In der Fahrschule haben wir gelernt, beim Fahren möglichst gelassen zu bleiben. Das gilt besonders für Fahrten auf der Autobahn. Die hohen Geschwindigkeiten bedingen ein ebenso hohes Unfallrisiko. Aus diesem Grund sieht das Gesetz eine – zugegeben recht schwammige – Richtlinie für die sogenannte unklare Verkehrslage vor.
FAQ: Unklare Verkehrslage
Der Gesetzgeber sieht hier keine genaue Definition vor. Bei der unklaren Verkehrslage geht es aber vorrangig um das Überholen. Können Sie etwa auf Grund schlechter Sicht nicht abschätzen, ob der Vorgang gefahrlos möglich ist, kann das als unklare Verkehrslage gelten. Wie Sie sich bei einer unklaren Verkehrslage verhalten sollten, erfahren Sie hier.
Überholen Sie nicht und warten Sie ab bis die Lage wieder überschaubar ist.
Ja und zwar mehrere: Ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen, wenn Sie bei unklarer Verkehrslage überholen. Bei einer Gefährdung steigen Bußgeld und Punkte an. Auch ein Fahrverbot ist dann möglich.
Wann handelt es sich um eine unklare Verkehrslage?
Inhalt
Tatsächlich sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) für die unklare Verkehrslage keine konkrete Definition vor. Der entscheidende Punkt ist aber, dass Sie bei einer unklaren Verkehrslage nicht mehr überholen dürfen. Das regelt § 5 Abs. 3 der StVO:
Das Überholen ist unzulässig bei unklarer Verkehrslage
Kommt es zu einem Unfall, welcher anschließend per Gericht verhandelt wird, greifen die Richter oftmals auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf aus 2005 (Aktenzeichen I-1 U 175/07) zurück. Darin heißt es sinngemäß, dass es sich um eine unklare Verkehrslage handelt, wenn der Fahrer, der überholen möchte, nicht abschätzen kann, ob der Überholvorgang ohne Gefährdung anderer Fahrer erfolgen kann.
Er kann also nicht sehen, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, wenn er mit seinem Pkw überholt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- ein Ihnen vorausfahrendes Fahrzeug durch dessen Größe Ihre Sicht auf die Straße behindert
- ein Auto oder ein anderes Hindernis am Fahrbahnrand stehen
- schlechte Sicht- oder Beleuchtungsverhältnisse herrschen
- eine Kolonne vor Ihnen fährt
Wie sollte ich mich verhalten, wenn eine unklare Verkehrslage vorliegt?
Der wichtigste Punkt lautet: Überholen Sie nicht! Überholen bei unklarer Verkehrslage gilt als Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr. Es drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Überholen Sie, während eine unklare Verkehrslage vorliegt, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister vor.
Gefährden Sie durch das unrechtmäßige Überholen den übrigen Verkehr drohen sogar zwei Punkte und eine Geldbuße bis 250 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.
Richtig überholen – wenn keine unklare Verkehrslage vorliegt
Wenn keine unklare Verkehrslage herrscht und Sie alles klar überschauen können, dürfen Sie natürlich überholen. Für einen sicheren Überholvorgang haben wir Ihnen hier den Ablauf aufgelistet, wie ihn die meisten von uns in der Fahrschule gelernt haben:
- Beobachten Sie den nachfolgenden Verkehr im Rückspiegel
- Betätigen Sie den Blinker nach links
- Seitenblick (toten Winkel beachten)
- Scheren Sie mit Ihrem Fahrzeug nach links aus (rechts überholen ist in der Regel verboten)
- Erhöhen Sie die Geschwindigkeit signifikant (Tempolimit beachten)
- Betätigen Sie den Blinker nach rechts
- Seitenblick
- Mit ausreichend Sicherheitsabstand rechts einscheren (wenn das nachfolgende Fahrzeug vollständig im Rückspiegel sichtbar ist)
Haben Sie bereits zum Überholen angesetzt und erst dann ergibt sich eine unklare Verkehrslage, versuchen Sie vorsichtig, den Vorgang abzubrechen, wenn Sie noch nicht nach links ausgeschert sind. Falls dem aber doch so ist, bremsen Sie notfalls ab und scheren dann wieder nach rechts ein.
Ca. 70 Meter vor einer uneinsehbaren Linkskurve hat mich ein Motorroller versucht zu überholen und es kam bei meinem Abbiegevorgang zur Kollision. Aus dem Gegenverkehr kam in 30 Meter Entfernung eine Zeugin mit ihrem Fahrzeug die den Unfall beobachtete. Trotzdem wurde mir eine 50% Teilschuld wegen der Verletzung des Paragrafen 9 auferlegt. Der Motorrollerfahrer hat links vor einer Einmündung überholt und in 50 Meter Entfernung lag auch noch ein Hofladen auf der rechten Seite den er nichtüberblicken konnte. Die Polizeibeamten hatten den Motorrollerfahrer lediglich mit einem Bußgeld von 35 Euro versehen. LG (Name von Redaktion entfernt)