Unfall in Schweden: Wie müssen Sie sich dabei verhalten?

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Wer sich dazu entschließt, mit dem Auto nach Schweden überzusetzen, möchte dort in der Regel ein paar entspannte Tage oder sogar Wochen verbringen. Denn mit dem eigenen Wagen sind Sie besonders flexibel und können zudem einiges an Ausrüstung sowie Proviant mitnehmen. Allerdings verläuft nicht immer alles nach Plan und es kann der Fall eintreten, dass Sie in einen Unfall in Schweden verwickelt werden. Was die Verkehrsregeln von Schweden dann vorsehen, verrät der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Unfall in Schweden

Wann ist bei einem Unfall in Schweden die Polizei zu verständigen?

Die Verkehrsregeln von Schweden schreiben dies bei erheblichen Sachschäden sowie bei Personenschäden vor.

Wie dokumentiere ich einen geringen Sachschaden ?

In diesem Fall reicht in der Regel das Ausfüllen des Europäische Unfallbericht aus. Dieser bildet die Grundlage für die Schadensregulierung.

Was ist bei einem Wildunfall zu unternehmen?

Bei einer Kollision mit einem Elch, Rentier & Co. müssen Sie in Schweden die Polizei rufen.

Vorschriften zum Autounfall in Schweden

Wann ist bei einem Unfall in Schweden die Polizei zu verständigen?
Wann ist bei einem Unfall in Schweden die Polizei zu verständigen?

Bei Fahrten in unbekannten Gegenden oder mit einem fremden Fahrzeug – wie etwa einem Mietwagen – sollten Autofahrer besonders vorsichtig fahren und stets achtsam sein. Allerdings lässt sich auch durch eine solch besonnene Fahrweise nicht jede Kollision vermeiden. Gerade im Ausland stellt sich dann häufig die Frage: „Wie muss ich mich jetzt verhalten?“ Das richtige Vorgehen bei einem Unfall in Schweden ergibt sich aus den geltenden Verkehrsregeln. Diese differenzieren Zusammenstöße wie folgt:

  • Verkehrsunfälle mit Personenschaden oder schweren Sachschäden
  • Verkehrsunfälle mit geringen Sachschäden
Wann können Sie in Schweden bei einem Autounfall auf die Polizei verzichten?
Wann können Sie in Schweden bei einem Autounfall auf die Polizei verzichten?

Kommt in Schweden bei einem Autounfall ein Mensch zu Schaden oder werden die beteiligten Fahrzeuge sowie andere Gegenstände erheblich in Mitleidenschaft gezogen, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Darüber hinaus dürfen die beteiligten Personen die Unfallstelle nicht verlassen.

Stattdessen gilt es, die Unfallstelle zu sichern und möglichen Verletzten zu helfen. Beachten Sie dabei, dass es nach einem Unfall in Schweden nicht erlaubt ist, die involvierten Fahrzeuge zu bewegen. Diese Vorschrift soll unter anderem dazu dienen, im Nachhinein eine Rekonstruktion des Unfallhergangs zu ermöglichen.

Führte die Kollision nur zu kleineren Sachschäden, können Sie auf die Beteiligung der Polizei verzichten. Die Schadensregulierung ist in diesem Fall mithilfe des Europäischen Unfallberichts möglich. Ein solches Vorgehen ist in der Regel allerdings nur dann sinnvoll, wenn sich die Unfallparteien in Bezug auf Unfallablauf und Schuldfrage einig sind. Ist dies nicht der Fall, sollte dennoch die Polizei verständigt werden.

Allerdings sind der eigene Pkw oder ein Mietwagen nicht die einzige Option, um Schweden zu erkunden. So erfreuen sich auch Rundreisen mit dem Reisebus großer Beliebtheit. Um die Verletzungsgefahr bei einem möglichen Busunfall während der Schweden-Tour zu reduzieren, sollten sich alle Insassen während der Fahrt anschnallen und ihr Gepäck sicher verstauen.

Wenn Verkehr und Tierwelt aufeinandertreffen

Sind ein Wildtier und ein Pkw bzw. Lkw in einen Unfall in Schweden verwickelt, ist die Polizei zu rufen.
Sind ein Wildtier und ein Pkw bzw. Lkw in einen Unfall in Schweden verwickelt, ist die Polizei zu rufen.

Auf nicht wenige Urlauber übt die schwedische Natur eine besondere Faszination aus. Dabei ist die Sichtung von Elchen oder Rentieren vermutlich ein Highlight einer Rundreise. Allerdings kann ein Zusammentreffen mit Wildtieren auch seine Gefahren bergen, denn Wildunfälle sind keine Seltenheit. Doch wie müssen Sie sich bei einem solchen Unfall in Schweden verhalten?

Kommt es zu einer Kollision mit einem großen Wildtier, sind Autofahrer dazu verpflichtet, sofort die Polizei zu benachrichtigen und die Unfallstelle zu markieren. Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, ob das Tier unversehrt, verletzt oder tot ist. Zu den großen Tieren gehören dabei unter anderem:

  • Elche
  • Rentiere
  • Hirsche
  • Bären
  • Wölfe
  • Luchse
  • Wildschweine

Kam es hingegen mit Hasen, Füchsen, Dachsen oder anderen kleineren Wildtieren zu einer Kollision, müssen Sie diesen Unfall in Schweden nicht melden. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass von dem am Wildunfall beteiligten Tier keine Gefährdung oder Behinderung des Straßenverkehrs ausgeht.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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