Autofahrer, die sich noch hinters Steuer setzen, obwohl sie im Vorfeld Alkohol oder Drogen konsumiert haben, geraten aufgrund ihrer auffälligen Fahrweise nicht selten in eine Verkehrskontrolle. Ist das Misstrauen der Polizeibeamten erst einmal geweckt, können Sie in diesem Zuge einen Urintest durchführen, der schlimmstenfalls die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat.
FAQ: Urintest
Ein Urintest kann entweder als ein Screening in einem Labor oder während einer Verkehrskontrolle auch als Schnelltest mittels speziell dafür vorgesehene Teststreifen durchgeführt werden.
Vermutet die Polizei, dass ein Kraftfahrer alkoholisiert oder berauscht fährt, kann sie im Zuge einer Verkehrskontrolle einen Schnelltest durchführen. Im Labor kann ein Urinscreening im Zuge einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stattfinden, um einen Abstinenznachweis zu erbringen.
Sowohl die individuellen Umstände einer Person als auch die Nachweiszeiten der konsumierten Substanzen können sich auf das Ergebnis eines Urintests auswirken.
Achtung Urinkontrolle: Was der Urin über seinen Besitzer verrät
Inhalt
Um den menschlichen Körper zu entgiften, filtern die Nieren Fremdstoffe aus dem Blut, die wiederum über den Urin ausgeschieden werden. Da auch die Abbauprodukte von Drogen und Alkohol zu diesen Fremdstoffen zählen, bietet sich die Durchführung von einem Urintest an, um genau diese Abbauprodukte nachzuweisen.
Dabei spielen jedoch einige Faktoren eine Rolle:
- Wie oft fand der Konsum statt?
- Welche Menge hat die betroffene Person konsumiert?
- Wie viel Zeit lag zwischen dem Konsum und dem Urintest?
- Wie viel Zeit ist seit dem letzten Konsum verstrichen?
- Wie schnell war der Körper der betroffenen Person in der Lage, die jeweilige Substanz abzubauen?
- Wie gestaltet sich die allgemeine körperliche Verfassung der Person?
Urintest: Auch auf die Nachweiszeiten der Substanzen kommt es an
Doch nicht nur die gerade genannten individuellen Umstände einer Person können das Untersuchungsergebnis der Urinprobe beeinflussen. Es kommt außerdem darauf an, welche Drogen diese zu sich genommen hat, denn für jeden Stoff existieren andere Grenzwerte, was die Nachweisbarkeit anbelangt. Diese werden Cut-off-Werte genannt.
Im Folgenden haben wir Ihnen einige Substanzen inklusive ihrer jeweiligen Nachweisbarkeit aufgelistet:
Substanz | Nachweisbarkeit im Urin |
---|---|
Cannabis (THC) | 2 - 3 Tage (einmaliger Konsum) 6 - 8 Wochen (regelmäßiger Konsum) bis zu 12 Wochen (chronischer Konsum) |
LSD | bis zu 3 Tage |
Speed (Amphetamin) | 1 - 4 Tage |
Ecstasy (MDMA, MDE, MDA) | 1 - 4 Tage |
Kokain | bis zu 4 Tage (einmaliger Konsum) bis zu 22 Tage (häufiger Konsum) |
Crystal Meth (Methamphetamin) | 1 - 2 Tage (bei Dauerkonsum bis zu 1 Woche) |
Heroin | 2 - 3 Tage |
Vor allem von Cannabis bzw. seinem psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (kurz: THC) ist in Bezug auf das Autofahren immer wieder die Rede. Bis zum Jahr 2004 wurde jedem Fahrer, bei dem THC in einem Schnelltest nachgewiesen werden konnte, die Fahrerlaubnis entzogen. Die Höhe der nachgewiesenen Menge war unerheblich. Heutzutage ist ein Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut maßgeblich.
Zwar wird der Stoff in etwa innerhalb von acht Stunden abgebaut, in einem Urintest kann THC allerdings auch danach noch nachgewiesen werden. Dies ist darin begründet, dass sich THC leicht in fettstoffreichem Gewebe – wie z. B. dem Gehirn – ablagert, was dort zu einem langsameren Abbauprozess führt.
