hier:

  • Vorzeigen des Personalausweises (in Deutschland gibt es keine Pflicht, diesen stets bei sich zu tragen)
  • das Fahrzeug bzw. die eigenen Taschen durchsuchen lassen, es sei denn, es besteht ein konkreter Verdacht auf eine Straftat, die direkt begründet werden kann, idealerweise mit einem richterlichen Beschluss (Achtung: eine allgemeine Kontrolle auf die Funktionstüchtigkeit des Autos bspw. der Bremse ist erlaubt)
  • Auskünfte geben, die über die Personalien hinaus gehen
  • Zustimmung zu Drogentests oder Durchsuchungen
  • „Romberg-Test“ (auf einer Linie laufen, in die Augen leuchten lassen o. Ä.)
  • wegen unkooperativem Verhalten auf die Wache mitgehen

Video: Die wichtigsten Infos zur allgemeinen Verkehrskontrolle

In diesem Video erfahren Sie, was die Beamten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen und was nicht.
In diesem Video erfahren Sie, was die Beamten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dürfen und was nicht.

Bildnachweise: fotolia.com/pix4U, istockphoto.com/kzenon

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte an der juristischen Faktultät in Rostock und ging anschließend für sein Referendariat nach Nordrhein-Westfalen. Seine anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. Seine Interessensschwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Verkehrs- und Strafrecht.

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