Unfall mit einem Neuwagen: Die Wertminderung ist erheblich

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Ein neues Auto zu kaufen, schlägt meist ein großes Loch in die Haushaltskasse. Der Preis für einen Neuwagen kann schnell in den fünf- oder gar sechsstelligen Bereich gehen. Logischerweise soll das neue Gefährt dann besonders gehütet werden. Doch was passiert, wenn es zu einem Unfall mit dem Neuwagen kommt? Wie hoch fällt die Wertminderung aus? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Unfall mit einem Neuwagen

Ich war mit meinem Neuwagen in einen Unfall verwickelt. Welche Wertminderung ist zu erwarten?

Die Wertminderung nach einem Unfall mit dem Neuwagen kann erheblich ausfallen. Unter anderem gilt das Fahrzeug dann als Unfallauto, was den Wert grundsätzlich mindert.

Habe ich nach einem Unfall mit meinem Neuwagen Anspruch auf einen Neuwagen?

Laut einem Urteil vom Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 110/08) ist es möglich, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall mit dem Neuwagen ein neues Auto erhalten. Hier können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Welche Ansprüche habe ich nach einem selbstverschuldeten Unfall mit dem Neuwagen?

Haben Sie den Unfall mit Ihrem Neuwagen selbst verschuldet, kommt die Versicherung nur für den entstandenen Schaden auf, wenn Sie eine Vollkasko abgeschlossen haben. Die Haftpflichtversicherung oder eine Teilkasko decken keine Schäden am eigenen Kfz ab. Dabei ist es egal, ob es sich um ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt.

Mit dem Neuwagen in einen Unfall verwickelt: Wertminderung

Unfall mit dem Neuwagen: Haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?
Unfall mit dem Neuwagen: Haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?

Da die Anschaffung von einem Neuwagen meist eine große finanzielle Belastung darstellt, muss das Fahrzeug so gut es geht gepflegt werden. Schließlich soll es lange halten und nach Möglichkeit so wenig Wert verlieren wie möglich.

Zwar setzt bei einem Neuwagen gerade in den ersten drei Jahren ein enormer Wertverlust ein, allerdings lässt sich dieser durch gute Pflege zumindest etwas abmildern. Umso ärgerlicher, wenn dann ein Unfall mit dem Neuwagen passiert.

Dann ist der Wertverlust nämlich enorm. Zwar kann meist der vorherige Zustand durch Reparaturen wiederhergestellt werden, allerdings gilt das Fahrzeug dann als Unfallfahrzeug. Diesen Umstand müssen Sie bei einem Weiterverkauf angeben. Das mindert den zu erwartenden Verkaufspreis teilweise erheblich.

Wichtig: Handelt es sich um einen unverschuldeten Unfall mit dem Neuwagen, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Schäden aufkommen.

Unfall mit dem Neuwagen: Besteht Ersatz-Anspruch?

Die Wertminderung nach einem Unfall mit dem Neuwagen ist enorm.
Die Wertminderung nach einem Unfall mit dem Neuwagen ist enorm.

Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem Neuwagen kann nicht nur der Anspruch auf eine Reparatur bestehen. In einigen Fällen ist es sogar möglich, dass dem Geschädigten ein neuer Wagen zusteht.

So hat es der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil am 09.06.2009 (Az. VI ZR 110/08) festgelegt. Damit ein Anspruch tatsächlich besteht, müssen nach Auffassung der Richter die nachfolgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug hat eine Laufleistung von 1.000 km oder weniger.
  • Es ist erst seit einem Monat oder kürzer zugelassen.
  • Der Unfall mit dem Neuwagen hat einen erheblichen Schaden verursacht.
  • Der Geschädigte muss von der Ersatzzahlung tatsächlich einen neuen Wagen kaufen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Geschädigte einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Allerdings wird stets von einem Gericht im Einzelfall überprüft, ob tatsächlich ein Ersatzanspruch besteht.

Selbstverschuldeter Unfall mit dem Neuwagen

Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie den Unfall mit dem Neuwagen selbst verursacht haben und der andere Unfallbeteiligte keinerlei Schuld trägt? In diesem Fall erhalten Sie die Reparaturkosten nur erstattet, wenn Sie eine Vollkasko abgeschlossen haben.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die Sie an anderen Kfz verursacht haben. Durch die Teilkasko sind eher Schäden abgedeckt, die auf Umwelteinflüsse zurückzuführen sind.

Gut zu wissen: Daher sollten Sie beim Kauf eines Neuwagens ernsthaft in Betracht ziehen, eine Vollkasko abzuschließen. So sind Sie abgesichert, falls Sie eine Kollision verursachen.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Uni Bremen. Sein Referendariat führte ihn in den Landgerichtsbezirk Verden sowie das OLG Celle. Seine Zulassung als Anwalt erhielt er 2014. Seit 2018 ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht und befasst sich umfassend mit diesem Rechtsgebiet.

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