Daher kann THC trotzdem mittels Teststreifen im Urin nachgewiesen werden, obwohl der Betroffene längst nichts mehr von der Wirkung spürt. Wird der Urin einem Test unterzogen, können jedoch nicht nur Drogen nachgewiesen werden. Ebenfalls kann ein Alkoholnachweis durch den Urin per Teststreifen erbracht werden.
Dazu bedarf es des Stoffwechselproduktes Ethylglucuronid (EtG). Nachdem Sie Alkohol getrunken haben, bildet es sich in der Leber und verlässt mit der Zeit den Körper über den Urin.
Methoden der Urinanalyse
Eine Urinuntersuchung kann grundsätzlich auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen:
- Überprüfung vom Urin per Teststreifen (Schnelltest)
- Urintest durch ein Screening im Labor
Zu einem Urinschnelltest kommt es normalerweise im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle, wenn die Beamten einen vorherigen Konsum von Drogen oder Alkohol vermuten. Dazu müssen die Teststreifen in den Urin getaucht werden und verfärben sich im Anschluss an einer oder mehreren Stellen, wodurch das Vorhandensein bestimmter Substanzen nachgewiesen werden kann.
Betroffene haben die Möglichkeit, einen solchen Urintest zu verweigern. Zu empfehlen ist ein solches Verhalten jedoch nicht, da die Polizei das Recht hat, in diesem Fall eine Blutentnahme mit anschließender Untersuchung anzuordnen. Haben Sie also weder Alkohol noch Drogen konsumiert, sollten Sie die Untersuchung mittels Urinsticks einem Bluttest vorziehen.
Urintest im Zusammenhang mit der MPU
Auch im Zuge einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kann ein Urintest im Labor verlangt werden, um so einen Abstinenznachweis zu erbringen. Meist zieht sich dieser über einen Zeitraum von sechs oder zwölf Monaten.
In dieser Zeit werden Sie entweder vier oder sechs Mal darum gebeten, für einen entsprechenden Test Ihren Urin abzugeben. Dabei müssen jedoch gewisse Bedingungen in jedem Fall eingehalten werden:
- Sie erfahren immer erst kurzfristig, wann der nächste Termin stattfindet. Die Abstände zwischen den unterschiedlichen Terminen dürfen zudem keinem festen Schema folgen, um zu verhindern, dass Sie den Urintest manipulieren, indem Sie nur in diesem Zeitraum abstinent leben.
- Erst nachdem Ihre Identität im entsprechenden Labor kontrolliert wurde, dürfen Sie die Probe abgeben. Dies muss außerdem unter ärztlicher Aufsicht geschehen.
- Der Urin, der einem Drogentest unterzogen werden soll, wird im Anschluss in drei Proben aufgeteilt. Die erste wird untersucht, die zweite bleibt verschlossen und die dritte wird eingefroren.
Die Polizei hat eben NICHT das Recht eines Bluttests. Da dafür ein Richtervorbehalt gilt.
Hallo Nico,
eine richterliche Anordnung ist durch die Änderung des § 81a StPO (gilt seit 24.08.2017) nicht mehr zwingend notwendig.
– Die Redaktion
Hallo Zusammen,
Hatte vor zwei Monaten eine HD und da wurden eine blühende und einen nicht blühende Pflanze gefunden. Wurde zu einer Geldstrafe verdonnert. Bin bis jetzt nie aufgefallen geschweige den im Verkehr mit Btmg meine Frage ist da ich noch nie aufgefallen bin was ich zu erwarten habe zwecks meinem Führerschein sich ist das es der Behörde gemeldet worden ist.
Ich kann nur sagen, sollte jemand in eine Routine Kontrolle geraten, und die Polizei will alle Dokumente wie Fahrzeugschein, Führerschein, Ausweis sehen außerdem warnwesten, Warndreieck, und erste Hilfe Kasten so sollte man dem folgen. Das sind die Pflichten eines jeden Bürgers.
Sollte dann allerdings ein Urin test oder ähnliches verlangt werden, weil angeblich die Pupillen so klein sind oder anders auffällig, unbedingt ablehnen. Freundlich aber bestimmt. Die Augen bringen keinen realen verdachtsmoment mit sich. Es ist wie die Polizei sagt, NUR EIN ANHALTSPUNKT.
