Unfall gebaut und nicht angeschnallt gewesen?

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Bereits seit 1976 gibt es eine Anschnallpflicht in Deutschland. Diese erstreckt sich auf alle Mitfahrer und nicht nur allein auf den Fahrzeugführer. Dennoch sind immer wieder Autofahrer der Meinung, auf den Sicherheitsgurt verzichten zu können. Damit treiben sie allerdings nicht nur das Verletzungsrisiko in die Höhe, sondern handeln sich außerdem noch weitere Konsequenzen ein, sollten sie einen Unfall bauen und nicht angeschnallt gewesen sein.

FAQ: Beim Unfall nicht angeschnallt gewesen

Wie werden Verstöße gegen die Gurtpflicht geahndet?

Der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarnungsgeld von 30 Euro vor, wenn Sie ohne Sicherheitsgurt fahren. Transportieren Sie ein Kind unangeschnallt, drohen Ihnen mindestens ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall ohne Gurt?

Kann nachgewiesen werden, dass die Verletzungen durch das Anlegen eines Anschnallgurtes hätten vermieden werden können, kann dem Betroffenen eine Mitschuld gegeben werden. In einem solchen Fall kann die Versicherung die Leistungen kürzen.

Wird das Schmerzensgeld gekürzt, wenn ich bei einem Unfall nicht angeschnallt war?

Wird Ihnen eine Teilschuld zugesprochen, kann sich dies tatsächlich negativ auf mögliche Schmerzensgeldzahlungen auswirken. Schließlich tragen Sie in diesem Fall mit die Schuld daran, dass Ihre Verletzungen so schwer ausgefallen sind.

Autounfall ohne Gurt: Diese Folgen sind möglich

Was kann auf Sie zukommen, wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren?
Was kann auf Sie zukommen, wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren?

Grundsätzlich müssen sowohl Fahrer als auch weitere Insassen im Kfz mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen, wenn sie sich nicht anschnallen. In der Regel wird hier ein Verwarnungsgeld von 30 Euro fällig. Handelt es sich um ein Kind, das ohne Gurt transportiert wurde, steigt der Betrag auf 60 Euro an. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.

Doch wie sieht das Ganze aus, wenn Betroffene bei einem Unfall nicht angeschnallt waren? Die meisten machen sich wohl Sorgen um den Versicherungsschutz oder mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld. Die folgende Zusammenfassung gibt Aufschluss darüber, ob diese Sorgen berechtigt sind, wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren:

Die Verletzungen sind häufig gravierender, wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren.
Die Verletzungen sind häufig gravierender, wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren.
  • Wer sich nicht anschnallt, nimmt quasi billigend in Kauf, im Falle eines Crashs durch das Fahrzeuginnere geschleudert zu werden und zum Teil weitaus schlimmere Verletzungen davonzutragen.
  • Aus diesem Grund entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2000, dass Opfer, die nicht angeschnallt in einen Unfall verwickelt wurden, sich an der Krankenhausrechnung zu beteiligen haben (Az.: VI ZR 411/99).
  • Hätten die erlittenen Verletzungen durch das Anlegen des Sicherheitsgurtes verringert oder gänzlich vermieden werden können, kann die Versicherung außerdem einen Teil der Leistungen kürzen. Das Gleiche gilt für mögliche Schmerzensgeldansprüche.

Wichtig: Es handelt sich bei den erwähnten Kürzungen stets um Einzelfallentscheidungen. Es muss demzufolge nicht unweigerlich dazu kommen, wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren. Die Möglichkeit besteht jedoch durchaus, nachdem der Unfallhergang entsprechend rekonstruiert wurde.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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