Unternehmenskarte: Notwendig für die Datensicherung

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Seit Mai 2006 müssen neuzugelassene Lkw für den gewerblichen Gütertransport mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sein. Das Kontrollgerät zeichnet unter anderem die Lenk- und Ruhezeiten der Kraftfahrer aus. Allerdings ist der Datenspeicher begrenzt, sodass ein digitaler Tachograph mithilfe einer Unternehmenskarte regelmäßig ausgelesen werden muss. Denn geschieht dies nicht, werden die Daten überschrieben und das Unternehmen kann seiner Dokumentationspflicht nicht nachkommen.

FAQ: Unternehmenskarte

Wozu dient die Unternehmenskarte?

Die Unternehmenskarte gehört zu den Fahrtenschreiberkarten und ermöglicht unter anderem das Herunterladen von Informationen, die auf dem digitalen Tachographen gespeichert sind.

Wer kann einen Antrag auf Erteilung einer Unternehmenskarte stellen?

Erstellt werden Unternehmenskarten für die Inhaber von Firmen, die für den gewerblichen Gütertransport Fahrzeuge mit digitalem Fahrtenschreiber verwenden.

Wie teuer ist eine Unternehmenskarte?

Die Kosten können je nach Bundesland variieren. Warum dies so ist, erfahren Sie hier.

Was ist die Unternehmenskarte?

Ebenso wie die Fahrerkarte wird die Unternehmenskarte bei Lkw mit digitalem Tachographen benötigt. Diese gehört aber dem Betrieb.
Ebenso wie die Fahrerkarte wird die Unternehmenskarte bei Lkw mit digitalem Tachographen benötigt. Diese gehört aber dem Betrieb.

Bei der Unternehmenskarte handelt es sich – ebenso wie bei Fahrer-, Werkstatt- und Kontrollkarte – um eine sogenannte Fahrtenschreiberkarte. Diese kommen je nach Art beispielsweise zum Einsatz, um bestimmte Informationen mithilfe des digitalen Tachographen festzuhalten, diese auszulesen oder die Kontrollgeräte zu warten.

Durch die Unternehmenskarte wird das entsprechende Fahrzeug bzw. die jeweilige Tätigkeit einem Betrieb zugeordnet. Dabei können Firmen je nach Größe und Anzahl der Standorte grundsätzlich mehrere Karten beantragen.

Dies erleichtert insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Datensicherung. So müssen Unternehmen in regelmäßigen Abständen den Massenspeicher des Fahrtenschreibers mithilfe der Unternehmenskarte auslesen und die Informationen speichern. Bei den heruntergeladenen Daten handelt es sich um sämtliche Fahrzeugbewegungen und Zeiten, die das Kontrollgerät unabhängig von den einzelnen Fahrern verzeichnet.

Gemäß der Fahrpersonalverordnung ist eine Sicherung der Daten aus dem Massenspeicher des Tachographen für die Auswertung und Archivierung alle drei Monate vorgeschrieben. Erfolgt die Speicherung gar nicht, nicht richtig oder nicht für die vorgeschriebene Dauer, muss der Unternehmer mit Sanktionen rechnen. Der Gesetzgeber sieht für einen solchen Fall ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro vor. Diese werden pro Fahrzeug und je 24-Stunden-Zeitraum erhoben.

Unternehmenskarte für Lkw beantragen: Welche Unterlagen werden benötigt?

Beantragen Sie eine Unternehmenskarte für Lkw, müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen.
Beantragen Sie eine Unternehmenskarte für Lkw, müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen.

Einen Antrag für die Unternehmenskarte können grundsätzlich alle Betriebe stellen, die Fahrzeuge verwenden wollen, die mit einem digitalen Tachographen ausgestattet sind. Welche Behörde bzw. Institution für die Ausgabe der Fahrtenschreiberkarten zuständig ist, variiert allerdings je nach Bundesland. Mögliche Anlaufstellen können daher unter anderem die Fahrerlaubnisbehörde, die Gemeindeverwaltungen, der TÜV und die DEKRA sein. Informieren Sie sich im Vorfeld über die örtliche Zuständigkeit.

Für die Ausstellung einer Unternehmenskarte müssen im Antrag zahlreiche Angaben getätigt werden. Dazu zählen insbesondere die nachfolgenden Daten:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Name, Anschrift sowie Geburtsdatum und -ort des Inhabers bzw. Vertretungsberechtigten
  • Anzahl an Unternehmenskarten
  • gewünschte Sprache (ausschlaggebend für die Anzeige des Fahrtenschreibers)
  • ggf. Adresse für die Übersendung der Unternehmenskarte

Zusätzlich zum Antrag müssen weitere Nachweise erbracht werden. So verlangen die Behörden unter anderem Unterlagen, die den Unternehmenssitz sowie die Angaben des Inhabers bzw. seines Vertreters belegen. Möglich ist dies mithilfe der Gewerbeanmeldung und eines gültigen Personalausweises. Übernimmt ein Vertretungsberechtigter die Antragstellung, ist ggf. zusätzlich eine Vertretungsvollmacht vorzulegen.

Wichtig! Die Gültigkeit der verschiedenen Fahrtenschreiberkarten ist zeitlich begrenzt. So ist es alle fünf Jahre notwendig, die Unternehmenskarte zu verlängern. Einen Folgeantrag können Sie frühestens sechs Monate und spätestens fünfzehn Tag vor dem Ablauf der Gültigkeit stellen. Ist die Unternehmenskarte abgelaufen, erhalten Sie damit keinen Zugriff mehr auf den Massenspeicher. Ein Auslesen der Daten ist dann meist nur noch in einer Fachwerkstatt mithilfe einer Werkstattkarte möglich.

Kosten der Unternehmenskarte

Welche Gebühren gehen mit dem Antrag für eine Unternehmenskarte einher?
Welche Gebühren gehen mit dem Antrag für eine Unternehmenskarte einher?

Für die Ausstellung der Unternehmenskarte werden Gebühren erhoben, die üblicherweise bei der Antragsstellung fällig sind. Wie hoch die Kosten ausfallen, variiert je nach Bundesland. Der Grund dafür ist die Zusammensetzung der Gebühren. Denn sowohl die zuständige Behörde als auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verlangen Geld.

Das KBA erhebt eine bundesweit einheitliche Gebühr von 12 Euro für alle Fahrtenschreiberkarten. Hinzukommt ein Verwaltungsanteil, der sich aus der Gebührenordnung der einzelnen Bundesländer ergibt und zwischen 22 und 32 Euro liegt. Somit müssen Sie für eine Unternehmenskarte mindestens Kosten in Höhe von 34 Euro einplanen.

Bei einer Verlängerung der Unternehmenskarten fallen die Gebühren erneut an. Eine Vergünstigung gegenüber dem Erstantrag gibt es in der Regel nicht.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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