Unfall mit Geisterfahrer: Wer haftet für die Schäden?

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Beim Autofahren ist kaum eine Vorstellung so beängstigend wie Geisterfahrer. Tatsächlich kommt es nur bei etwa einem Viertel aller Geisterfahrer auch zu einem Zusammenstoß; die Gefahr ist aber dennoch enorm. Jährlich verlieren im Durchschnitt 23 Personen ihr Leben bei einem Geisterfahrer-Unfall. Wir erklären, wie es dazu kommen kann und wer für die Schäden bei einem Unfall mit Geisterfahrer haftet. 

Bußgeldtabelle für Geisterfahrer

TatbestandBuß­geldPunkteFahrverbot
Auf Auto­bahn oder Kraftfahr­straße wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrt­richtung fahrenbis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
In Ein- oder Ausfahrt einer Auto­bahn / Kraftfahr­straße entgegen der Fahrt­richtung gefahren75 €1
... mit Gefährdung90 €1
... mit Unfall110 €1
Auf Neben­fahrbahn / Seiten­streifen auf Auto­bahn / Kraftfahr­straße entgegen der Fahrt­richtung gefahren130 €1
... mit Gefährdung160 €1
... mit Unfall195 €1
Auf durch­gehender Fahr­bahn der Auto­bahn / Kraftfahr­straße entgegen der Fahrt­richtung gefahren200 €11 Monat
... mit Gefährdung240 €21 Monat
... mit Unfall290 €21 Monat

FAQ: Ein Unfall mit Geisterfahrer

Wer haftet bei einem Unfall mit Geisterfahrer?

Bei einem Unfall mit Geisterfahrer haftet in den meisten Fällen die Person, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen hat, also der Geisterfahrer. Es gibt aber viele weitere Umstände, die zu klären sind: Gab es technische Mängel an dem Fahrzeug oder eine falsche Beschilderung? Mehr zu der Haftung bei Falschfahrer-Unfällen erfahren Sie hier.

Wie gefährlich sind Geisterfahrer?

Tatsächlich sind Geisterfahrer selten. Die Gefahr ist dennoch enorm: Bei der Hälfte aller Unfälle mit Geisterfahrer kommt es zu schweren Verletzungen. Jeder sechste Falschfahrer-Unfall endet laut ADAC tödlich. Mehr zu den Gefahren von Geisterfahrern lesen Sie an dieser Stelle.

Was sollten Sie tun, wenn ein Geisterfahrer unterwegs ist?

Bei einer Warnung vor einem Geisterfahrer sollten Sie zunächst Ihre Geschwindigkeit reduzieren und die nächste Möglichkeit zum Anhalten suchen, also zum Beispiel eine Tankstelle. Starten Sie keine Überholmanöver. Mehr dazu, wie Sie sich am besten verhalten, erfahren Sie hier.

Video über Geisterfahrer
Wie müssen Sie sich verhalten, wenn Sie zum Geisterfahrer geworden sind?

Unfall mit Geisterfahrer: Das sind die Ursachen

Ein Unfall mit Geisterfahrer endet oft tödlich - bei einer Warnung sollten Sie sofort eine Anhaltemöglichkeit suchen.
Ein Unfall mit Geisterfahrer endet oft tödlich – bei einer Warnung sollten Sie sofort eine Anhaltemöglichkeit suchen.

Jedes Jahr gibt es laut ADAC etwa 2000 Geisterfahrer-Warnmeldungen in Deutschland. 2021 kamen 24 Menschen dabei ums Leben. Wie kann es dazu kommen?

Ältere Menschen werden besonders häufig zu Geisterfahrern: Die Ursache für den Unfall mit Geisterfahrer ist hier meist geistige Verwirrtheit. Bei jüngeren Geisterfahrern ist die Fahrt in die falsche Richtung in den meisten Fällen ein Suizidversuch oder Mutproben. Die Wahrheit lautet: Viele Geisterfahrten sind Absicht. Bei einem Fünftel aller Fälle hat außerdem Alkohol eine Rolle gespielt.

Dabei hat der Geisterfahrer nicht immer selbst Schuld. Auch schlechte Beschilderung, ein unübersichtlicher und chaotischer Straßenverlauf und Wetterverhältnisse können dafür sorgen, dass Personen in die falsche Richtung fahren und einen Unfall als Geisterfahrer verursachen. 

Das sind die Gefahren einer Geisterfahrt

Geisterfahrer sind relativ selten. Bei einem Falschfahrer-Unfall gibt es jedoch sehr oft schwere Verletzungen.
Geisterfahrer sind relativ selten. Bei einem Falschfahrer-Unfall gibt es jedoch sehr oft schwere Verletzungen.

Geisterfahrer gehören zu den echten Horrorvorstellungen für Autofahrer: Lichter, die einem auf der Autobahn entgegenkommen, der Zusammenprall, der unausweichlich erscheint. Tatsächlich sind Geisterfahrer jedoch relativ selten. Sie machen laut einer Studie der Universität Wuppertal nur rund 0,5 Prozent aller Autounfälle aus.

Wenn es allerdings zu einem Unfall durch einen Geisterfahrer kommt, ist die Gefahr extrem groß. Bei der Hälfte aller Unfälle mit Geisterfahrern gibt es schwere Verletzungen, bei jedem sechsten Geisterfahrer-Unfall kommt es zu Todesfällen.

Wer haftet für die Schäden beim Unfall mit Falschfahrer?

Normalerweise haftet der Falschfahrer für einen Unfall mit Geisterfahrer, also für Personenschäden und auch Schäden am Auto. Die Kosten für die Reparatur eines beschädigten Fahrzeuges muss also beispielsweise die Versicherung des Falschfahrers übernehmen. 

Es kommt aber häufig vor, dass eine Versicherung die Übernahme der Kosten ablehnt oder die Zahlung vom Unfallverursacher zurückfordert. Der Grund dafür ist, dass Geisterfahrten häufig selbstverschuldet sind. Die Versicherung kann sich in diesem Fall weigern, für die Reparaturkosten nach einem Unfall mit Geisterfahrer aufzukommen. 

Geisterfahrer auf der Straße: Wie kann ich einen Unfall mit Falschfahrer verhindern?

Schlechte Sichtverhältnisse sind eine Ursache für einen Geisterfahrer-Unfall.
Schlechte Sichtverhältnisse sind eine Ursache für einen Geisterfahrer-Unfall.

Wenn Sie im Radio die Meldung hören, dass auf Ihrer Autobahn ein Geisterfahrer unterwegs ist, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Geschwindigkeit reduzieren, um einen Unfall mit Geisterfahrer zu vermeiden. Halten Sie Ausschau nach einer Parkmöglichkeit. Vielleicht befindet sich eine Tankstelle oder eine Gaststätte in der Nähe, auf der Sie erst einmal das Auto anhalten und auf Entwarnung durch die Polizei warten können.

Beachten Sie folgende Ratschläge, um einen Unfall mit Geisterfahrer zu vermeiden:

  • Fahren Sie langsamer, ohne dabei den Verkehrsfluss zu behindert.
  • Vermeiden Sie Überholmanöver. Am besten bleiben Sie vollständig auf der rechten Spur.
  • Fahren Sie mit Warnblinkanlage.
  • Halten Sie nach Möglichkeit auf dem nächsten Parkplatz oder einer Tankstelle.
  • Nehmen Sie die nächste Ausfahrt, um die betroffene Straße zu verlassen.
  • Warten Sie in Sicherheit auf Entwarnung

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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