Die Polizei ist kommunikativ sehr versiert und versucht taktisch den kontrollierten davon zu überzeugen. Allerdings sind die tests anfällig auf Temperatur Schwankungen und können wenn die Polizei sie im Auto lagert daher schonmal defekt sein. Das heißt ob du nun tatsächlich Thc konsumiert hast vor ein paar Tagen (Dauer Konsumenten bis zu 12 Wochen) oder du dir nichts vorzuwerfen hast, kann dieser test dir Ärger bereiten.
Tatsache ist dieser test ist freiwillig, da nach deutschem Gesetz niemand an der eigenen Überführung mitwirken muss. Nun kommt es auch auf deine eigene Kommunikation an. Immer freundlich ruhig und entspannt sein, den Augen Kontakt zu den Beamten suchen. Ein bisschen freundlicher small talk geht auch wenn es passt. Aber nur nicht um Kopf und Kragen reden. In meinem Fall habe ich den Beamten gesagt, dass ich mich nicht wohl dabei fühle, dass mit mir einen test machen wollen und ich doch keinerlei Auffälligkeiten im Straßenverkehr gezeigt habe und außerdem alle meine Pflichten erfüllt habe. Ich habe gesagt, dass ich es sich nicht gut anfühlt alles richtig gemacht zu haben und dennoch ein gewisses Misstrauen von dem Beamten gegenüber zu bekommen.
Während einer der Beamten meine Daten überprüfen lassen hat bei der Dienststelle, versuchte mich der andere weiterhin zu überzeugen doch dabei mit zu wirken. ( in der Zeit, könnten wir auch den test machen etc.)
Weiterhin cool bleiben. Der beamte fragte mich auch ob ich den schon mal mit Drogen im speziellen Cannabis zu tun hatte. Hier gilt Vorsicht. In meinem Fall habe ich(ehrlich wie ich bin :)) zugegeben, dass ich mal mit 15 oder 16 in Kontakt gekommen bin. Ich heute aber 30 bin, Nachwuchs erwarte, fest im Leben stehe und das jeder ja mal jugendsünden vollzogen hat. Wie auch vor dem 18 Lebensjahr jeder mal hoch prozentigen Alkohol getrunken hat. In meinem Fall hat diese ehrliche Aussage meine Weiße Weste nur bestärkt, ich habe ja nichts zu verbergen.
Das kann aber auch genau das falsche sein, wenn z.b Dinge wie Dokumente oder warnwesten etc. Nicht vorzeigbar waren oder das Auto müllig aussieht.
Am Ende hatte der beamte von der dienstelle auch alle nötigen Infos, dass rein garnichts gegen mich vorliegt.
Entsprechend meiner nicht Kooperation bei dem Urin test durfte ich mir noch einen Vortrag anhören, dass ich mir so keine freunde bei der Polizei mache und man sich entsprechend wieder sieht. Davon gehe ich auch ganz stark aus, denn die Kontrolle war quasi 500 m von meinem Wohnsitz entfernt. Allerdings liebe beamte : wenn man sich die Situation in deutschland anschaut und begreift, dass die Polizei nicht die anerkennung, Wertschätzung und den Respekt bekommt den die Polizei verdient, dann liegt das vielleicht grade daran, dass sie den Bürgern die sich nichts zu Schulden kommen lassen, dennoch ein Misstrauen entgegen bringen. 1. Werden diese Menschen auf keinen Fall meine Freunde. 2. Ich gebe euch auch einen vertrauensvoschuss, dass ihr eure Arbeit richtig und gut macht. (finanziert von mir und allen anderen deutschen Bürgern) Dann erwarte ich auch einen vertrauensvoschuss von euch.
Ende vom Lied, ich habe meine Dokumente an Ort und Stelle wieder bekommen und bin ohne den Urintest wieder los gefahren. Manchmal sitzen wir Bürger eben doch am längeren hebel, solang wir unsere Pflichten nachkommen. Denn auch die Polizei muss ihren rechten und Pflichten folgen.